- Reaktionen
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- Punkte
- 113
- Alter
- 44
- Ort
- Poing
- Bike
- Sonic GSX-S 1000, Brienne V-Strom 1050 XT, Zicke S51 B 1-3
- Farbe
- blau
Das Thema hier wurde zwischen mir und nem Arbeitskollegen fast zum Streitthema.
Wenn ein Lenker ne Abe vom Kba hat, muß man den nun Eintragen lassen oder nicht?
Ich denke ja, immer.
Er sagt er wäre öfter mit seiner 1250s Bandit in Kontrollen gekommen, mit nem anderen Lenker und es gab nie Probleme weil Abe. Nur einmal hat ein versierter Kontrollgruppen Krad Beamter gesagt, alles rechtens aber nicht mit Stahlflex Bremsleitungen ( waren auch nicht eingetragen). Aber er würde ein Auge zu drücken.
Was stimmt nun? Mit Abe vom Kba gültig, wenn Rest original oder eintragungspflichtig?
Irgendwie blöd wenn sich Mopedbesitzer, Tüvler und Rennleitung nicht einig sind. Treffen wird es immer den Endverbraucher...
Aber ganz abwägig ist es nicht, denn beim Pkw gibts endlose Rad/Reifen Freigaben ebenso für Fahrwerke. Ist beides verändert worden gehts los mit Fahrwerks/Reifenkombination...
Kann jemand etwas fundiertes dazu beitragen?
Wenn ein Lenker ne Abe vom Kba hat, muß man den nun Eintragen lassen oder nicht?
Ich denke ja, immer.
Er sagt er wäre öfter mit seiner 1250s Bandit in Kontrollen gekommen, mit nem anderen Lenker und es gab nie Probleme weil Abe. Nur einmal hat ein versierter Kontrollgruppen Krad Beamter gesagt, alles rechtens aber nicht mit Stahlflex Bremsleitungen ( waren auch nicht eingetragen). Aber er würde ein Auge zu drücken.
Was stimmt nun? Mit Abe vom Kba gültig, wenn Rest original oder eintragungspflichtig?
Irgendwie blöd wenn sich Mopedbesitzer, Tüvler und Rennleitung nicht einig sind. Treffen wird es immer den Endverbraucher...
Aber ganz abwägig ist es nicht, denn beim Pkw gibts endlose Rad/Reifen Freigaben ebenso für Fahrwerke. Ist beides verändert worden gehts los mit Fahrwerks/Reifenkombination...
Kann jemand etwas fundiertes dazu beitragen?