Macht Euch mal nicht allzu große Hoffnungen. Ich habe mich schon vor einiger Zeit sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Zum einen ist das Recht auf ein kleines Kennzeichen nicht einklagbar und zum anderen Sache des Landratamtes. So hat bei uns im Kreis das Landratsamt bereits vor 2 Jahren ein Memo an alle Zulassungsstellen geschickt, daß mind. 24cm vergeben werden müssen und Engschrift nicht mehr erlauft ist. Ich hatte mir seinerzeit eine Kopie von dem Memo machen lassen und meinen Anwalt gefragt. Der hat mir das alles gesteckt.
Umgekehrt: Wenn ihr jemanden findet der euch auf das LEGALE kleine Schild die Steuerplakette klebt, dann kann euch niemand was. Nur Untermaße werden angekreidet. Als ich dort nämlich mein erstes Mopped zugelassen hatte bekam ich noch in 18cm Schild mit Engschrift, welches auch heute noch legal wäre. Wer soll das also im Nachhinein kontollieren.
Kommt ihr aber auf die Idee die Plaketten selbst zu entfernen und zu kleben, dann ist das Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung und was weiß ich noch alles. Das ist dann keine Owi mehr sondern einen Straftat und wird empfindlich (mit Tagessätzen) bestraft. Überlegt also gut ob es das wert ist.
Schließlich kann man es auch so sehen: Fährt man nach kilometerlangem Kampf endlich an seinem Wiedersacher vorbei, dann soll der auch sehen, wer ihn auf seiner Hausstrecke versemmelt hat
Ist doch nur ein Stück Blech
Gruß,
Matte