Das ist schlichtweg falsch! Das kannst du ihm gerne sagen, damit kenne ich mich aus. Und die Sache mit den E-Nummern ist genau aus diesem Grund ins Leben gerufen worden! So haben sich die europäischen Länder dazu verpflichtet, gemeinsame technische Mindeststandards einzuführen, welche überall im Geltungsbereich der EU ihre Gültigkeit besitzen.
ABE‘s müssen aber sehr wohl immer alle mitgeführt werden, das stimmt. Die sind nämlich national gültig.
Es gibt jedoch auch erlaubnisfreie Anbauteile wie zB der Kennzeichenhalter. Da brauchst du gar nix.
„
Grundlage für das ECE-Prüfzeichen
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten
ECE-Regelungen der
Wirtschaftskommission für Europa der
Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe,
ECE) in
Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in
Deutschland und
Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachtens (TGA), noch einer
EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in
§ 21a der
StVZO geregelt.
Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine
Typgenehmigung und basiert nicht auf einer
Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.“
(Quelle ist leider grad nur Wikipedia, aber auch da lässt sich bei Bedarf noch was besseres auftreiben, versprochen!)