Ich hab mich mit meinem TÜV- Sachverständigen mal darüber unterhalten, wieso hier so unterschiedlich verfahren wird. Er sagte mir bei mir würde er mir das mit etwas Bauchschmerzen eintragen da wir uns schon lange kennen und er weiß das ich auch ohne ABS und TC fahren kann ( wir kennen uns auch privat). Weitere Erklärungen von ihm war, da sich durch den anderen Querschnitt der Radumfang ändert kann sich das Ansprechverhalten von ABS und TC ändern, auch die Tachoanzeige ändert sich aber das wäre noch im Toleranzbereich. Für ihn der dafür grade stehen muss wenn er den 55er Querschnitt einträgt wäre es am einfachsten wenn Suzuki bescheinigen würde das vor allem das ABS weiterhin einwandfrei arbeitet und in wie fern sich die TC ändert.