...ohne KAT erwischt worden.. PLAKETTE AB!!!

KI

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Seh ich anderst: Beschwerden gegen einen Beamten - egal ob Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde, werden durch die übergeordnete Organisationseinheit überprüft.
Damit hat der Richter mal gar nix zu tun - es sei denn, es wäre eine OWi oder Straftat vorwerfbar .... kann ich aber aus dem Fall nicht entnehmen.

Grüßle - KI
 

Lutze66

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na er will sich ja nicht beschweren sondern anzeigen/verklagen. Worauf die Klage beruht wird der Anwalt ja dann wissen ob Nötigung oder was es da vieleicht für Tatbestände gibt werden halt andere entscheiden.
Jedenfalls hat ein vorgehen gegen die Polizisten ja nix mit seinem Bußgeld zu tun egal ob da ein Richter oder igendeine übergeordnete Organisationseinheit sich damit beschäftigt.
 

KI

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Na, dann bin ich ja mal gespannt ....
 

Newby

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Aber die Anzeige steht doch im zusammenhang mit dem Fall oder?Ich verstehe das so das er doch die Anzeige gegen die Polis macht auf grund desen das die ihm sein Möp stillgelegt haben, so verstehe ich das zumindest. Wäre das verhalten der Polis nicht korrekt und die würden dann einen auf die Hose bekommen so würde doch auch die Strafe in frage gestellt werden die Chris bekommen hat.
Na ja ich bin mal gespannt was dabei raus kommt.
Ich glaub ja nicht das es was gescheites für Chris wird aber ich lasse mich da auch eines besseren belehren.

Gruss Andreas
 

christian73

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also, um das für alle hiewr aufzuklären:

die strafe steht fest und wird als solches nicht angefochten.

die nötigungsklage gegen die beiden beamten ist EINE GANZ ANDERE GESCHICHTE und für mich nur JUST FOR FUN!!!! ICH KANN DABEI NICHTS VERLIEREN. die strafe wird nicht höher und die kosten zahlt die rechtschutz. wir klagen auf rückerstattung der angefallenden kosten wegen unverhältnissmäßigkeit und wegen nötigung. und wie das aussieht haben wir da sehr gute chancen etwas zu bewegen, da meine klage nicht die einzige ist.

gruß,

christian
 

Newby

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So wie ich das sehe hat das doch was damit zu tun ,denn das Fahren ohne Kat war ja der Ausschlag dafür das die den Stempel abgekratzt haben .
Wenn Du jetzt auf nötigung gehst wird ja danach gefragt in welchem zusammenhang das entstempeln passiert ist.
Deine Strafe wird nicht größer aber es ist halt auch in Armselig in meinen Augen Armselig das Du da so viel wind machst nur Just for fun zumal Du da echt noch schwein gehabt hast.
Störend finde ich deine Einstellung dazu und wenn der Poli auch so drauf ist wie Du würd ich an deiner stelle dann aber nur noch erlaubtes zeug verbauen , sonst kann es sein das Du bei einer erneuten Kontrolle mit den selben Polis nicht mehr mit Mopete da stehst sondern allein und dein Mopet auf nem Hänger davon rollt.

Mfg Andreas
 

Sinan

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Ihr seit nicht Christian, wenn er das machen will soll er es machen oder wurdet Ihr angehalten und genötigt?
Ich weiss jetzt nicht was daran armselig oder erbärmlich sein soll.
Leider gibt es auch Sheriff`s die nach der Methode von Georg Bush auffallen wollen.
Klar Gesetz ist Gesetz aber was soll daran so schlimm sein sein Sch... Kat auszubauen oder sein Db Killer rauszuholen?
Einfach mal ein Auge zudrücken und eine schöne Fahrt wünschen
 
M

Mammut

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Dies ist ein öffentliches Forum, indem jeder seine Meinung äußern kann, ob es einen juckt oder nicht :!:
Ansonsten sollte derjenige seinen Mist für sich behalten.
Wenn man ohne BE fährt und sich erwischen lässt, sollte man die Konsequenzen wie ein MANN tragen und die Fr.... halten.
@ christian73
Du willst ein Zeichen setzen, dann pass mal auf, dass dies nicht die Grünen machen!
 

Newby

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Ne ist klar ,es wird von den Grünen bestimmt schon mal ein Auge zu gedrückt worden sein nun ist mal kein Auge zugedrückt worden und schon fängt man an zu weinen . Fakt ist doch egal was ich an einem Motorrad verändere und ich keine Papiere (ABE ) dafür habe ,habe ich damit zu rechnen das ich einen auf den Sack bekomme und bestimmt nicht das die Polis ein Auge zudrücken.
Ich will hier auch keinem erzählen was er zu tun oder zu lassen hat aber wenn ich als begründung lese Just for Fun dann finde ich das armselig und wie Mammut schon geschrieben hat ....Es ist ein öffentliches Forum in dem jeder seine Meinung äußern kann..und das habe ich gemacht ,nicht mehr und nicht weniger .
Das er hier nicht nur Schulterklopfer findet die es für eine tolle Idee halten was er da macht ,dürfte ihm klar gewesen sein und wird es wohl auch.
Wenn der Poli nur auffalen wollte wie Du es sagst dann hätte der das Möp abschleppen lassen . Das hätte sich dann mal richtig gelohnt .
 

Tuning Paul

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@ Christian 73

Wenn ich deinen anderen Fred mit dem klappbaren Kennzeichenhalzter lese,finde ich der Bulle ist noch viel zu milde mit dir umgegangen.

Du hast scheinbar nur illegale Sachen im Kopf.
Du machst dir die Mühe das Netz nach solchen Sachen zu durchforsten.
Ich stimme dem Mod voll und ganz zu.Erst einen auf krassen outlaw machen und dann hinterher klagen.

Dir sollte man das Leben schwer machen.Ich würde als Richter dir eine Meldepflicht inkl. Bike,1 mal die Woche beim TÜV,aufbrummen.Dann kommst du hoffentlich mal zur erleuchtung. :idea:

Solche wie du bringen die Bikerschaft in verruf.
Ich bin sicher keine heiliger,aber ich versuchen nicht ständig von vorneherein die Gesetzeshüter zu verarschen und hinters Licht zu führen.

Ich hoffe wir bekommen von dir das Aktenzeichen zu dem Plakettenfall.
 
N

nullinie

Guest
Moin,
finde das ziemlich lächerlich "ein Zeichen" setzen, wie süß
alles nur wegen gekränkter Eitelkeit und verletztem Stolz.

Im Ergebnis hast Du Scheiße gebaut und bist erwischt worden, willst die Konsequenz aber nicht (er)tragen.
 

svrider1

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Ein sehr interessantes Thema (wenn denn wirklich alles so stimmt ;)). Und wie einige richtig erkannt haben, führt das nicht Vorhandensein eines EU3 Kats zum Erlöschen der BE, ebenso wenn der Katersatz nicht eingetragen ist.

Das weitere Vorgehen kümmert keinen (kostet nur Steuergelder), könnte aber für christian73 eines zur Folge haben: vielleicht wird er jetzt öfter herausgezogen und in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Und das sicher nicht nur mit dem Bike ;)

Also immer schön nüchtern bleiben, und ordentlich Papiere dabei haben, denn ab sofort könnte wirklich alles Geld kosten, selbst das sonst geduldete Gehwegparken. Gell Hoschi? :lol:

Und wenn du bis heute noch nicht abgeschleppt wurdest, wird das sicher bald nachgeholt :D

Ich finde es so wie meine Vorredner: Man(n) sollte seine Strafe ertragen. Was Memmen machen, erspare ich mir zu beschreiben :devilish:

Nennst du uns das Aktenzeichen wegen der Nötigungsanzeige noch? Interessiert doch sicher, was dabei heraus kommt :) Obwohl das Ergebnis ja abzusehen ist ;)
 

christian73

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aktenzeichen (es sind jetzt 2) werden NACH abschluß der verfahren gerne mittgeteilt.

....und ich findes es wirklich echt lustig, wie sich hier die meinungen von einigen rasant ändern: in anderen beiträgen wird auf die polizei geschimpft und hier wünscht man mir die maximale strafe! HEUCHLER......

...andere anderen halte ich auf dem laufenden.


christian
 

Tuning Paul

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christian73 schrieb:
....und ich findes es wirklich echt lustig, wie sich hier die meinungen von einigen rasant ändern: in anderen beiträgen wird auf die polizei geschimpft und hier wünscht man mir die maximale strafe! HEUCHLER......
christian

Falls du mich damit meinst muß ich dich enttäuschen.
Ich bin und werde nie ein Freund der Ordnungshüter werden.Ich respektiere nur daß Sie ihre Arbeit machen müssen.

Der einzige Heuchler bist du.

Vorsetzlich eine Ordnungswidrigkeit begehen und dann einen auf unwissend und ungerecht behandelt machen.kotz_011.gif

Du versuchst mit der Klage eine Lücke im Gesetz zu finden mit der du ungeschoren davon kommst.Und das auf kosten der Steuer- und Beitragszahler.
 

christian73

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Tuning Paul schrieb:
christian73 schrieb:
....und ich findes es wirklich echt lustig, wie sich hier die meinungen von einigen rasant ändern: in anderen beiträgen wird auf die polizei geschimpft und hier wünscht man mir die maximale strafe! HEUCHLER......
christian

Falls du mich damit meinst muß ich dich enttäuschen.
Ich bin und werde nie ein Freund der Ordnungshüter werden.Ich respektiere nur daß Sie ihre Arbeit machen müssen.

Der einzige Heuchler bist du.

Vorsetzlich eine Ordnungswidrigkeit begehen und dann einen auf unwissend und ungerecht behandelt machen.kotz_011.gif

Du versuchst mit der Klage eine Lücke im Gesetz zu finden mit der du ungeschoren davon kommst.Und das auf kosten der Steuer- und Beitragszahler.


auch du hast es leider nicht verstanden:

mir geht es nicht um die strafe. die ist 100% korrekt! da sage ich GAR NICHTS gegen. wird auch bezahlt!

ABER:
es geht mir um die verhältnismäßigkeit, also das abkratzen der plakette und den kosten, die dadruch EXTRA entstanden sind. 240 EURO!, die 100% unnötig waren. 240 Euro, die ich viel lieber einem hospitz oder irgenteiner anderen einrichtung geschenkt hätte, als für tüv, zulassungstelle, etc.

WÄRE DIE PLAKETTE DRAN GEBLIEBEN, WÜRDE ES DIESES FRED HIER GAR NICHT GEBEN. ich hätte gelöhnt und gut wäre es gewesen.

ich hoffe, dass es bei euch jetzt agekommen ist.

auf weitere kommentare gehe ich hier nicht mehr ein, sondern werde erst dann wieder schreiben, wenn alles vorm richter liegt und einer entscheidung gefallen ist.

christian
 

ecki945

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So zu Thema Kat die Kilo K7/K8 hab ich mal ne Mail an das PS Magazin geschrieben:

Hier die Frage:
Ihre Frage: Hallo, möchte Euch bitten, nachfolgendes Thema mal zu recherchieren und die Biker da draußen aufzuklären. Schön wärs natürlich auch wenn sich die Zubehörhersteller und die Prüfstellen dazu äußern würden. Man kauft einen Zubehörendtopf mit vermeindlicher EG-ABE, z.B. einen Single Endtopf für eine GSXR1000 Modell 2008. Die beiden Serientöpfe und der Brotkasten (Katalysator) werden entfernt und der Topf wird montiert. Auf der Hompepage von Leovince steht noch im Kleingedruckten, "Vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Fahrzeug auch noch nach der Montage der Auspuffanlage den für die Beibehaltung der ABE vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaswerten entspricht! Ggf. kann es notwendig sein einen als Ersatzteil separat angebotenen Einschubkatalysator zu montieren.... Die entscheidende Frage ist nun hat diese Konfiguration eine Betriebserlaubnis oder nicht. Wie kann der Singleendschalldämpfer eine EG-ABE erhalten, und die Abgasnorm nicht einhält? Anstoß der ganzen Sache ist dieser Thread im GSXR1000 Forum (https://gsx-r1000.de/phpBB2/viewtopic.php?t=22948) , die Problematik läßt sich aber sicher auf viele andere Bikes übertragen.
Viele Grüße

Die erste Antwort:
Hallo,
eigentlich wurde Deine Frage in den angegebenen Forumsthread bereits weitgehend beantwortet: Da alle Motorräder, die nach Euro 3 homologiert wurden, über einen Kat verfügen (nur so lässt sich die Euro 3 Norm erreichen), muss auch beim Zubehörendtopf ein Kat vorhanden sein. Wenn der Kat dabei Bestandteil des Endtopf-Kits ist und vom Hersteller in dieser Kombination mit ABE angeboten wird, müsste laut TÜV Nord dieser Kit inkl Kat straßenzulässig sein (diese Regel gilt auch für Modelle, bei denen der Kat im Endtopf sitzt). Wird ein AuspuffKit ohne Kat (Endtopf + Zwischenrohr) vom Käufer durch einen Zubehör-Kat ergänzt, um die Euro 3 zu erreichen, ist wie im Forum beschrieben ein Abgasgutachten nötig.

Bei Modellen bis Euro 2 besteht eine rechtliche Grauzone, da Motorräder mit Kat unter Umständen die geforderten Abgasnormen auch ohne Kat erfüllen können. Je nach dem, an wen man beim TÜV oder bei einer Kontrolle gerät, ist es dann möglich, dass das Fahrzeug entweder durchkommt, da es die Abgasnorm erfüllt, oder aber bemängelt wird, dass das Motorrad nicht mehr dem Homologationszustand entspricht und demnach nicht mehr zugelassen ist.
Seit Euro 3 ist wie oben geschrieben die Abgasnorm nicht mehr ohne Kat zu erreichen.

Die zweite Frage:
Hallo Hr. xxx,
Eine Frage ist zu dem Thema noch offen. Wie ist es möglich daß ein Endtopf ne EG-ABE (nach 97/24) erhalten kann, die voraussetzt, daß der originale Kat entfernt werden muß, der Zubehörtopf selbst aber keinen einen KAT hat? So wie den hier http://www.leovince.de/item.php4?7747 , Den hab ich an meinem Bike montiert.Hat ja ne EG-ABE, hab ich vom Händler gehört.

Sollte demnach der Richtlinie EG 97/24 entsprechen. In dieser Richtlinie sind Auflagen bezüglich Geräusch und Emission.

Daß ein Zubehörendtopf wie der obig genannte ne EG-ABE erhält, die Richtlinie aber nur zum Teil erfüllt, halte ich für ne große Sauerei.

Wenn ich mir z.B. nen SBK-Kit oder andere Fußrasten kaufen und die Teile haben ne ABE gehe ich davon aus daß ich die Teile ans Bike schrauben darf ohne wenn und aber. Aber es kann nicht sein, daß ich erst noch die ABE analysieren muß welchen Kapiteln der EG-Richtlinie ein Zubehörteil entspricht und welchen nicht.

Und das, denke ich ist vielen Bikern da draußen nicht bewußt. In meinem Fall, nicht mal dem Händler.

Die zweite Antwort:
Hallo,
die Thematik ist sehr kompliziert. Eine Nachfrage bei Leovince brachte vereinfacht gesprochen folgende Antwort: in Ihrem speziellen Fall, eines Zubehörendtopfs mit Zwischenrohr, für dessen Montage der Originalkat entfernt werden muss, bietet Leovince einen Einschubkat an, dies wird auch auf der Webseite beschrieben. Da dieser Kat die Euro3 Werte erreicht, ist für Leovince in diesen Fällen das Thema erledigt. Auf die Anmerkung, dass diese Lösung von TÜV-Prüfern bemängelt werden könne, da der Einschubkat nicht homologiert ist, gab es folgende Antwort: bis vor Kurzem war eine Homologation eines Kats nur in Verbindung mit der Motorsteuerung möglich, da Abgaswerte über Lambdasonde ja die Einspritzmischung beeinträchtigen. Deshalb konnte nur der Fahrzeughersteller einen Kat homologieren (Die Regelung wurde inzwischen geändert und Leovince bietet für neuere Modelle nun auch homologierte Zwischenrohre mit Kat an, auf denen auch eine ABE-Nr steht, die also straßenzulässig sind). Allerdings würden nur sehr wenige TÜV-Prüfer diese Lösung mit Einschubkat im Zwischenrohr bemängeln.
Dass der Endtopf trotzdem homologiert werden kann, hängt damit zusammen, dass - laut dem Leovince-Sprecher - zur Zeit der Homologation des GSX-R Endtopfs trotz der neuen "Chapter 5" Regelung, die die Abgasvorschriften beinhaltet, die EG-ABE auch bei lediglichem Erfüllen der alten "Chapter 9" (Lautstärke + Leistung) vergeben wurde, was für mich heisst, dass das Motorrad also auch bei Nichterfüllen der Abgasvorschriften eine ABE erhalten konnte. Warum dies so ist, ist mir nicht bekannt, eventuell hängt dies aber mit der oben geannten Tatsache zusammen, dass Zubehör-KATs bis vor Kurzem aufgrund des Zusammenhangs von Motormanagement und KAT nicht homologiert werden konnten.
 

look4free

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Vellmar
in dem zusammenhang steht ein antwort von fechter aus und sharkitaly.it verweist auf fechter :(

fakt ist immer noch: wenn der kat nicht fester bestandteil des endtopf ist (also nur eine kathülse), kann und wird dieser evtl von jedem cop auf der strasse angezweifelt. das man mit vitamin b trotzdem tüv bekommt, hilft einem nicht weiter (logischerweise nur mit hülse, weil die werte sonst sicher nicht stimmen).

und wie reagieren im schadenfall gutachter und versicherungen? man ist schließlich par excellence ohne be unterwegs. da beißt die maus keinen faden ab. :roll:

übrigens bestätigen akrapovic (jamparts) und bos, dass nur zweiflutig anlagen mit brotkasten absolut tüv/be konform sind und mit kathülsen eine einzelabnahme des ganzen nötig wird. schon komisch...
 
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