Es kommt auf die EG Typ-Prüfung an. Im Grunde genommen hat EURO 4 nichts mit den gelben seitlichen Reflektoren zu tun, diese sind durch eine andere Verordnung (UNECE) geregelt, diese sind nur beide also EURO 4 und UNECE zur gleichen Zeit in Kraft getreten. Wenn man es jetzt ganz genau nimmt erlischt durch das entfernen der gelben Reflektoren die EG Typ Prüfung also die Betriebserlaubnis.
Bei einer Polizeikontrolle hat man aber in der Regel deshalb keine Schwierigkeiten weil die Polizei nach der STVZO geht und da steht unter 51a Seitenstrahler sind nur bei Fahrzeugen über 6m und Anhänger vorgeschrieben.
Hinten seitliche rote Reflektoren hat was mit dem Rücklicht zu tun das muß seitlich aus einem bestimmten Winkel noch zu sehen sein, ist das nicht der Fall wird dieses durch die seitlichen roten Reflektoren ausgeglichen, steht dann aber auch in der für das Fahrzeug gültigen EG Typ Genehmigung.
PS. Für die Polizeikontrolle lege ich nicht meine Hand ins Feuer, wenn der Polizist sich sehr gut auskennt und auch noch kleinlich ist, er also weiß das dadurch die Betriebserlaubnis erlischt ja dann hat man schlechte Karten.
Ich hab an meiner 1000er und meine Frau an der 750er auch keine dran bisher hat bei einer Kontrolle noch keiner was gesagt und TÜV haben beide Motorräder auch ohne bekommen. Muß also jeder selbst wissen was er macht.