Usher
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- Kreis LDS & LOS
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- GSX-R1000R AM1, Ninja 650, 502 C
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- mattschwarz und grau
Genau das Urteil habe ich auch gefunden bei meiner Recherche eben„Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann, OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13
Ich hatte diesbezüglich aber auch schon anwaltliche Beratung einholen müssen nach einer Auseinandersetzung mit dem Ordnungsamt, daher versuch ich da auch immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Wenn man jetzt mein Beispiel mit der Dönerbude von oben nimmt... befindet sich zwischen meinem Auto und dem Dönerfenster zum Beispiel ein Radweg, dann kann man schon wieder nicht direkt ungehindert zum Auto gehen, weil ja ein Fahrradfahrer kommen könnte und der hat dann ja Vorrang.
Aber unterm Strich denken wir beide schon das Gleiche, denke ich:drinks:
Ging mir aber beim ersten Lesen genauso... Hab auch erst später gemerkt, dass ich in der falschen Tabelle war. Als ich das mit dem "bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 5 Minuten Dauer oder bei mehr als 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen nach Fahrtantritt" gelesen habe, ist mir anfangs auch ganz anders geworden...ep, hast recht, lappen ist "erst" ab 26 außerorts weg