Bußgeldkatalog 2020

Freak69

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So seit Heute gilt der neue Bußgeldkatalog.
Praktischerweise ist heute wieder so ein Pseudoradrennfahrer auf der Straße rumgeeiert. Genau neben der Straße ein Topfebener Radwegen vom allerfeinsten. Aber hey er ist ja Sportler. Ich frag mich wo diese Leute Radtrikos in XXXXL herbekommen.
Aber seit Heute muß der Kraftfahrer ja unendlich viel Platz beim Überholen dieser Pflegefälle einhalten sonst muss der Autofahrer ja Strafe bezahlen.
Das diese Vollhorste ohne Not die Fahrban benutzen ist ja völlig okay.
:dash2:
Steuern darf der Kraftfahrer Zahlen ohne Ende, aber sonst hat er keine Rechte.
Die Lobby der Fahrradterrotieren ADFC ist ja der Meinung Radfahrer dürfen alles und alle anderen müssen Rücksicht auf die nehmen.
Ich könnte ausflippen.
So hab mich wieder beruhigt.:0307-err:
 

V6 Rußexpress

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@Freak69 Ich versteh dich da komplett. Eh alles Abzocke! Mit dem Lkw darfst nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Sonst gibts nen Punkt.Habt ihr in der Stadt schonmal richtig schnell einen abbiegen sehen? Ich nicht, habs auch noch nucht geschafft sonst würd ich auf der Seite liegen. Die Abbiegeassistenten werden auch nichts bringen um Unfälle zu verhindern solange Fußgänger und Radfahrer nicht mitdenken.

In 2ter Reihe parken macht 55 Euro. Ich muß täglich in der früh in der 2ten Reihe auf der Straße stehen, bis der Bauzaun aufgemacht wird. Wo soll man denn in München Innenstadt für sagen wir mal 10 Sattelzügen einen geeigneten Parkplatz finden?

München will nun 500 Parkplätze pro Jahr streichen zum wohl der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Bis 2025 Autofrei sein....
 

V6 Rußexpress

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mäc

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dem Bergischen Land
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matt schwarz
Das Bild hier find ich zum Kotzen.
Wieso zum F.... muss man da auch noch ein Motorrad abbilden?
Das ist mal wieder Meinungsmache pur.
Auch hier bei uns an allen Ortseinfahrten....
Screenshot_20200428-154931_1.png
....wird allen suggeriert, das die Motorräder die Übeltäter sind.... Aber die Kirchturmglocken sind immer noch okay :smilie-schlaege:
Wenn man mal genau hin hört ist das nämlich nicht so!
 
Zuletzt bearbeitet:

Freak69

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GSX-S Black Fighter
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Vielleicht sollten wir zusammenlegen und den Harz kaufen.
Dann machen wir daraus den Freistaat Moped und diese ganze Ökoterroristen und Mopedhasser haben keinen Zutritt.
Dafür ist Tanken dann super günstig und alle Straßen werden Mopedfreundlich gestaltet mit Sturzzonen usw.
Dann werden überall Schilder hingehängt wo drauf steht „Radfahrer achte auf die Mopedfahrer“ oder Radfahrer und Wanderer werden verpflichtet ihre Wege zu nutzen, wer trotz Rad oder Wanderweg die Straße nutzt kommt in den Steinbruch zum Steine kloppen. :0307-err:
 

Hanzo.Hasashi

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Minga
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GSX-S 1000, Gv650
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Blau/Schwarz
Vielleicht sollten wir zusammenlegen und den Harz kaufen.
Dann machen wir daraus den Freistaat Moped und diese ganze Ökoterroristen und Mopedhasser haben keinen Zutritt.
Dafür ist Tanken dann super günstig und alle Straßen werden Mopedfreundlich gestaltet mit Sturzzonen usw.
Dann werden überall Schilder hingehängt wo drauf steht „Radfahrer achte auf die Mopedfahrer“ oder Radfahrer und Wanderer werden verpflichtet ihre Wege zu nutzen, wer trotz Rad oder Wanderweg die Straße nutzt kommt in den Steinbruch zum Steine kloppen. :0307-err:
Ein Traum :heart:Antrag auf Aufnahme ist hiermit offiziel raus.
 

Fliegenkiller

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KTM1290 SDR
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Weiß/ Schwarz mit n‘bischen bunt
Auch hier bei uns an allen Ortseinfahrten....
Anhang anzeigen 50946
....wird allen suggeriert, das die Motorräder die Übeltäter sind.... Aber die Kirchturmglocken sind immer noch okay :smilie-schlaege:
Wenn man mal genau hin hört ist das nämlich nicht so!
Ich möchte dort nicht wohnen wo dieses Schild steht!!!! Außerdem ist mir das Schild sympathischer als manch Verkehrszeichen.
 

Usher

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Kreis LDS & LOS
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GSX-R1000R AM1, Ninja 650, 502 C
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mattschwarz und grau
Auch geil was das verbotene und mit Punkte versehene Halten und Parken anbelangt.
(Denkt bitte dran: ich bin kein Anwalt oder sowas)
Vorab ganz grob der Unterschied zwischen Halten und Parken:
Parken ist, wenn ich das Auto verlasse, abschließe und nicht direkt zum Auto zurück kann (zum Beispiel wenn ich auf die andere Straßenseite gehe)
Halten ist, wenn ich maximal 3 Minuten stehe und im Auto bleibe oder direkt wieder hinlaufen kann.
Stelle ich also mein Auto ab, gehe auf die andere Straßenseite zum Dönermann ans Ausgabefenster und hole mir in 2 Minuten und 30 Sekunden meinen Döner, dann parke ich.
Stelle ich mein Auto aber ab und gehe auf der gleichen Seite wenige Schritte zum Dönermann ans Ausgabefenster und hole mir dort in eben genannter Zeit meinen Döner, dann halte ich.

Man bekommt fürs falsche Parken und Halten auch Punkte zumeist.
Es gibt jedoch keinen Punkt, wenn man:
- an einer unbersichtlichen oder engen Straße bzw Kurve hält und parkt
- vor abgesenkten Bordsteinen oder nicht am rechten Rand hält/parkt
- auf dem Gehweg unter 1 Stunde parkt und dabei keinen behindert/gefährdet
- im Fahrraum von Schienenfahrzeugen hält/parkt
- auf nem Radweg hält
- im absoluten Halteverbot hält oder parkt
- im Kreisverkehr hält oder parkt
- wenn man auf einem Schutzstreifen für Radfahrer parkt (Halten hingegen gibt Punkte, also schnell entfernen vom Auto)

Also unterm Strich: parkt lieber auf Straßenbahnschienen oder im Kreisverkehr als in zweiter Reihe :0207-crazy: :0207-crazy: :0207-crazy:
 

wes-x

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GSX-S1000 naked
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Freak69

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In der Tagesschau ist einer der Oberfahrradfahrer zu sehen gewesen. Dieser sagte der ADFC würde die Neureglungen begrüßen.
Diesem Eindimensionalen Futzi sollte man mal erklären das viele Unfälle mit Radfahrern passieren weil die Radfahrer sich nen Scheiß um die Verkehrsregeln Scheren.

Was diese Ochsen wohl dazu sagen würden wenn es eine Neureglung geben würde das Radfahrer auch den Nachweis erbringen müssten das sie ein Fahrrad im Straßenverkehr führen können. Die Gesichter von denen würde ich dann gerne sehen.
:laie-67d: :laie-67d::laie-67d:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Auch geil was das verbotene und mit Punkte versehene Halten und Parken anbelangt.
(Denkt bitte dran: ich bin kein Anwalt oder sowas)
Vorab ganz grob der Unterschied zwischen Halten und Parken:
Parken ist, wenn ich das Auto verlasse, abschließe und nicht direkt zum Auto zurück kann (zum Beispiel wenn ich auf die andere Straßenseite gehe)
Halten ist, wenn ich maximal 3 Minuten stehe und im Auto bleibe oder direkt wieder hinlaufen kann.
Stelle ich also mein Auto ab, gehe auf die andere Straßenseite zum Dönermann ans Ausgabefenster und hole mir in 2 Minuten und 30 Sekunden meinen Döner, dann parke ich.
Stelle ich mein Auto aber ab und gehe auf der gleichen Seite wenige Schritte zum Dönermann ans Ausgabefenster und hole mir dort in eben genannter Zeit meinen Döner, dann halte ich.

Man bekommt fürs falsche Parken und Halten auch Punkte zumeist.
Es gibt jedoch keinen Punkt, wenn man:
- an einer unbersichtlichen oder engen Straße bzw Kurve hält und parkt
- vor abgesenkten Bordsteinen oder nicht am rechten Rand hält/parkt
- auf dem Gehweg unter 1 Stunde parkt und dabei keinen behindert/gefährdet
- im Fahrraum von Schienenfahrzeugen hält/parkt
- auf nem Radweg hält
- im absoluten Halteverbot hält oder parkt
- im Kreisverkehr hält oder parkt
- wenn man auf einem Schutzstreifen für Radfahrer parkt (Halten hingegen gibt Punkte, also schnell entfernen vom Auto)

Also unterm Strich: parkt lieber auf Straßenbahnschienen oder im Kreisverkehr als in zweiter Reihe :0207-crazy: :0207-crazy: :0207-crazy:
Fast!
Es hält, der unter 3 Minuten stehen bleibt, im kfz sitzen bleibt und somit jederzeit die direkte und vollständige Herrschaftsgewalt auf die wesentlichen Funktionen zur Fortbewegung ausübt. Das beinhaltet das Laufenlassen des Motors.

Ist nur eine Voraussetzung des Haltens nicht erfüllt, dann fährst du entweder :0207-crazy:, oder du parkst.

Korinthenkackerei...ich weiß...aber so isses.

Edit:
Nach dem Abschicken des Beitrags noch Gerichtsurteile gefunden.
„Sein Fahrzeug verlässt nicht, wer es nach dem Aussteigen so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort damit wegfahren kann, OLG Düsseldorf VM 79 7 = StVE 13, OLG Celle VRS 72 80, OLG Oldenburg NZV 93 491, auch nicht, wer das Steuer einer anderen fahrbereiten Person übergibt, OLG Celle VRS 72 80. Aussteigen auf weniger als 3 Minuten bei sofortiger Wegfahrbereitschaft macht das Halten nicht zum Parken, BayOLG VRS 51 459.“
Das würde ich bei Interesse mal Für dich nachschlagen @Usher...wenn ich schon klugscheiße, dann soll es auch richtig sein. :blush::0307-ergeben:
Immer wieder schön wenn Gelerntes durch Gerichtsurteile zu Nichte gemacht wird. :0307-err:

Nachgeschlagen...Es ist wirklich so wie du schreibst, @Usher , allerdings darf man sich trotz Aussteigen nicht aus dem direkten Einwirkungsbereich des Kfz entfernen.
Sorry, ich bin jetzt still!:blush::dash2:
 
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wes-x

Moderator
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46483 Wesel
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Farbe
w/s/r
Bitte nochmal lesen. Die beiden TBNR gelten für LKWs und Autos mit Anänger usw
jep, hast recht, lappen ist "erst" ab 26 außerorts weg
innerorts gibbet ab 21 punkt und entzug gleichzeitig
 
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