Du zahlst. Keine Strafe kannste knicken.
Aktuelle Punkte weiss ich nicht, 30 Euro sind es aber in jedem Fall.
80km/h Regel gibt es in der Tat, die beinhaltet aber nur, dass das Rechtsüberholverbot in zähfließendem Verkehr ausgehebelt wird, und bedeutet, dass LINKS deutlich langsamer als 80 sein muss, so dass du dann rechts marginal zügiger bis max. 80km/h überholen darfst.
Dabei ist zu beachten, dass heutzutage die meisten Autofahrer aufgrund des allgemeinen Verkehrsaufkommens schon damit überfordert sind, wenn links jemand überholt.
Rechts überholen ist verboten
§ 5 Absatz 1 der StVO sagt: Es ist links zu überholen (Ziffer 17 BKat). Ausnahme: bei Kolonnen, die mit unterschiedlichem Tempo nebeneinander herfahren, etwa links mit Tempo 60, rechts mit 80 km/h (§ 7.20 StVO). Bußgeld 100 Euro/3 Punkte
Weiter schlau lesen kannste dich auch hier:
http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
Interessant ist zur Erinnerung vielleicht für alle der letzte Teil:
§5(8) StVO Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Also: An der Ampel rechts nach vorne vorzuziehen: Verboten..., aber das weiss ja jeder :daumendreh
Weitere Lektüre:
Rechts überholen
Wiki: Überholvorgang
Weils gerade passt, noch mal zur Auffrischung an alle :klugscheisser
Notorisch links fahren ...
... verstößt ebenfalls gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen (§ 2 StVO). Nach Ziffer 4.2 des Bußgeldkatalogs (BKat) kann das notorische Linksfahren mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Bußgeld 80 Euro/1 Punkt.
Beachtet: Dazu gehört auch das MITTEL-SPUR-Fahren..., also die Rentner-Killerkommandos, die immer in der Mitte fahren, weil sie meinen, das rechts ja nur LKW fahren dürften, sind rein Verordnungstechnisch reif für den Zahlschein.
Auffahren auf die BAB
Wer auf die Autobahn auffährt, muss Vorfahrt gewähren. Erzwingt er die Auffahrt, ist er mit 75 Euro und drei Punkten dabei (§ 18.3 StVO, Ziffer 82 BKat). Besser: kurz den Standstreifen benutzen, dann vorsichtig einfädeln. Bußgeld 75 Euro/3 Punkte.