Welche Strafe bei zu lautem Auspuff ? Mivv double Gun.

Alpenbiker

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Der war jetzt gut :D

ich sehe das ganze nicht so eng, solange alles ABE , EEG oder was auch immer hat ist für mich die Welt in Ordnung. Und für die meisten Polizisten sicherlich auch.
Wenn man aber rumschraubt und rummanipuliert muss man sich nicht hinterher wundern und über die bösen Polizisten beschweren.

Ein Freund von mir hat ja ne Ducati, ist sogar ein R-Modell und zu diesem edlen Gefährt gibt es für die Rennstrecke noch eine seperate Racing-Abgasanlage dazu. Oder auch umgekehrt, für den Strassenbetrieb gibt es was leiseres mit Zulassung... ;)
Er ist bis letztes Jahr immer mit der Racing-Anlage gefahren, nur so klingt die Duc wie es sich standesgemäss gehört (nach seiner Aussage).
Als regelmässiger Besucher des Kyffhäusers wurde er allerdings leztes Jahr rausgezogen und hat nach höfflicher Diskussion sich sofort einsichtig gezeigt und versprochen die andere Anlage für den Strassenbetrieb einzubauen. Ne Woche später hat er die selben Polizisten gegrüsst welche ihm übrigens keine Strafe aufgedrückt hatten.
 

Tkay

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Hi

mein anliegen mag zwar offtopic sein aber da es hier um den besagten MIVV Double Gun geht wollte ich mal fragen ob sich dieser auch verfärbt ?
Ich hab da keine ahnung ob titan sich durch die ich denke mal relativ hohe Hitze da irgendwie was ansehen lässt vieleicht hat jemand schon Erfahrungsberichte wäre dankbar über jede info.

Gruß Stephan
 

Ecki

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also bei meinem tut sich absolut GAR NICHTS.....

Er sieht noch aus wie aus der verpackung und ich hab das moped schonmal fast 2 stunden nur auf der autobahn bewegt....
 

Tkay

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gut also ich hatte jetzt auch nicht damit gerechnet das da was passiert aber man weiß ja nie :) thx für die info
 

Semmelbrot

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Ich kenne mich mit der Oberflächenbehandlung nicht wirklich aus, aber Titan verfärbt sich ja schon je nach Temperatur. Fängt bei 371°C mit leichtem Gelb an. Aber ich weiss eben nicht, ob man Titan so behandeln kann, dass es sich eben nicht verfärbt.
 

Ecki

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wenn ich heute dazu komm mach ich mal n foto von meinem der hat jetzt schon 1500km runter =)
 

vtly

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Carbon verfärbt sich nicht, jedoch Kevlar. Bei meinen neuen Bike muss ich zum Alu oder Titan greifen, da das Carbon nach 1000-2000km einfach nur noch zerfetzt ist :D
 

Ecki

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ja ich aber schon letztes jahr, die haben sich mit der ABE zufrieden gegeben, aber sie fanden ihn trotzdem zu laut...
 

Freakstyl

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so habe mit heute von der dekra sagen lassen solange der auspuff abe und dieses e prüfzeichen hat und natürlich nichts an dem auspuff geändert wurde ist der 100% legal zu fahren :bravo:
 

Corner

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gsr_600
Naja wenn er trotzdem zu laut ist, dann bringt das auch nix, wenn dir das die Dekra sagt ;)

Ich hatte auch nichts an meinem Ghost geändert und bin NICHT durch den TÜV gekommen,
weil er zu laut war...

Grüße
 

Magic

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Freakstyl schrieb:
so habe mit heute von der dekra sagen lassen solange der auspuff abe und dieses e prüfzeichen hat und natürlich nichts an dem auspuff geändert wurde ist der 100% legal zu fahren :bravo:

Hi Freakstyl,

ja, mag ja sein, die TÜV-ler geben in der Regel auch die Plakette aus,
mein pers.Graukittel (Selber Biker) zumindest..
Aber vor ner Strafe durch die Rennleitung schützt dies auch nix..
Zu Laut ist zu Laut, dann mußt Du Dich Kümmern das dies nicht so
ist..

Steht ja auch bei den (renomierten) Zubehör-Pott-Herstellern nachzulesen,
das ein Zubehör-ESD nach ca. 15.ooo.Km nachgestopft werden muß..

Jede/r ist für den Ordungsgemäßen (Betriebs-) Zustand Seines/Ihres
Fahrzeugs selbst Verantwortlich..
& Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.. ;)

Gruß Doc M. .. :wink:
 

patobi

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Hi,

also ich hab mich auch mal mit dem Mivv double gun auseinander gesetzt.

Dann bin ich hier auf den Thread gestoßen und mich mal erkundet bei den Fachstellen.

Polizist sagt: Auslegungsache...aber eine hohe Strafe kann man nicht erwarten bzw einspruch einlegen und bekomm zu 90% recht!
Da der Auspuff eine ABE hat und ein E-Prüfzeichen ist er laut STVO zugelassen. Wenn der Auspuff trotzdem zu laut ist kann ein Fahrer das nicht wissen ohne Prüfgerät, und es kann niemand erwarten das man so ein Prüfgerät mit sich führt! Aber eine richtige Regelung zur Strafe gibt es nicht...Grauzone eben!
Jedoch gilt nicht das oft erwähnte " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " Da es hier um ein Geprüftes Gerät geht und man somit als Endverbraucher damit rechnen kann das dieses Gerät auch voll Funktionsfähig ist!!! Man kann nicht erwarten das man den Unterschied von erlaubten und unerlaubten Hört!!!

Tüv sagt: Ebenfalls Auslegungssache! Wenn man mit dem Auspuff vorfährt zur Kontrolle und die Messung ist zu Laut muss er wieder runter...aber ne Strafe oder Punkte wären nicht zu erwarten da man als Halter bzw Fahrer nicht Prüfen kann ( in aller Regel zumindest ) wie Laut genau der Auspuff ist.

Händler sagt: Jo dann machst den halt ab den Originalen dran und kommst her dann Lassen wir den Tüv kommen und schon gibts kein Problem mehr...Strafe sollte es nciht geben. Wenn doch an den Verkäufer wenden der muss die volle Strafe tragen!

Alle Aussagen mit der Annahme das der Double gun Auspuff im originalen Zustand ist mit DB-Killer und ohne Manipulationen und mit E-Prüfzeichen!

Desweiteren sagt mein Freundlicher das die GSR vom Werk aus ne Drosselklappe im Auspuff hat ( Kurz vorm Endtopfübergang ) Die erst ab hohen Drehzahlen aufmacht. Also in der Stadt und im Stand wäre sie sowieso leise ( wenn man nicht fährt wie ein Gottloser ) Und das soll man bei ner Kontrolle immer Betonen weil manch ein Grüner/Blauer dann gerne mal über die paar DB hinwegsieht da man in der Regel auf der Landstraße wo man etwas mehr am Gas zieht niemanden Belästigt damit!


Also Ende vom Lied: Wenn man den Double Gun Fährt muss man immer damit rechnen angehalten zu werden und nach der Kontrolle den ESD wechseln zu müssen! Aber die Strafe sollte nicht zu hoch ausfallen da man ja im Prinzip nichts dafür kann!!! Falls doch Einspruch einlegen!!!

Dann mal noch ne schöne Zeit ;)

grüsse patobi!
 

GSR87

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Geislingen an der Steige
AN ALLE MIVV'ler

wurde denn schonmal einer jetzt mit dem Auspuff Bubble Gun gemessen ?

Grüße

Steve

@ DOC .. hattest du die MIVV dran ?

EDIT: WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL !!
gab ja schon ein paar :autsch: :autsch:
 
G

Gelöschtes Mitglied 2551

Guest
Ich habe ja die Yoshis an meiner Kleinen und mich haben sie jetzt schon einige Male (5 oder 6) innerorts angehalten (hab sie erst seit Anfang April). Jedoch kam immer der gleiche Spruch, "...blablabla wären 39€ (Strafe für zu laut, aber legal mit ABE und E-Nummer in Italien), wenn du nicht so laut rumfährst ist das kein Problem..."

Mich würde jetzt mal wundern wann die Yoshis eigentlich am Lautesten sind: Verstehs selber net ganz.

Mit niederen Drehzahlen dröhnen die ESD ganz schön (dumpf), ab 4 k wird das Geräusch etwas heller iwie lauter aber man "spührt" es weniger.

Bei welchen Drehzahlen könnte ich am "leisesten fahren"?? In Ortschaften bin ich gerne bereit auf die schöne Soundkulisse zu verzichten, hab ja genug Passstraßen in meiner Umgebung wo ich das Ausleben kann!

Greetz
 

arbo1046

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gsr_750
Hi,
habe folgendes im Netz gefunden. Für manchen vieleicht Interessant
.

Geräuschmessung / Phonmessung

Standgeräuschmessung: Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl – bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/min entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A). Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen – die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend. Fahrgeräuschmessung: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit exakt 50 km/h (+/- ein km/h Toleranz) an die Messstrecke (siehe Abbildung) heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.

______________________________________________________________________________________

BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ? Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen- den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist. Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

“Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß- stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag- nahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe- haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis- mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

________________________________________________________________________________

alle Angaben ohne Gewähr!
 

Zawi

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So ein Aufwand, und das nur weil der Auspuff zu laut ist.
Und ein Ferrari oder andere Sportwagen darf so dröhnen das einem fast die Ohren abfallen.
iwie schon Ungerecht.
 

GSR87

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Geislingen an der Steige
Zawi schrieb:
So ein Aufwand, und das nur weil der Auspuff zu laut ist.
Und ein Ferrari oder andere Sportwagen darf so dröhnen das einem fast die Ohren abfallen.
iwie schon Ungerecht.


sehr gutes Argument.. !!! bei denen hebt auch keiner ein mic hin :fuck:
 

GSR87

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Geislingen an der Steige
was meint ihr?
bringt es was das ding beim Tüv eintragen zu lassen? dann muss ich doch die abe nicht mit rumschleppen ? und die grünen hätten noch weniger zum rummeckern.. oder denk ich da einfach wieder in Nee ganz andere Richtung ?
 
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