Welche Strafe bei zu lautem Auspuff ? Mivv double Gun.

Rocco2011

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Ich habe mir heute den Mivv double gun instaliert.
Ich fand die Optik einfach nur supergeil, der Preis war ok.

Das der Mivv double gun laut sein würde wusste ich ja, aber das er SO pervers laut sein würde hätte ich nicht gedacht.



Was bekomme ich eigentlich für ne Strafe wenn die mich mal anhalten und nachmessen.
Ich meine das Ding hat zwar ABE, EG etc... aber ich kann mir kaum vorstellen das es die Grenzwerte einhält
Ist das nur ne Geldstrafe oder können die mir das Mopped auch vor Ort komplett stillegen ?
Ich meine...... der Auspuff hat doch ne Zulassung, da kann ich doch nix für wenn der zu laut ist. :thinking:
 

Corner

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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
oder in deinem Fall "was kann ich dafür, dass der so laut ist"
zählt nicht.

Wie du selbst schon schreibst,
wenn du an ganz böse Cops gerätsts,
dann legen sie dir das Teil still und du darfst heim schieben.
Wennst Pecht hast, dann verschrotten sie deinen Auspuff.

Gibt hier schon so nen ähnlichen Thread,
weiß aber grade nicht wo...
 

Rocco2011

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Klar,
"Unwissenheit schützt vor strafe nicht"
"Eigentum verpflichtet"

, aber trotzdem was kann ich denn noch mehr tuen als ein Anbauteil mit Zulassung zu kaufen ?
Ich kann doch net jedes Teil nochmals überprüfen lassen.

Mal abgesehen davon wie ich das beim Auspuff überhaupt machen soll.
Wie laut darf er sein, wer misst das und wo kann ich das messen lassen ?
Ich muss ich ja also auf die Zulassung vertrauen.
Wo kann ich nachlesen wie Laut der Auspuff überhaupt ist ? :help:


VERNICHTEN ? :fuck: :shock:
Welche rechtliche Grundlage gibts den meinen Auspuff vernichten zu lassen ?
Das ist doch keine Markenfälschung :heul: :help:
UND
er hat ne ZULASSUNG.


Also jetzt nmoch mal bitte, ein parr Erfahrungswerte oder Praxisbeispiel, was passiert mir für GEWÖHNLICH wenn ich angehalten werde.
Messen die überhaupt jedes mal nach ? oder sind das nur bestimmte Bullen die div. Gerätschaften auch mitführen ?
 

GSR69

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Also bei mir wurde noch nie was gemessen. Bin allerdings auch noch nie angehalten worden (außer in den Dolomiten).
Ich wurde letztes Jahr beim Kurventraining angemahnt, dass mein Auspuff zu laut wäre. Der hatte aber auch Ende der Geraden bei ca. 11000-12000 Umdrehungen gemessen. Musste dann den Einsatz schnell wechseln, was aber bei meinem auch kein großes Problem darstellt. Habe einen großen und kleinen DB-Killer mit geliefert bekommen :thumbup: .

Und was das still legen anbetrifft....ich dachte das gibt es nicht mehr..... :thinking: :dontknow:
 

MBSoft

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Also, die Geschichte mit dem Verschrotten des Auspuffs ist natürlich Unsinn. Es handelt sich um keinen verbotenen Gegenstand und sogar eine selbstgelötete Tüte wäre Dein Eigentum und damit durch das Grundgesetz geschützt. Etwas anderes sind z.B. Schusswaffen etc. Die ist man los. Wenn man sich aber mit der Justiz anlegen würde (was keiner tut, von wegen "gütliche Einigung" etc.) müßte man Dir streng genommen sogar bei illegal besessenen Waffen erlauben, sie über einen Büchsenmacher zu veräußern. Geschieht oft bei Waffen, die durch Erbschaft den Besitzer gewechselt haben und der "vergessen" hat, das den Behörden zu melden.... :red:

Richtig "böse" und auf Mopedfahrer eingeschworene Streckenkontrollen trifft man natürlich bevorzugt dort, wo viele Bikes unterwegs sind und es daher oft zu Ärger mit den Anwohnern kommt. Die Tüte von allen Einsätzen zu befreien, um dann vor der angesagten Bikerkneipe auf und ab zu fahren, oder den Kyffhäuser hoch und runter ist eine ziemlich sichere Bank für echten Ärger.
Die Kontrollen, die ich bisher selbst hatte, waren alle nett und harmlos. Bis auf ein....hhhmmm, klingt ja...äh, kernig...lassen sie sich man nicht erwischen.. kam da nix..:whistle:
Ich fahre aber auch so gut wie nie auf den "Bikerstrecken"...wenn, dann gern mal Wochentags vormittags...Freiberufler können sich sowas mal erlauben.

Was auch echt hilfreich ist: Das persönliche Alter. Mit über 40 kommt man mit viel lauteren Böcken durch, als mit 25.....weil man so seriös aussieht....nicht wahr, Olli ;)
 

Corner

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Du hast Recht Oli, darf seit 2007 nichtmehr gemacht werden.. :
http://www.motorradonline.de/de/special ... dre/108873

schau mal was ich mit google gefunden habe:
http://www.motorradonline.de/de/motorra ... alt/327890
ich denke, das wird dir am besten helfen.

Zitat aus dem Bußgeldkatalog:
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR

n Freund von mir hat eben diese 20Euro wegen Fahren ohne DB-Eater geblecht,
aber frag doch mal den Doc, was bei ihm war, als er angehalten wurde,
bzw schreibt er ja vll noch was ;)

HA! und zum Thema verschrotten bzw. beschlagnahmen (ich erzähl also keinen Käse) ;) :
http://r6club.de/index.php?showtopic=45879
 

Corner

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In dem Thread steht aber auch, dass es noch nicht durch ist und, dass es generell um Erlöschen der BE geht.
 

HolzwurmMarkus

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Hi,

ich hab die MIVV Double Gun auch, das Teil hat EG-ABE und fertig. Für mich befindet sich das Fahrzeug in einem rechtlichen absolut grünen Bereich da alle Teile mit EG-Nummer etc. zugelassen sind, mehr kann ich als nicht sachkundiger / Gutachter nicht machen. Es kann niemand erwarten (und defakto steht das nirgendwo) das ich vor jedem Fahrantritt die Lautstärke an meinem zugelassenen Fahrzeug messe von daher mach ich mir da 0 Kopf. Wird ja auch nicht beim Auto erwartet, also haben die keine haltbaren Argumente.

Die Messung würde ich sofort anzweifeln und dann hat sich das für mich. Die würden nichts abbauen geschweige denn von mir irgendwas bekommen ausser nen feuchten Händedruck. Die können mir ne Mängelkarte geben dann fahr ich zum TÜV und fertig aber mehr auch nicht.

Mal sehen, bin öfters in der Eifel und selbst mit der SV die ziemlich laut war (MAB Anlage aus Hamburg, Einzelabnahme) konnten die mir nichts, haben nur doof geschaut und ich glaube die in der Eifel sind sonst schon recht gut geschult was das Thema Motorrad anbetrifft :)

Und was den anderen Thread betrifft: Für mich ist das erlöschen der BE nur gegeben wenn ich etwas manipuliere oder etwas verbaue was nicht zugelassen ist und das ist auch beides nicht der Fall dann. Die haben also keinerlei rechtliche Grundlage.
 

Bonecollector

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Als Fahrzeug Führer bist du in der Position darauf zu achten, das dein Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht egal ob Auspuff oder Reifen.
Zu der ganzen Geschichte gibt es auch eine aktuelle gesetzteslage, die seit diesem Jahr gilt. finde nur Grad auf die schnelle nichts mehr dazu. Hatte da bei der rennleitung 110 mal was gelesen gehabt
 

Salazar

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So weit ich weiß darf der Auspuff nicht lauter sein als auf dem kleinen Schildchen am Motorrad steht.
Da steht bei meinem 88 db!

Wenn ein Auspuff (unverändert auch mit db eater) zu laut ist, schützt auch die EG ABE nicht davor.
Dann kommt es wohl auch darauf an was für ein netter Beamter vor einem steht!

Eigene Erfahrung hab ich bisher noch micht gemacht.

Noch eine empfehlung von mir:

Falls ihr mal im Harz touren wollt, lasst die kleinen Dinger drin.
Da sollen die Beamten sehr mickrig sein, hab ich gehört!
 

Magic

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Corner schrieb:
Du hast Recht Oli, darf seit 2007 nichtmehr gemacht werden.. :

HA! und zum Thema verschrotten bzw. beschlagnahmen (ich erzähl also keinen Käse) ;) :

Wenn`s Jemanden hier in Bayern mit nem zu lauten Pott aufhalten, dann
noch der dB-Killer fehlt, oder auch bei gravierenden Km/h-Verstößen,
können`s einem das Bike Sicherstellen, in Beschlag nehmen...

Auch wenn man hinterher Recht bekommt, das Bike ist erstmal weg..

Ist der MIVV-ESD den Neu, den der wird noch lauter... ;)

Gruß Doc M. .. :wink:
 

HolzwurmMarkus

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Ohne DB Eater oder (viel) zu schnell unterwegs ist klar, dass die ein Fahrzeug (egal ob Auto, LKW oder sonstwas) stillegen können oder jemanden "festhalten" oder wie auch immer. Das ist jedoch auch ein ganz anderes Thema.

Der MIVV Double Gun ist nur ein Stück Rohr mit DB Killer-Einsatz (im Prinzip 2 Rohre die in eines übergehen) da ist von Werk aus rein garNICHTS drin, das ist einfach ein Stück Rohr, also kann ich bis auf das entfernen oder ändern der DB Eater (wodurch natürlich die ABE erlischt) auch nichts machen oder irgendetwas in dem Ding abnutzen defacto kann ich das als Nutzer auch nicht durch "Wartung" sprich "nachstopfen" von Dämmwolle etc. ändern, da es BAUARTBEDINGT nicht vorgesehen ist von diesem zugelassenen Teil.

EDIT:

Hier der Link zur techn. Zeichnung:
http://www.mivv.it/risorse/7/730/972/S0 ... EMATIC.pdf
 

Bonecollector

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Einspruch! Herr/Frau Vorsitzende hörensagen *g*

Mal im ernst. jeder hier ist doch volljährig und somit für die Handlungen selber verantwortlich.
Wenn jmd meint ohne eater oder So fahren zu müssen soll das doch machen.
Aber das ist hier doch garnicht die Frage !
Die Frage ist, was passiert wenn der Auspuff original, aber zu laut ist.

Es mag ja sein das es immer auf den beamten ankommt, der einen kontrolliert. bei meiner letzten Kontrolle fragte mich der beamte nur ob es den esd auch für seine z750 gibt.
Ein sternesammler wird schon So lange suchen bis er was findet.
aber die Frage ist immer noch eine andere und dafür gibt es gesetzliche grundlagen. nur bin ich leider nur mit dem Handy online und find Grad nix dazu
 

Speedy1985

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Also ich würd jetzt mal sagen dass du dich nicht unbedingt an die Extremfälle halten solltest... Vernichten/stilllegen...

Ich hab schon so einige "illegale" endtöpfe an meinen Autos und Mopeds gehabt und wurde auch schon paar mal erwischt...

In der Regel sieht das eher so aus:

Die grünen "Freunde" halten dich an, checken dein Moped und bemängeln die Lautstärke deiner Tröte und schauen sich die genauer an.
Sehen die keine Anzeichen für eine Manipulation und der DB-Killer ist drin, können die dir erstmal nichts wollen. maximal können sie eine Messung machen/beauftragen.

Der Otto-Normal Biker ist kein Technischer Gutachter und hat keine geeichte Fon-Messeinrichtung im Keller. Somit darfst du nicht für etwas bestraft werden, das du nicht kontrollieren kannst.
Allerdings bist du dazu verpflichtet, sollte dir der Verdacht kommen, dass die Tröte lauter geworden ist bzw zu laut ist, mal zum Händler oder TÜV zu fahren und das checken zu lassen... Dann wäre es ein Defekt -> 20€ Bußgeld, Mängelkarte... Damit zum Händler, Produkthaftung bzw Mängelbeseitigung oder zum TÜV für ne neue Messung und ab zur Wache mit dem neuen, leisen Endtopf. Sache erledigt!

Eine Beschlagnahmung / Stilllegung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein Eigenbau oder eine offensichtliche technische Veränderung vorliegt, die andere gefährdet. Was bei einem lauten Endtopf bzw fehlenden DB-Killer jetzt ja weniger der Fall ist.
Eine Vernichtung ist in keinem Fall gerechtfertigt da es sich weder um eine Waffe noch um einen illegalen Gegenstand handelt.


Beim entfernten DB-Killer sieht es m.M. nach etwas anders aus...
Meist gibt es 2 Varianten:

A:
Killer ist ausgebaut und liegt daheim

-> Mängelkarte und Bußgeld (zwischen 20 und 70€)

B:
Killer ist ausgebaut und ist dabei

Entweder sie drücken dir jetzt richtig einen weil es Vorsatz war und berechnen dir das doppelte Bußgeld oder sie lassen dich das Ding einbauen, wollen 20€ oder auch nix und lassen dich fahren...

Kannst den MIVV meiner Meinung nach also ruhig fahren... Oder Schenk ihn mir und du kriegst meinen Yoshimura :D der is nich zu laut :sick: leider...
 

Mattin81

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Ich hätte eher gesagt

A:
Killer ist ausgebaut und liegt daheim

-> Mängelkarte und Bußgeld (zwischen 20 und 70€), im schlimmsten Falle aber Weiterfahrt ohne Rückbau untersagt

B:
Killer ist ausgebaut und ist dabei

--> Bußgeld und Einbau...
 

Undertaker

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andere
hr macht euch schon wieder viel zu viel sorgen... :rolleyes:

Was auf den ganzen motorradonline Seiten etc. von wegen 20 oder 25eur steht ist eine ganz andere Sachje als wie es in der realen Welt gehandhabt wird. Du kannst zu 80% davon ausgehen das du 75eur zahlst und 1 Punkt beim Erstvergehen, danach 3. Wenn die neue Regelung beschlossen ist dann werden es über 100eur.
Ich hab noch kein Polizist getroffen der die 25eur Regel angewendet hat. Messungen hab ich ebenfalls noch nie gesehen. Die gucken doch nur nach Killer und E-Nummer, ende. Mit ner Geräschmessung kommen die doch eh nicht durch. Da muss man so vieles beachten, da findet ein Rechtsverdreher doch sofort Fehler und es kostet die Polizei viel zu viel Zeit.
 

Mattin81

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Danke Undertaker,

die Antwort gefällt mir auch am besten. :thumbup:
Hatte nämlich eine ähnliche Frage im Kopf bzgl. dem Ghost... Und so lange es dann noch beim TÜV klappt, wollen wir doch mehr als zufrieden sein. :bravo:
 
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