Nichtraucher
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Das hast du erst jetzt bemerkt?Da stimmt doch hier im Land einiges nicht mehr!????
Das hast du erst jetzt bemerkt?Da stimmt doch hier im Land einiges nicht mehr!????
Eigentlich normal...Hallo,
ich habe heute meinen ABM-Lenkerumbau eintragen lassen. Zum Eintragen reichte der Kfz.-Schein nicht aus. Die Zulassungsstelle
forderte auch die Eintragung im Brief. Ohne neuen Brief hätte ich keine Eintragung im Schein bekommen!????
Also wieder nach Hause den Brief holen und dann hat es geklappt. Meine Frage: seit wann muß diese Eintragung im Brief erfolgen?
Wenn der Originallenker wieder angebaut wird, das selbe wieder! Neuen Brief mit dem Umbau. Und jedes mal vom TÜV abnehmen lasssen.
Da stimmt doch hier im Land einiges nicht mehr!????
Für alle Bundesländer, mit Ausnahme von Hessen, gilt der folgende Ablauf:Trägt der Tüv das nicht im Brief einfach mit ein sondern das muss dann vom LRA komplett neu mit Eintragung ausgestellt werden?
den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und erstellt einen neuen Ausdruck des Scheins (Zulassungsbescheinigung Teil I). Die altenEin berechtigter TÜV erstellt ein Gutachten.
Mit dem Gutachten und dem Schein u. Brief (Zulassungsbescheinigung Teil I + II) geht man zur Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle ändert