Ich buddel die Leiche hier mal weiter aus....
In sämtlichen Foren gehen ja viele Gerüchte um. Die meisten fahren ohne Soziusrasten und haben immer Glück, scheinbar. Offensichtlich sind sich ebenso die Rennleitung wie auch die Tüv'ler eher uneinig.
Als Fazit ohne Gewähr könnte man vermuten, das folgende Möglichkeiten gut gehen könnten:
1. Rasten dran, mit Soziussitz und Halteschlaufe
2. Rasten dran, mit orig. Abdeckung
3. Rasten ab, mit Abdeckung und derer Abe
Könnte, wäre wenn usw.
Ich werde es eintragen lassen, nur welche Wortlaut kommt da rein beim Tüv???
1.) S1:2 nur bei Verwendung der serienmässigen Soziussitzbank und montierten Soziusfußrasten ww.1
2.) Wahlweise 1 oder 2
3.) Nur als Einsitzer eintragen lassen.
Ich fahre immer alleine, soweit so gut. Nur wenn ich Gepäck mitnehme wären die Rasten sehr nützlich zum verzurren. Allerdings ist dann nur das Sportrack mit Gepäck drauf.
Was wäre das beste bzw sicherste um großen Diskussionen aus dem Weg zu gehen? Auch in Hinblick zum Ausland?
Vermutlich Variante 1, aber ich bin auf eure Erfahrungen gespannt.