Sicherstellung meiner gsr 750

böserbube

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Nabend Gemeinde

Ich hab einen Hals wollte gestern aufs Volksfest bei uns in Nürnberg fahren, und dann ging die kacke los.
Angefangen hat alles mit einer normalen kontrolle bis die Rennleitung meinte der Auspuff wäre zu laut.
Hab jetzt einen Scorpion drauf (vor ca 1 Monat noch mivv Double gun) dachte mir mivv runter weil zu heftig.

Na egal auf jeden fall haben sie eine Messung bei der wache durch geführt war ein bißchen drüber.
Die 88 db um ca 6db überschritten.

Jetzt steht der Bock bei der Rennleitung und am Montag kommt ein Gutachter, mal schauen was da raus kommt.
 

Buuuh

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Aufm weg zum Volksfest... ich nehme an, die Kontrolle war in der Nähe des Volksfestes? Wo haben die denn da die Lautstärke gemessen?

Du weisst schon, dass eine Messung am Strassenrand null und nichtig ist, weil da der Umgebungslärm viel zu hoch ist?
Das Motorräder da gleich beschlagnahmt werden, wäre mir auch neu. Da hätte ich mich jedenfalls mit Händen und Füßen gewehrt. Hätte drauf bestanden, dass sie sofort ne ordentliche Messung machen lassen, mir nen Vorführtermin geben oder sonstwas, aber wegnehmen hätt ich mir das Motorrad nicht so leicht.
 

brettfahrer

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gsr_600
die grünen sind solche trottel. anstatt das sie alkoholisierte rauszeihen gehen sie wieder auf die mopedfahrer los. wie ich dieses beamten spießertum hasse. dein freund und helfer :thumbdown:
 

böserbube

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Buuuh schrieb:
Aufm weg zum Volksfest... ich nehme an, die Kontrolle war in der Nähe des Volksfestes? Wo haben die denn da die Lautstärke gemessen?

Du weisst schon, dass eine Messung am Strassenrand null und nichtig ist, weil da der Umgebungslärm viel zu hoch ist?
Das Motorräder da gleich beschlagnahmt werden, wäre mir auch neu. Da hätte ich mich jedenfalls mit Händen und Füßen gewehrt. Hätte drauf bestanden, dass sie sofort ne ordentliche Messung machen lassen, mir nen Vorführtermin geben oder sonstwas, aber wegnehmen hätt ich mir das Motorrad nicht so leicht.

Gemessen wurde in der Wallenstein wache stand mit dem Heck zum Gebäude .
Also völlig unzulässig am Montag kommt der Gutachter schauen mer mal was raus kommt

Hab such gsacht das des net geht der Typ meint dann kommt a abschlepper und dann wirds teuer.
 

huan

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Ich hätte mich auch mit händen und füssen gegen sowas gewehrt. Wegen zu laut gefährdest du dich oder andere nicht. Informier dich ob sie das bei euch überhaupt dürfen wegen sowas und dann mach dem fertig! :) Hoffe du hast auch die dienstnummer.

Bei uns am Niederrhein kommt mir vor als ob es keinen Intressiert. Bin mit dem Ghost bei 13k u/min rumgefahren mit 160 km/h+ und die Polizei hat so ein autofahrer kontrolliert und sich nichtmal nach mir umgedreht :D
 

böserbube

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huan schrieb:
Ich hätte mich auch mit händen und füssen gegen sowas gewehrt. Wegen zu laut gefährdest du dich oder andere nicht. Informier dich ob sie das bei euch überhaupt dürfen wegen sowas und dann mach dem fertig! :) Hoffe du hast auch die dienstnummer.

Bei uns am Niederrhein kommt mir vor als ob es keinen Intressiert. Bin mit dem Ghost bei 13k u/min rumgefahren mit 160 km/h+ und die Polizei hat so ein autofahrer kontrolliert und sich nichtmal nach mir umgedreht :D

Hab mich schon schlau gemacht es ist rechtens.
Keine Chance des ist halt des drecks Bundesland Bayern
 

Fungus

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Ich glaube auch, das es in keinem Verhältnis steht mit der Sicherstellung!
Aber die sollen da generell extrem drauf sein, kenne das aus diversen Autoforen.


Ps.
Seit ich deinen Mivv drunter habe, hab ich auch immer ein mulmiges Gefühl wenn ich hier durchn Harz ballere...
Sound ist ja cool, aber doch etwas laut. :whistle:
 

böserbube

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Fungus schrieb:
Ich glaube auch, das es in keinem Verhältnis steht mit der Sicherstellung!
Aber die sollen da generell extrem drauf sein, kenne das aus diversen Autoforen.


Ps.
Seit ich deinen Mivv drunter habe, hab ich auch immer ein mulmiges Gefühl wenn ich hier durchn Harz ballere...
Sound ist ja cool, aber doch etwas laut. :whistle:

Er ist schon grenz wertig aber in Bayern nicht fahrbar.
 

arbo1046

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Absolut Unsinnig die Reaktion der Polizei. :thumbdown:
Ich bezweifle das sie Dein Motorrad überhaupt beschlagnahmen dürfen? Eine Mängelkarte wäre ja noch angebarcht, aber mehr auch nicht.
Naja, leider ging es einem Spezl genauso. 3 Punkte 75 Euro plus die kosten vom Gutachter ca 200 € !!!! :devil:
Aber Hauptsache die Porsche's und Ferrari's dürfen mit ihren gefühlten 120 db am Volksfestplatz hoch und runter fahren. Da ist alles o.k.
Beim zu lauten Moped wird dagegen auf jedes db geschaut, Schwachsinn.
Wünsche Dir viel Glück.
 

Fungus

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Zitat von einem blauen der selber Moped fährt.

Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel ? dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen ? kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 ? 2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
 

böserbube

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arbo1046 schrieb:
Absolut Unsinnig die Reaktion der Polizei. :thumbdown:
Ich bezweifle das sie Dein Motorrad überhaupt beschlagnahmen dürfen? Eine Mängelkarte wäre ja noch angebarcht, aber mehr auch nicht.
Naja, leider ging es einem Spezl genauso. 3 Punkte 75 Euro plus die kosten vom Gutachter ca 200 € !!!! :devil:
Aber Hauptsache die Porsche's und Ferrari's dürfen mit ihren gefühlten 120 db am Volksfestplatz hoch und runter fahren. Da ist alles o.k.
Beim zu lauten Moped wird dagegen auf jedes db geschaut, Schwachsinn.
Wünsche Dir viel Glück.

Na das mit den Punkten wäre mir scheiss egal aber die Kohle könnte ich besser unters Volk bringen als sie dem Staat in den Arsch zu schieben.

Na 200 € fürn gutachter sind ja noch human die meinten es kann zwischen 250 und 500 € kommen


Danke wird scho irgendwie schief geh
 

Buuuh

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Wozu ein Abschlepper? Ein zu lauter Auspuff ist nicht sicherheitsgefährdend, du hättest also im Geleitschutz der Pozilei ohne Probleme zu einer angemessenen Prüfstelle hinterherfahren können.

Ich hätt mir die Dienstnummer geben lassen und nen Anwalt angerufen.

Beschlagnahmen dürfen die, auch wegen "nur" zu lautem Auspuff. Tun sie aber normalerweise nicht. Wenns an nem gut besuchten Platz ist, wollten die vielleicht auch "nur" ein Exempel statuieren.

Nuja, jetzt kannste nichts mehr machen, ausser die Prüfung abwarten. Solltest du die bestehen, würde ich da aber generell erstmal gar nix zahlen und ggf. mit nem Anwalt sprechen.

Edit: Der Scorpion ist ja schon relativ laut, dass der 96dB schafft, glaub ich aber nicht. Der hat afaik DB-Killer, oder? Die hattest schon drin?
 

böserbube

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Buuuh schrieb:
Wozu ein Abschlepper? Ein zu lauter Auspuff ist nicht sicherheitsgefährdend, du hättest also im Geleitschutz der Pozilei ohne Probleme zu einer angemessenen Prüfstelle hinterherfahren können.

Ich hätt mir die Dienstnummer geben lassen und nen Anwalt angerufen.

Beschlagnahmen dürfen die, auch wegen "nur" zu lautem Auspuff. Tun sie aber normalerweise nicht. Wenns an nem gut besuchten Platz ist, wollten die vielleicht auch "nur" ein Exempel statuieren.

Nuja, jetzt kannste nichts mehr machen, ausser die Prüfung abwarten. Solltest du die bestehen, würde ich da aber generell erstmal gar nix zahlen und ggf. mit nem Anwalt sprechen.

Edit: Der Scorpion ist ja schon relativ laut, dass der 96dB schafft, glaub ich aber nicht. Der hat afaik DB-Killer, oder? Die hattest schon drin?

Richtig Prüfung abwarten db war org. drin nix manipuliert oder ähnliches aus dem Alter bin ich raus :rofl:
 

SashDN78

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Abschlepper weil mit zu lautem Auspuff die ABE des Fahrzeuges erlischt und es somit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Habe auch schon von anderen Sicherstellungen wegen zu lautem Auspuff gehört... Ob nun wirklich rechtens oder nicht, kann ich nicht sagen. Ich befürchte es allerdings.

ACAB
 

Buuuh

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Ahso, Wallensteiner Wache, mitten in der Stadt direkt an der Strasse. Die Messung hätten die sich sonstwo hinstecken können. Da hätt ich gar nichts angenommen.

Und mitm Heck zur Wand... klar Echo, hallo Echo. Wie war das, im Abstand von 6m oder so darf bei einer Schallpegelmessung nichts sein?

SashDN78 schrieb:
Abschlepper weil mit zu lautem Auspuff die ABE des Fahrzeuges erlischt und es somit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Ich sag ja, es ist rechtens, muss aber nicht sein und muss man sich auch nicht gefallen lassen. Ich war mal mit nem Kumpel unterwegs, damals (tm), da hat uns auch die Pozilei kontrolliert. Die haben ihn dann mitm Moped hinterherfahren lassen zum nächsten TÜV und dort gemessen. Er hatte 102dB. Vom TÜV durfte er natürlich nichtmehr weiterfahren, sondern musste das Gerät mit einem Abhänger abholen, weil eben keine Zulassung mehr. Aber selbst da wurde nichts beschlagnahmt, aber da wurde ja auch eine ordentliche Messung durchgeführt.
 

böserbube

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Buuuh schrieb:
Ahso, Wallensteiner Wache, mitten in der Stadt direkt an der Strasse. Die Messung hätten die sich sonstwo hinstecken können. Da hätt ich gar nichts angenommen.

Und mitm Heck zur Wand... klar Echo, hallo Echo. Wie war das, im Abstand von 6m oder so darf bei einer Schallpegelmessung nichts sein?

SashDN78 schrieb:
Abschlepper weil mit zu lautem Auspuff die ABE des Fahrzeuges erlischt und es somit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Ich sag ja, es ist rechtens, muss aber nicht sein und muss man sich auch nicht gefallen lassen. Ich war mal mit nem Kumpel unterwegs, damals (tm), da hat uns auch die Pozilei kontrolliert. Die haben ihn dann mitm Moped hinterherfahren lassen zum nächsten TÜV und dort gemessen. Er hatte 102dB. Vom TÜV durfte er natürlich nichtmehr weiterfahren, sondern musste das Gerät mit einem Abhänger abholen, weil eben keine Zulassung mehr. Aber selbst da wurde nichts beschlagnahmt, aber da wurde ja auch eine ordentliche Messung durchgeführt.

Laut der Rennleitung war das nur eine Messung als Anhaltspunkt ist ja nicht beschlagnahmt sondern nur sichergestellt.
Ich seh schon was der Mann von der dekra sacht :respekt:
 

Buuuh

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Was genau ist der Unterschied ziwschen "beschlagnahmt" und "sichergestellt"?
 

böserbube

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Buuuh schrieb:
Was genau ist der Unterschied ziwschen "beschlagnahmt" und "sichergestellt"?

Unter beschlagnahmt verstehe ich das der bock bei den bleibt sichergestellt denk ich heist wenn alles geklärt ist bekomm ich die gsr wieder

Versteh das Beamten deutsch a net so wirklich
 

Bonecollector

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  • - Sicherstellung ist die Begründung eines amtlichen Verwahrungsverhältnisses mit Einverständnis des Betroffenen
    - Beschlagnahme ist die Begründung eines amtlichen Verwahrungsverhältnisses gegen den Willen des Betroffenen (§ 94 Abs. 2 StPO)
Sicherstellung / Beschlagnahme

arbo1046 schrieb:
...
Aber Hauptsache die Porsche's und Ferrari's dürfen mit ihren gefühlten 120 db am Volksfestplatz hoch und runter fahren. Da ist alles o.k.
Beim zu lauten Moped wird dagegen auf jedes db geschaut, Schwachsinn. ...
Das ist eine Frage dessen, was der Hersteller bei der Typisierung gemacht hat. Ducti und Aprilkia hat heute noch Modelle, die sogar serienmäßig so laut sein dürfen, dass Sie z.B. nicht auf den Salzburgring dürfen (98 db)

Hab ja letztes Jahr auf einem Tuning Event einen Pokal (Sieger) bei der DB Messung gewonnen. 114,7 DB mit dem Shark.
Bisher nie probleme gehabt bei Kontrollen. Wobei der Shark auch ned Schreit, sondern eher dumpf und bassig wird :devil:

Aber den Grünen hätte ich auch mal erzähl wo Sie mich besuchen können. Meine Verkehrsrechtsschutz bezahlte ich nicht umsonst!
 
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