MwSt. Abzug bei Diebstahl

gummi1

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Meine war ja erst 3wochen zugelassen , als sie geraubt wurde , ich hab den vollen betrag bekommen was ich bezahlt habe!!!!abzüglich 250 sb.nachdem ich mein Geld hatte , hab ich mir wieder eine neue geholt.Mein Dealer hat sich gefreut , hat mir ja 2 verkauf in dem Jahr ,
und ich dann auch , machte mir ja einen guten Preis.
 

doohenne

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Ich denke Gummi´s Versicherung hat das richtig gemacht und einige Leute lassen sich halt bescheißen.Wenn ich mir nicht wieder die 999 hole,sondern in Matte´s Fall die K6,zahle ich wieder Mwst.,aber halt weniger als bei der 999 und er würde somit auch weniger Mwst. zurückbekommen.
Falls ich irgendwann mal keine mehr fahren will,da schon mehrfach das Mopped geklaut wurde,würde ich keine Mwst. bekommen.Man kann mich doch nicht zwingen von dem Geld wieder ein Motorrad zu holen.Ist mein Geld und damit kann ich machen was ich will!
Wie gesagt seh ich das ja bei einer Reparatur noch ein,aber bei Diebstahl oder Totalschaden nicht!
Aber ich horch mich mal um,denn das kann so nicht stehenbleiben! :roll:
 

TL_alex

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ich hab gerade mal meine Vertrag gelesen, und da steht explizit drin

... der versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, am Tag des Schadens.
Wiederbeschaffunungswert ist der Wert den der Versicherungsnehmer aufwenden muss um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder TEile zu erwerben......

die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur dann, wenn der Versicherungsnehmer sie entrichtet hat. ...

noch mal es geht bei einer Fahrzeugversicherung nicht darum was man mal dafür bezahlt hat sondern was es jetzt wert ist, und wenn man dann privat was kauft sprich gebraucht zahlt man keine märchensteuer. und ja man kann ja mit dem geld machen was man will, nur nicht mit den 16%
so ging es mir vor einem Jahr auch, meine K4 ist jetzt 1 jahr und 18 tage alt

@malli, kannste deine erkenntniss nicht unten posten so hab ich es erst später gelesen
 

Matte

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TL_alex schrieb:
... der versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, am Tag des Schadens.
Wiederbeschaffunungswert ist der Wert den der Versicherungsnehmer aufwenden muss um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder TEile zu erwerben......

die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur dann, wenn der Versicherungsnehmer sie entrichtet hat. ...

@TL_alex
Du kannst Deine Predigt ruhig zehn Mal wiederholen, deshalb wird sie aber doch nicht wahrer. Hast Du mal genau gelesen, was Du da gepostet hast ?

Angenommen ich kaufe Deine K-irgendwas. Du hast dafür 10.000€ vor einem Jahr bezahlt und willst noch 8.800€ dafür haben. Aus welchem Betrag setzt sich nun Deiner Meinung nach die 8.800€ zusammen ? Ich komme nun also zu Dir und sage Dir ich bezahle dafür aber nur 7.420€ weil die MwSt. davon auch noch abgeht. Wie wäre das ?

Natürlich enthält Dein Preis auch die 16% Märchensteuer und ich muß ihn in der Realität auch zahlen um "ein gleichwertiges Fahrzeug" wieder zu erlangen, was Du ja oben so schön schreibst. WIEDERBESCHAFFUNGSWERT nennt man das umgengssprachlich oder ? Also kann es doch nicht rechtens sein, mir diese VON MIR BEREITS ENTRICHTETE MwSt. vorzuenthalten oder ? Ich benötige sie schließlich um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu erlangen.

Kaufe ich mir ein neues Fahrzeug, steht das auf einem ganz anderen Blatt, denn dann muß ich so oder so etwas drauf legen.

Fakt ist, ein gleichwertiges Fahrzeug ist eine 999 aus 2004 mit ca. 8tkm. Die gibt es eben nur gebraucht und MIT MwSt. wenn ich sie kaufen muß.

Haugh, ich habe gesprochen ;)
Matte
 

TL_alex

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Hey Matte, erstmal bin ich auch der Meinung das man das bekommen sollte was son ding wert ist nicht noch irgendwelche Abzüge nur weil einer meint,...

was du zitierst und was ich gepostet habe ist ein Auszug aus einem Versicherungsvertrag, nicht meine Meinung. :!: deswegen steht da obendrüber, ich hab mal durchgelesen und da steht,... alles klar Häuptling?

ausserdem, wie denkst du denn setzt sich der Preis den die Versicherung als Wiederbeschaffung Veranschlagt zusammen?

ich habe im 01/05 für meine K3 8500euro bekommen inkl der 16%
die neue kostete zu dem Zeitpunkt 9800 liste. bei einem Händler hätte ich sicher auch nur 7500 bekommen wenn ich sie veräussert hätte.

und warum machen die das wohl, sicher weil oft belogen und betrogen wird nicht weil ein armer versicherungsnehmer mal einen schaden hat. leider ist uns beiden soetwas wiederfahren und zum Glück kann man sich dagegen versichern.
 

Totto1

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Laß dich nicht abziehen Matte! Die MWSt ist mit zu erstatten. Nur bei Unfallschäden oder ähnlichem wo du das Geld einfach behälst ohne was Neues zu kaufen ist ein Abzug gerecht fertigt. Also wenn dir einer in die Karre fährt und du flickst das Heck einfach mit Tape anstatt es reparieren zu lassen!

Meine Maschine hatte auch Totalschaden und mein Anwalt hat extra gesagt das ich bei der Erstattung drauf achten soll das die im Gutachten nicht die MWST abziehen. Das wäre gängige Abzockpraxis der Versicherungen!!!

http://www.info-center-online.com/autounfall/mwst.htm

und beim ADAC steht auch was dazu!
 

TL_alex

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TL 1000 R
und malte(malli) hat sogar ein Urteil eingebracht das es unrecht ist. er hat es nur oben reineditiert.

noch mal zu meinen Aussagen, die beziehen sich auf den Versicherungsvertrag der bei euren so ähnlich sein wird, ich bin jetzt bei der Hamburg Mannheimer und vorher Concordia. ob ich es gut finde das die versicherungen sowas versuchen? nein tue ich nicht aber darum ging es in diesem Thema nie sondern darum, das und warum sie es machen.

und dann eines darf man nicht vergessen,
man ist versichert damit im Schadenfall das Mopped, Auto, etc wieder gerichtet bzw ein gleichwertiges angeschafft werden kann, nicht um sich von der Kohle nen Fernseher zu kaufen!
 

doohenne

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Gibt es was Neues???
 
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