MwSt. Abzug bei Diebstahl

Matte

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Hi,
habe nun Bescheid von meiner Versicherung, was für meine gestohlene Ducati 999 überwiesen wird. Mal davon abgesehen, daß es immer zu wenig ist, wurde mir auch die Umsatzsteuer abgezogen. Soweit ich weiß muß ich nun beim Neukauf die Rechnung einsenden damit die sehen, daß ich wieder MwSt. gezahlt habe, dann bekomme ich sie nachgezahlt.

Stimmt das so oder wie komme ich an den einbehaltenen Betrag ?

Nachtrag: Das Mopped lief auf mich privat, also ganz normal mit USt. und so.

Gruß
Matte
 

Mallispoeks

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Matte schrieb:
Soweit ich weiß muß ich nun beim Neukauf die Rechnung einsenden damit die sehen, daß ich wieder MwSt. gezahlt habe, dann bekomme ich sie nachgezahlt.

Ja, so kenne ich das auch.
 
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ja ist leider so....obwohl dir die diebe ja auch deine umsatzsteuer die du bezahlt hats geklaut haben...oder war die noch und nur das motorad weg :lol:
 

AVIDPJ

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Bist Du sicher, daß die wissen, daß Du Privatmann bist -
lasse Dir das ansonsten mit der Mwst. Bestätigen, daß Du die noch bei Kaufnachweis bekommst auch wenn Du ein anderes Modell anschaffst :idea:
 

doohenne

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Hmm ... ich dachte das wäre nur so bei Unfallschäden,wo man das Geld nimmt und nicht die Rep. in einer Werkstatt durchführen läßt!Hier hast du ja die Mwst. beim Kauf bezahlt und die können dir ja nicht befehlen wieder eine 999 zu holen.Denn was wäre,wenn es das Modell mittlerweile nicht mehr gibt!?
 

Mallispoeks

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doohan72 schrieb:
Hmm ... ich dachte das wäre nur so bei Unfallschäden,wo man das Geld nimmt und nicht die Rep. in einer Werkstatt durchführen läßt!Hier hast du ja die Mwst. beim Kauf bezahlt und die können dir ja nicht befehlen wieder eine 999 zu holen.Denn was wäre,wenn es das Modell mittlerweile nicht mehr gibt!?

Das bezieht sich ja nicht auf eine Duc sondern auf einen generellen Neukauf.
 

doohenne

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Die wenigsten Maschinen kosten aber soviel und in dem Fall würde ich ja Miese machen.
Ist das jetzt wirklich amtlich oder nur bisherige Erfahrungen?Wie die Versicherungen bescheißen wissen wir ja alle.
 

Totto1

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Nur bei Unternehmern darf MWST abgezogen werden.
Wenn du keiner bist muß du dies nur melden, dann bekommst du die volle Kohle.
Googel doch einfach mal!!!
 

doohenne

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Zuviel zu tun! ;) Ich denke auch,es geht in dem Fall nicht so. :p Die versuchen es nur auf Dummfang und kommen leider allzu oft damit durch! :x
 

doohenne

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Du bist doch aber nicht verpflichtet dir wieder ein Motorrad zu holen,aber die Mwst haste abgedrückt!Bei Unfall und Reparatur kenn ich das,aber nicht bei Diebstahl!
Hat da nicht einmal jemand eindeutige Gesetze dazu?
 

R1_2001

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Also mit der Mehrwertsteuer weiss ich nur 100%ig bei einem unverschuldeten Motorradunfall Bescheid (aus eigener Erfahrung).

Bei einem Diebstahl müsstest du doch den Zeitwert bekommen, d. h. den Wert, für den du ein gleichwertiges Motorrad bekommst. Da spielt die MwSt dann doch keine Rolle. Meine Versicherung hat mir auch mal erklärt, dass es darauf ankommt, wie alt das geklaute Moped ist. Meine R1, die mir letztens geklaut wurde, war 4 Jahre alt, da war nix mehr mit MwSt. Ansonsten musst du glaube ich die MwSt nachweisen, was nur bei einem Neukauf geht. Bei privat und wenn du ne Gebrauchte vom Händler kaufst, fällt keine MwSt an. Allerdings, wenn du vom Händler kaufst, bekommst du die Differenzbesteuerung meines Wissens nach, ist fast so hoch wie die MwSt.
 
A

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Guest
R1_2001 schrieb:
wenn du ne Gebrauchte vom Händler kaufst, fällt keine MwSt an. Allerdings, wenn du vom Händler kaufst, bekommst du die Differenzbesteuerung meines Wissens nach, ist fast so hoch wie die MwSt.

einfach nur falsch so wie es da steht.

ich erklär aber erst dann was es mit der fahrzeugdifferenzbesteuerung auf sich hat, wenn ich von matte was genaueres weiss.. vorher ist das hier total sinnlos.. sozusagen perlen vor die säue ;) :D
 

TL_alex

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die märchensteuer bekommt man nur wenn man nachweist ein neues gekauft zu haben sprich auch wieder märchensteuer bezahlt zu haben, so ging es mir auch, nach rechnungseinsendung für meine K4 bekam ich die 16% nachgezahlt.
 

Matte

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Mal ein kurzes Feedback, denn ich sprach gerade mit der Versicherung.

Laut dem (schon nicht mehr ganz so neuen) Schadensrecht ist es wohl so, daß die Versicherung so handeln kann. Das betrifft aber überwiegend Unfallschäden. Zum Thema Totalverlust konnte mir die Dame leider keine Urteile nennen, in welchen man das nachlesen könnte. Sie bestand aber darauf, daß es schon welche geben würde. Gleichsam sagte sie, daß ich bei Einsendung der Rechnung der neu erworbenen K6 die einbehaltene MwSt. erstattet bekomme, da sie nun ja schließlich wieder anfallen würde.

Alles in allem zwar ok für mich, da ich mir eine neue K6 vom Händler gekauft habe, doch müßte ich mir nun auf dem Gebrauchtmarkt ein neues Mopped besorgen, ginge ich sicher vor Gericht. Schließlich habe ich die MwSt. ordnungsgemäß beim Kauf entrichtet. Auch liegt sie nicht in meiner Garage, wo die 999 eben nicht mehr ist. Und bei einem Gebrauchtkauf rechnet der Verkäufer ja auch die MwSt. mit ein bei der Gesamtsumme, auch wenn er diese nicht ausweisen darf.

Falls jemand von Euch ein solches Urteil zum Nachlesen kennt, würde ich mich freuen. Mir ist absolut schleierhaft, was an einem solchen Gesetz gerecht sein soll.

Gruß
Matte (Geschädigter und somit immer der Dumme...:( )
 

Mallispoeks

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@Matte

Ich geh gleich in die Bibliothek, wenn es ein Urteil gibt finde ich es da.

Hab mal grad kurz das gefunden:
AG Erkelenz NJW 2003, 2617

Der dem geschädigten Fahrzeugeigentümer zu ersetzende um den Restwert seines Fahrzeugs geminderte Wiederbeschaffungswert ist nur um die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG in Höhe von 2 % des Kaufpreises zu kürzen, falls er kein Ersatzfahrzeug kauft.

AG Papenburg NJW 2003, 2617

Mit der inzwischen vorhandenen herrschenden Meinung ist vom Wiederbeschaffungswert für ein total beschädigtes Kraftfahrzeug im Gebrauchtwagenhandel ein pauschaler Abzug von 2 % Mehrwertsteuer vorzunehmen.
 

TL_alex

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es geht nicht um den wert des abhandenen fahrzeuges sondern um eine wiederbeschaffung, laut schwackeliste zB. deswegen ist es rechtens die steuer einzubehalten wenn man nur privat ein mopped kauft.

es hat eigentlich rein gar nix damit zu tun was das ding mal gekostet hat, beispiel wäre ein oldtimer wenn der vor 50 jahren 10000mark kostete jetzt aber 1milionen wert ist müssen sie den wiederbeschaffungswert bezahlen nicht den neupreis, ist zwar nicht optimal das beispiel erklärt aber worum es geht.

oder noch anders, sie könnten den wert auch gleich -16% machen und man bekommt die steuer nie.
 
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Bin heute leider nicht dazu gekommen, micht mit dem kram zu befassen..

warum spricht unser versicherungsexperte peter nicht mal ein machtwort und klärt die ganze sache? er wirds ja wohl wissen?!
 

AVIDPJ

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bad head schrieb:
Bin heute leider nicht dazu gekommen, micht mit dem kram zu befassen..

warum spricht unser versicherungsexperte peter nicht mal ein machtwort und klärt die ganze sache? er wirds ja wohl wissen?!

Habe ich doch schon - siehe oben!! :idea:
 
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Guest
AVIDPJ schrieb:
bad head schrieb:
Bin heute leider nicht dazu gekommen, micht mit dem kram zu befassen..

warum spricht unser versicherungsexperte peter nicht mal ein machtwort und klärt die ganze sache? er wirds ja wohl wissen?!

Habe ich doch schon - siehe oben!! :idea:


ja, das hier:

AVIDPJ schrieb:
Bist Du sicher, daß die wissen, daß Du Privatmann bist -
lasse Dir das ansonsten mit der Mwst. Bestätigen, daß Du die noch bei Kaufnachweis bekommst auch wenn Du ein anderes Modell anschaffst :idea:


ich habs gelesen.. das ist es aber nicht was ich meine. hier gehts um die frage ob es rechtens ist, dass die versicherungen bei totalverlust ebenfalls die ust einbehalten darf bis zur neuanschaffung?!
 
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