TL_alex schrieb:
... der versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, am Tag des Schadens.
Wiederbeschaffunungswert ist der Wert den der Versicherungsnehmer aufwenden muss um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder TEile zu erwerben......
die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur dann, wenn der Versicherungsnehmer sie entrichtet hat. ...
@TL_alex
Du kannst Deine Predigt ruhig zehn Mal wiederholen, deshalb wird sie aber doch nicht wahrer. Hast Du mal genau gelesen, was Du da gepostet hast ?
Angenommen ich kaufe Deine K-irgendwas. Du hast dafür 10.000€ vor einem Jahr bezahlt und willst noch 8.800€ dafür haben. Aus welchem Betrag setzt sich nun Deiner Meinung nach die 8.800€ zusammen ? Ich komme nun also zu Dir und sage Dir ich bezahle dafür aber nur 7.420€ weil die MwSt. davon auch noch abgeht. Wie wäre das ?
Natürlich enthält Dein Preis auch die 16% Märchensteuer und ich muß ihn in der Realität auch zahlen um "ein gleichwertiges Fahrzeug" wieder zu erlangen, was Du ja oben so schön schreibst. WIEDERBESCHAFFUNGSWERT nennt man das umgengssprachlich oder ? Also kann es doch nicht rechtens sein, mir diese VON MIR BEREITS ENTRICHTETE MwSt. vorzuenthalten oder ? Ich benötige sie schließlich um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu erlangen.
Kaufe ich mir ein neues Fahrzeug, steht das auf einem ganz anderen Blatt, denn dann muß ich so oder so etwas drauf legen.
Fakt ist, ein gleichwertiges Fahrzeug ist eine 999 aus 2004 mit ca. 8tkm. Die gibt es eben nur gebraucht und MIT MwSt. wenn ich sie kaufen muß.
Haugh, ich habe gesprochen
Matte