Laser und Lappen im Arsch

A

Anonymous

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die freunde und helfer haben mich heute versucht mit einem laser zu stoppen. nachdem sie gemerkt haben, dass sie mir mit dem ding kein loch in den pelz brennen können, haben sie das drecksding zum messen der geschwindigkeit benutzt.

so. lappen weg.

brauch ein paar nützliche tips, um dem fs entzug zu entgehen.

geflame ala selbst schuld brauche ich nicht, ich weiss selber, dass ich mist gemacht habe. wenn ich deswegen zu fuss gehen muss, dann mach ich das auch. wenn ich aber irgendwie drum herum kommen kann, dann werde ich auch das machen. okay?! asche auf mein haupt.

also wer brauchbares material hat, möge sich bitte melden.

fragen nach dem wo, wie und wie schnell beantworte ich nicht.

danke vorab.
 

blackbird

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Hmmm, beileid..

Wen du rechtsschutzversicherung hast würde ich auf jeden Fall klagen. Ein Motorrad mit seinen
geingen und ungleichmäßigen Rückstrahlflächen zu lasern ist etwas schwierig, und die müssen erstmal ein Gutachten bringen, das diese Msesung 100% sicher ist. Frag mal beim ADAC nach , die haben da auch beim Auto schon so manche Zweifel angemeldet.

Hier ein Auszug vom ADAC
"Für eine gültige Messung muss das Kennzeichen mit Hilfe einer Visiereinrichtung
angepeilt werden - es ist der stärkste Reflektor am Fahrzeug. Nach der
Messauslösung werden mehrere Laserimpulse hintereinander vom Lasergerät
erzeugt, ausgestrahlt und empfangen. Sollten aufgrund von Störungen nicht alle
ausgesandten Impulse empfangen werden (z.B. schwaches Rücksignal bei stark
verschmutzen Autos) oder die einzelnen Messwerte außerhalb der Toleranzwerte
liegen (z.B. wenn verwackelt), so bricht das Messgerät eine solche Messung
automatisch ab. Wegen fehlender Fotoregistrierung müssen gemessene Fahrzeuge
zwecks Fahreridentifikation sofort nach der Messung angehalten werden. Die
Geschwindigkeitsmesswerte sowie Fahrer- und Fahrzeugdaten müssen schriftlich
protokolliert werden.
"
Bist du von vorne oder hinten gelasert worden ??
Wenn ICH gelasert würde auf dem Motorrad, würde ich SICHER klagen.
Kopf hoch , wenn es sein sollte , nimm es hin , aber lass dich nicht unter kriegen und hol dir die Sicherheit , das das Messverfahren auch sicher ist.

[ 27. März 2004: Beitrag editiert von: blackbird ]</p>
 

look4free

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motorradlaserungen sind immer sehr ungenau und fehlerbehaftet. bei einspruch stehen die chancen recht gut ohne fahrverbot davon zu kommen. aber was du nicht geschrieben hast, ob innerorts und wenn wie viel zu schnell... kopf hoch - zwei drei monate kann man auch mal ohne auto/motorrad verbringen und du hast ja 6monate zeit, das fv anzutreten... die strafe (geldbuße) ist wieder eine andere geschichte...
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"Polizisten haben sich bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen ordnungswidrig verhalten. So hat die Autobahnstation Kaiseresch bei ihren Messungen eine handelsübliche Videokamera verwendet, die nicht geeicht war. Nach Auskunft der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt müssen aber Messgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs geeicht sein und nach den in der Bauartzulassung festgelegten Vorgaben gehandhabt werden.

Wer ein anderes Messgerät benutzt, handle nach § 74 Nr. 11 EichO (Eichordnung) sogar ordnungswidrig.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall hat die besagte Polizeiautobahnstation bei Abstand- und Geschwindigkeitsmessungen aus einem Fahrzeug heraus mit einer handelsüblichen Videokamera gefilmt. Die Kamera war nicht im Polizeifahrzeug fixiert, sondern wurde in der Hand gehalten. Dies allein kann zu Messfehlern führen. Zudem war die Videokamera nicht geeicht.
„Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, dass oft fehlerhaft Verkehrsverstöße festgestellt werden,“ so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. Dies mit zum Teil fatalen Folgen für die Betroffenen. So gehe es oft in einem Grenzbereich darum, ob ein Fahrverbot verordnet werde oder nicht. „Die Messung in diesen Fällen sind so fehlerhaft, dass man fast keine Aussagen über die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit oder den Abstand machen kann,“ so Gebhardt weiter.
Besonders ärgerlich sei, dass die Polizisten sogar erklärten, eine Eichung solcher Geräte sei bei dem Hinterherfahren nicht erforderlich. „Ich möchte nicht wissen, wie viele zu Unrecht oder zu hart belangt wurden,“ so Gebhardt.
Wer das Gefühl hat, dass er nicht die vorgeworfene Geschwindigkeit gefahren ist, sollte sich anwaltlicher Hilfe versichern. Es ist kein Einzelfall, dass mit nicht zulässigen Methoden oder fehlerhaft Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen vorgenommen werden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein "

noch mehr sachen zu laserung unter geschwindigkeit /urteile bei http://www.strafzettel.de/

[ 27. März 2004: Beitrag editiert von: look4free ]</p>
 

look4free

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da du über den hergang nichts schreibst, kann ich /andere auch nicht im zusammenhang suchen
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aber das könnte dir helfen:

Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser-Meßgerät LR 90/ 235P
StVO § 3

Ein Meßverfahren, bei dem die Zuordnung der gemessenen Geschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug wegen der konkreten Abläufe (Zurufen über die Fahrbahn) zweifelhaft bleibt, ist nicht geeignet, einen gerichtsverwertbaren Beweis zu erbringen (Laser-Meßgerät LR 90/235P der Fa. Riegl). (Leitsatz RA GG)
AG Köln, Urteil vom 02.10.1997 - 810 OWi 4262/96

Zum Sachverhalt:
Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, am 23. 6. 1996 nachts um 3.47 Uhr als Führer eines Taxis des Fabrikats Daimler-Benz in K. die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 33 km/h überschritten zu haben. Die zugrundeliegende Geschwindigkeitsmessung wurde mit der "Laser-Pistole" LR 90/235P der Fa. Riegl durchgeführt.
An der Verkehrsüberwachung waren drei Polizeibeamte, die Zeugen D, E und W beteiligt: D, der das Meßprotokoll führte, befand sich - bei offenen Fenster in einem Fahrzeug sitzend - schräg gegenüber dem auf der anderen Seite der Richtungsfahrbahn stehenden E, der die Messung durchführte. E rief dem D den Typ und die Farbe des gemessenen Fahrzeugs zu. Der Anhalteposten W befand sich etwa 200 bis 300 m entfernt.
Das Amtsgericht sprach den Betroffenen frei, da es einen Geschwindigkeitsverstoß des Betroffenen nicht für bewiesen erachtete.

Aus den Gründen:
Die von den drei Zeugen geschilderte Art und Weise der Übermittlung der entscheidenden Daten birgt ein so hohes Maß an Irrtums- und Fehlerquellen in sich, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das gemessene Fahrzeug und das vom Anhalteposten angehaltene Fahrzeug womöglich nicht identisch sind. Dies ergibt sich daraus, dass der messende Beamte selbst das Kennzeichen nicht eindeutig abzulesen vermag. Selbst wenn dies jedoch anders wäre, bestünden immer noch erhebliche Zweifel, weil Mißverständnisse bei der im vorliegenden Fall geübten Verfahrensweise nicht nur nicht ausgeschlossen werden können, sondern durchaus wahrscheinlich sind: Sämtliche Daten erhält der das Meßprotokoll führende Beamte ausschließlich durch einen Zuruf über die Fahrbahn und den fließenden Verkehr hinweg, während er selbst in einem Auto unter einer Brücke sitzt. Dass der Protokollführer selbst aufgrund der Angabe von Fahrzeugtyp und Farbe das Kennzeichen des sich nähernden Fahrzeuges einwandfrei ablesen kann, erscheint nahezu ausgeschlossen, wie auch vom technischen Sachverständigen aufgrund eigener Untersuchungen bestätigt wird. Entsprechendes gilt für die Möglichkeit eines Ablesens des Kennzeichens mittels Hinterherschauens durch den in seinem Fahrzeug sitzenden Protokollführer.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Eintragung bestimmter Kfz-Kennzeichen in das Meßprotokoll im wesentlichen auf einer Rückfrage beim Anhalteposten beruht. Nur dieser vermag das Kennzeichen einwandfrei am stehenden Fahrzeug abzulesen. Dies würde jedoch zu einer zweifelsfreien Überführung eines Betroffenen nur dann ausreichen, wenn gewährleistet wäre, dass der Anhalteposten auch tatsächlich das vom messenden Polizeibeamten gemessene Fahrzeug angehalten hat. Herrscht nahezu Verkehrsstille, so mag die richtige Zuordnung auch aufgrund der dürftigen Angaben des Protokollführers (Fahrzeugtyp und Farbe sowie Zulassungsbezirk wie etwa K. oder B.) ohne Schwierigkeiten möglich sein.

Dies kann jedoch sicher nicht für den vorliegenden Fall gelten, in dem wenige Minuten hintereinander vier Fahrzeuge des gleichen Typs und der gleichen Farbe gemessen worden sind, die alle ein K.-Kennzeichen hatten, wobei noch hinzukommt, dass um 03.47 Uhr gleich zwei Taxis gleichen Typs und gleicher Farbe mit Kölner Kennzeichen gemessen worden sind. Im Hinblick auf die erörterten Zuordnungsschwierigkeiten konnte es nicht mehr entscheidend darauf ankommen, dass im übrigen natürlich auch erhebliche Zweifel an einer unmißverständlichen Übermittlung der exakten gemessenen Geschwindigkeit unter den geschilderten Umständen durch Zuruf möglich sind. Fehler insoweit sind vielmehr geradezu vorprogrammiert.
Unter Berücksichtigung der erheblichen Fehlerquellen bei der Übermittlung der entscheidenden Daten bei der durch die Polizeibeamten im vorliegenden Falle praktizierten Methode besteht eine so hohe Wahrscheinlichkeit für die Möglichkeit, dass gelegentlich Fahrzeugführer angehalten werden, deren Geschwindigkeit in Wahrheit gar nicht gemessen wurde, dass ein solches Verfahren allgemein kaum den Anforderungen an eine Verwertbarkeit der Daten des Meßprotokolls in einem gerichtlichen Bußgeldverfahren genügen wird. Für den vorliegenden Fall ist jedenfalls aus den genannten Gründen festzustellen, dass eine für eine Verurteilung erforderliche Überführung des Betroffenen wegen der erheblichen verbleibenden Zweifel nicht möglich ist.
 

doohenne

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Muß die Laserpistole nun eigentlich fest und stabil stehen?
Denn grad gestern sah ich,daß es kein Stativ war,sondern ein einzelner Stab!!!Da verwackelt es doch auch!?
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Auf jeden Fall schonmal Herzliches Beileid,daß sie dich erwischt haben!Aber VIEL GLÜCK!!!Geht manchmal schneller als man denkt!
 
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Anonymous

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also gut, kurz und knapp..

innerorts (nein, kein kindergarten, schule, einkaufszentrum oder dergleichen in der nähe, nur freies feld links und rechts..), 50 erlaubt, mehr als 30 zu schnell gemessen
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, das ganze von vorn, es war während der dämmerung, messentfernung lt. protokoll 204 meter. gerät siehe oben. video gabs keins, nur die messung, verstoß habe ich nicht zugegeben. 7 grüne als zeugen :/

die saison fängt gut an..

/€ gerät war auf einem stativ montiert

[ 27. März 2004: Beitrag editiert von: bad head ]</p>
 

AVIDPJ

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Das darf doch nicht wahr sein !
In meinem Post zur 1. Ausfahrt gestern habe ich noch geflachst, daß wir mal die neuen Laserpistolen testen müssen und unser BH nimmts gleich wörtlich!

Man darf Dich nicht mal 5 Min. alleine lassen !
Kopf hoch und guten Anwalt aufsuchen !!
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@ dohann und Alle
im Landkreis Da-Dieburg und Bergstrasse, Groß-Gerau und Odenwald wurde über den Winter tierisch aufgrüstet und lt. Aukunft von Insidern vor allem für die "Jagd auf Zweiräder"
einige dieser Laserpistolen angeschäfft.
Die Teile sind absolut mobil müssen nicht auf einem Stativ stehen und können fast überall wo freie Sicht ist bis auf 1 Km Entfernung eingesetzt werden !!

Fazit : Fahrt langsam in der Stadt und meidet stark befahrene Strecken die zu höherer Geschwindigkeit verleiden insbesondere Brückenabfahrten scheinen sehr beliebt zu sein!
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doohenne

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Da schläft einem ja das Gesicht ein!
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Ich habe überhaupt nix dagegen,wenn die das dort machen wo es angebracht ist und wo Unfallschwerpunkte sind!Aber genau dort kann man meist nicht so abkassieren und die Anweisungen kommen eh von weiter oben.
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Hoffe sie erwischen mich nicht!
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shark750

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hat jemand ahnung ob man einem generellen fahrverbot entgehen kann wenn für den beruf den man ausübt der autoführerschein unerlasslich ist. dass heisst ohne lappen kein job. arbeitslos.
in der firma ist man der "wichtigste"
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mann, wenn man 1-3 monate nicht schaffen kann, firmenkrise usw.
die daten würden vom chef schriftlich bestätigt usw.

gibt es für solche fälle kompromisse dass der richter sagt gut lappen kommt weg, dafür kriegt man provisorischen lappen der nur für berufliche tätigkeiten zählt. oder dass die geldbusse um ein grosses mass erhöht wird ???

mir wurde mal gesagt dass bei lkw und taxi fahrern die richter bei anhörungen (sorry kenn mich nicht sooo gut aus) ofters mal ein auge zudrücken, oder täusch ich mich da?
oder ist justizia wirklich blind und urteilt recht vor gerechtigkeit.

es ist doch sicherlich nicht unentscheidend ob man einen monat mit der strassenbahn oder bus zur arbeit fährt, oder der monat entscheidet ob man seinen job verliert und sich seine zukunft aufs spiel setzt.
 

look4free

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@shark750
nein kein außnahme wegen job (war mal - ist nicht mehr)! nur außnahme bei chronisch kranken oder behinderten, die auf ihr z.b. umgerüstetest fahrzeug angewiesen sind. aber dann bei deutlich erhöhter strafe (doppelt bis dreifache satz)...
 

Scholzi

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Moinsen,

mich haben se vor 2 Wochen bei meiner ersten Ausfahrt auch gelasert, ausserorts, mitten in der Wallachei (B483, zwischen Schwelm und Radevormwald beim Flugplatz), ellenlagen Gerade. Zum Glück "nur" 30 zu viel, hätte aber auch anders sein können weil ich grad überholt hatte... ende vom Lied 3 Punkt und knappe 100€ werden wohl werden.
Das macht so langsam keinen Spass mehr hier in der Gegend, letztes Jahr standen die Grünen schon an schönen WE´s an allen Ecken (hatte mal 5! Kontrollen gesehen innerhalb von 20 min. Fahrzeit) und wenn die jetzt schon mit der Wegelagerei so früh in der Saison anfangen, dann mal gute Nacht für die nächsten Monaten.... ich glaub ich lass das Moped stehn und fahr nur noch Rennstrecke und Nordschleife....
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das macht doch echt keinen Spass....
 

gixxer1000

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Hallo Carsten
Da kann ich dir nur Recht geben!!
Bei uns in der Schweiz ist es nichts anders!
An den Wochenenden kann man auf keinem schönen Pass mehr Gasgeben.
Dabei haben wir ja so viele schöne Pässe.
Nur bei uns bei Km/h 30 zu schnell, 2 Monate Lappen weg und etwa 1 Monatslohn Strafe (wird vom Richter ermittelt).
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Grüsse aus der Schweiz
 

GIXXER ENTHUSIAST

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@scholzi&gixxer1000
genau da habt ihr recht.und aus diesem grunde gebe ich mir die kanne auf der RS,da es mir echt zu dumm auf den strassen wird.
die drecksäcke tun zwar auch nur ihren job,aber sie nehmen uns den spass am biken.
klar sind die gesetze dazu da,um sie zu befolgen und ich möchte das wort drecksäcke auch gleich wieder entschuldigen,aber ich denke wir haben hier im lande genug straftäter,die frei herumlaufen,kindsmissbrauch,vergewaltiger und gar mörder laufen frei herum,um die sich der staat nicht genug kümmert,denn mit mörderjagd oder dergleichen verdient der staat ja keine asche,und deshalb lassen sie die nichtkosteneinbringenden sachen schleifen und widmen sich zunehmender dafür,den bikern die launen zu vermiesen.
das habe ich letztes jahr schon gerafft und mich daher für 9 termine auf diversen tracks angemeldet,um genau dieser scheisse nicht zu verfallen,die nun gabor getroffen hat.
und das am anfang der saison.....das ist sehr schmerzhaft.

ergo:lasst die raserei (ja ich weis,einfach gesagt) auf der strasse,fahrt immer nur 20km/h laut tacho zu schnell oder fahrt die strecken einmal ab ,checkt ab ob cops da sind oder nicht,dann könnt ihr den hahn weiter spannen,oder lasst die sau auf den tracks dieser welt raus.

fast-wolly hat mir in ledenon gesagt,daß ER niemehr auf der strasse fährt,sondern nur noch auf der rennstrecke,und warum.......das wissen wir ja nun.

gabor:
kopf hoch,das wird schon wieder,guter anwalt wird das schon einlenken,wenn nicht,kannst ja auf dem soziusbrötchen deiner kilo hinter bille mitfahren
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war ein kleiner joke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

grüssle
markus
 

UBO

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also ich denke, das es mit einem guten anwalt gut für dich ausgehen könnte. denn wenn kein beweisfoto oder video vorhanden ist, ergeben sich aus den ja schon vorne beschriebenen beiträgen die entsprechenden konsequenzen (auch wenn 7 grüne dabei waren).
ich drückt dir jedenfalls die daumen.
 

Dr. Frank

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Hi leutz... das ist von Bundesland zu Bundesland- sogar von Regierungsbezirken oder gar Städten unterschiedlich... Mich hats letztes Jahr in der Eifel erwischt ( Nach 15 Jahren das 1. Mal ) und ich darf meinen LKW zu Beruflichen Zwecken weiterfahren... ich denke es wird mehr und mehr auf uns geschossen und die Alternative ist RENNSTRECKE oder langsam ( An besten einen Roller - Mofa oder sowas ) Ich denke, dass man mit unseren Kanonenkugeln einfach nie längere Zeit innerhalb der Gültigkeit der StVO sich wenigstens einigermassen legal bewegen kann und dabei ein bisschen Spass haben kann...Es geht nicht, wenn man es kann...wirklich nicht- desshalb nie am WE an Sammelpunkten sich aufhalten, sondern nur in der Woche oder bei nicht ganz so dollem wetter, auf das keiner mehr Moppeds kauft und es noch ein paar Arbeitslose mehr gibt !

Hurra auf den Überwachunsstaat auf eine Blitze an jedem Gullideckel !

CU in 3 1/2 Wochen
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Dr. Frank
 

gixxer1000

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Bei uns in der Schweiz geht es soweit,
dass die Kantone bzw. Bundesländer die Einnahmen von den Radar bussen schon fest bugediert haben.
Es gibt eine Schweizer Grosstadt da haben die auf einer Länge von 700m sage und schreibe 5 Festinstallierte Blitzer hingestellt.
Neuerdings werden Mülltonen umfunktioniert zu Mobilen Blitzkästen.
Das hat für mich nur noch einen Sinn und zwar das Geld.
Grüsse aus der Schweiz

[ 28. März 2004: Beitrag editiert von: gixxer1000 ]</p>
 

Paule

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Zuerst mal mein herzliches Beleid... Ok, Scherz beiseite.

Zunächst ist es wichtig unbedingt sofort und FRISTGEMÄß Widerspruch einzulegen. Auch wichtig war's, den Verstoß nicht zuzugeben. Prinzipiell hast du ne kleine Chance, daß die Messung als fehlerhaft angesehen wird, da sie mit der Laserpistole auf ein recht kleines "Ziel" gemacht wurde. Da hilft also nur warten und hoffen...
Die andere Möglichkeit, dem FS Entzug zu entgehen, wäre die Sache mit der dringlichen Notwendigkeit des Führerscheins zur Ausübung des Berufs. Hier wird der Richter regelmäßig gegen den Entzug stimmen- Wenn denn die Notwendigkeit gut und glaubhaft begründet werden kann (Rechtsanwalt!). Ich drück dir die Daumen!
 

VP-1

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beide Moto GP Blau
@bh

in jedem Fall Anwalt nehmen und Einspruch einlegen!
Der Zeitraum in dem du deinen Schein abgeben kannst/musst ist viel grösser, falls es dann tatsächlich zu einem Fahrverbot kommen sollte.
( Weihnachten bzw. Urlaub )


@shark 750 + look 4 free

mann hat schon noch Möglichkeiten, mit den Richter zu Handeln!
Entscheidend in erster Linie ist, ob der Richter Verhandlungsbereit ist!
weitere Faktoren:
Ersttäter?
Wie und Wo ist es passiert?
leichte oder erhebliche Überschreitung?
Nachweis, das mann auf den Führerschein angewiesen ist und aus finanziellen Gründen keinen Fahrer/Taxi einstellen/mieten kann

Die Regel ist, das die für das Vergehen erhobene Geldbuße pro erlassenen Monat Fahrverbot jeweils verdoppelt wird
( orginal Wortlaut des Richters: leicht verdientes Geld für den Landkreis! Dem konnte ich nur zustimmen )
 
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