Laser und Lappen im Arsch

bad head

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Schon mal sehr gut, dass Du nix gesagt hast.. "Reden Sie mit mit meinem Rechtsanwalt" ist die einzig richtige Aussage.

Ruf den Matte an. Der hat für sowas immer nen Tip :D Und dann such Dir einen vernünftigen Verkehrsrechtsanwalt. Vermutlich wirst Du am Besten fahren, wenn Du die Messung technisch anzweifelst. Ein Motorrad lässt sich nämlich nicht vernünftig lasern.

Kannst auch gern eine Kopie meines Urteils haben und auch die Adresse meines Anwalts, der mich damals vertreten hat.

Lass die Ohren nicht hängen.
 

de02533

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Sven21 schrieb:
Kann man da noch was machen???

Wenn die deine Personalien haben kann man da nix machen. Ein Anwalt würde noch prüfen, ob das Gerät ordentlich kalibriert war und ob alle Formalien erfüllt wurden - ein dünner Strohhalm und die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg das Honorar nicht wert...

Dumm gelaufen!
 

Oiler

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Wie schaut es aus wenn man in einer Gruppe , sagen wir mal 3 bikes, gelasert wurde ... würde 3 Punkte und knapp 100,- euro kosten .
Wie stehen die Chancen es anzuzweifeln (mit ´nem Anwalt) , dass der gelaserte auch der ist der zur Rechenschaft gezogen werden soll ?

Gruß,
Oiler
 

Heizzer

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Ich würds auf jeden anfechten, da man zum Lasern (um ein brauchbares ergebniss zu bekommen) eine größere reflektierende Fläche anvisieren muß,und das geht bei einem Bike nur sehr schlecht.

Deshalb zu nem guten Anwalt und gucken was der meint.
 

Hase1

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Aus eigener Erfahrung:

1. Moped nicht auf eigenen Namen zulassen!
2. Meldeadresse nicht gleich Wohnadresse!
3. Niemals anhalten!
4. Zum Vorfallszeitpunkt niemals das Krad bewegt haben(durch Zeugen absichern)!

OK, wenns dann ein Fahrtenbuch gibt: niemals am gleichen Tag führen,
das ist nur ne Ordnungswidrigkeit und wird mit läppischen 20,- Euronen bestraft!

Alternativen: sind mir in den letzten 27 Jahren nicht bekannt geworden!
 

Heizzer

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@ Hase:
Zu 1. Wer will schon dafür geradestehen wenn du schei... baust, ich glaub da lässt sich kaum einer drauf ein.
Zu 2. Spätestens nach einem Jahr mußt du dich ummelden (soweit ich weis)
Zu 3. Der Kontrolle entziehen ist meines wissens schon ne Straftat.
Zu 4. Kenn mich mit Fahrtenbuch ned aus und kann demnach nix dazu sagen.

Gruss
 

de02533

Forenmitglied
Heizzer schrieb:
@ Hase:
Zu 1. Wer will schon dafür geradestehen wenn du schei... baust, ich glaub da lässt sich kaum einer drauf ein.
Zu 2. Spätestens nach einem Jahr mußt du dich ummelden (soweit ich weis)
Zu 3. Der Kontrolle entziehen ist meines wissens schon ne Straftat.
Zu 4. Kenn mich mit Fahrtenbuch ned aus und kann demnach nix dazu sagen.

Gruss

Zu 1. Wieso geradestehen? Es gibt in D keine Halterhaftung. Der FAHRER muss ermittelt werden.

zu 2. Bringt nach meiner Meinung nix, wenn sie dich gestellt haben!

zu 3. Na na na..... ich denke, es ist eine Ordnungswidrigkeit.

zu 4. Fahrtenbuch gilt immer für´s Fahrzeug.(Geht ja auch nicht anders, da Halter # Fahrer) Ich würde meins schnell verkaufen.
 

Hase1

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Zu 1. Wieso geradestehen? Es gibt in D keine Halterhaftung. Der FAHRER muss ermittelt werden.

zu 2. Bringt nach meiner Meinung nix, wenn sie dich gestellt haben!

zu 3. Na na na..... ich denke, es ist eine Ordnungswidrigkeit.

zu 4. Fahrtenbuch gilt immer für´s Fahrzeug.(Geht ja auch nicht anders, da Halter # Fahrer) Ich würde meins schnell verkaufen.


zu 1. fast korrekt! Halter haftet lediglich für Ordnungswidrigkeiten! Also nie zu langsam zu schnell fahren!

zu 2. bringt schon was, wenn der Halter mit dem evtl. in Frage kommenden Fahrer in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, aber besser dort nicht seinen ersten Wohnsitz hat.

zu 3. eine Ordnungswidrigkeit ist es nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass man die Executive nicht bemerkt/nicht auf sich bezogen hat/etc. ...aber letztendlich auch egal, da man ja gar nicht selbst gefahren ist!

zu 4. ok, auch ne Möglichkeit und soviele Vorteile: immer neuestes Material, immer sauberes Moped, kann man den Gixxer eigentlich schon im Sixpack kaufen? Wenn, dann brauch ich noch'n paar Nebenjobs!!
 

Hyde

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Die wenigsten wissen, das ein Fahrtenbuch immer Kennzeichen bezogen ist.
Das heißt, es ist NICHT Fahrzeug bezogen!! Wenn man dummerweise sein
Kennzeichen verliert und deswegen ein Neues erhält, ist das Fahrtenbuch
hinfällig. Bei Kennzeichenverlust wird immer eine neue Buchstaben/Nummernkombination ausgestellt um einen Missbrauch mit dem Alten auszuschließen.
Wen kümmert ein Fahrtenbuch jetzt noch?
 
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