Bis zum Jahr 2012 wurde der TÜV zurückdatiert, um "TÜV Überzieher" abzuschrecken.
Ein schlauer Rechtsanwalt, der von dieser Rückdatierung betroffen war, klagte dagegen, da im Gesetzestext immer noch stand, daß man 24 Monate TüV ab Vorführung des Fahrzeugs bekommt.
Er bekam Recht und so mussten damals alle Prüfstationen von heute auf morgen sofort umstellen und wieder 24 Monate zuteilen.
Hat man mehr als 2 Monate überzogen, kostet's 20% mehr Gebühr, aber nur auf die HU, nicht auf die AU.
Also ab dem 3. Monat wird's beim TÜV teurer und ab da gibt's auch ein Bußgeld, wenn man von Ordnungsamt oder Polizei erwischt wird.
Ein schlauer Rechtsanwalt, der von dieser Rückdatierung betroffen war, klagte dagegen, da im Gesetzestext immer noch stand, daß man 24 Monate TüV ab Vorführung des Fahrzeugs bekommt.
Er bekam Recht und so mussten damals alle Prüfstationen von heute auf morgen sofort umstellen und wieder 24 Monate zuteilen.
Hat man mehr als 2 Monate überzogen, kostet's 20% mehr Gebühr, aber nur auf die HU, nicht auf die AU.
Also ab dem 3. Monat wird's beim TÜV teurer und ab da gibt's auch ein Bußgeld, wenn man von Ordnungsamt oder Polizei erwischt wird.