probieren kannste es, da sprich nichts dagegen. aber das ganze is dann eine KULANZLEISTUNG. folgendes ist dabei zu beachten:
1. "Garantie" ist leider ein wort das sich im deutschen volksmund geprägt hat. die garantie besteht eigentlich aus den gesetzlichen gewährleistungsansprüchen (ausnahmen gibt die ECHTE GARANTIE geben wie z.b. kia, opel, mediamarkt).
2. diese greif NUR bei mängeln die durch die PRODUKTION bestehen (qualität, menge, der art und weiße, der beschaffenheit, technischer nutzen etc.)
3. "fehlnutzungen" durch den benutzter sind nicht darin beinhaltet (du beschwerst dich doch auch net, wenn du bei 300km/h mal einen lackschaden durch steinschlag hast). Außerdem wird nach dem LOGISCHEN verständnis der allgemeinheit ein mangel kenntlich. sprich: das motorrad ist für die allgemeinheit in massenproduktin gefertig. es wird gestzlich nicht davon ausgegangen das du dein bike im öffentlichen straßenverkehr in maximale schräglage bringst, die für den ottonormalverbraucher garnicht zu erreichen ist. micheal schumacher fährt auch mit einem opel corsa mit 180km/h in ne 90° kurve, nur weil er es theoretisch könnte. dazu kommt noch, wenn du deine fähigkeiten kennst bist du also fahrer dafür verantwortlich, das fahrzeug deinen fähigkeiten im bereich der STVO anzupassen.
4. das erste halbe jahr bestehen gewährleistungsansprüche OHNE nachweis.
5. nach 6 monaten MUSS nachgewiesen werden, dass der fehler schon bei der produktion entstanden ist (was bei dir wahrscheinlich nicht möglich ist). außerdem sieht das für mich persönlich eher nach rennstrecke aus. ein video einer 2. person das beweist, wie du am boden kratzt, hast du wahrscheinlich nicht nehm ich mal an.
also versuchen kannste es, währe echt super von suzuki wenn das klappt. aber darauf bestehen kannste nicht, nur weil deine fähigkeiten die technischen gegebenheiten des motorrades übersteigt... deswegen gibt es auch reinnverkleidungen, höherlegungssätze, spezialumbauten usw... vielleicht musst du auch einfach abnehmen dass das moped ein stück höher kommt *G*. ich würde es mit einem netten freundlichen brief versuchen (fuß-kuss-technik). wenn das ding bei denen ihrer rechtsabteilung landet haste eh verloren. also versuch es mit freundlichkeit beim 1. leser in der sachbearbeitung, sonst haste schon im voraus verloren.
und wie gesagt, das sind nur die rechtlichen grundlagen. für kulanz gibt es kein rechtssystem... also VIEL GLÜCK würde mich interessieren was suzuki antwortet. hoffe das antwortschreiben postest du auch hier im forum.
viele grüße
euer rechtsverdreher...