Mit Fahrrad ist der spätestens bei 1,6 weg.
Wo liegt die Promillegrenze für das Fahrrad genau?
Geht es um eine Alkoholgrenze für das Fahrrad, müssen Sie
zwei Grenzwerte beachten, welche die gängige Rechtsprechung wiedergeben:
Die Promillegrenze beim Fahrradfahren liegt über dem Limit, das für Autofahrer gilt.
Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab
0,3 Promille, welche auch als
relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Bei auffälligem Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen können bereits hier Strafen drohen.
Die zweite Promillegrenze für das Fahrrad steht für
absolute Fahruntauglichkeit und liegt bei
1,6 Promille. Hier kann davon ausgegangen werden, dass der Radfahrer sich definitiv nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegen kann, weshalb dieses
Verhalten strafbar ist.
Das Besondere ist, dass die
1,6-Promillegrenze auf dem Fahrrad einen großen Sprung markiert von Straffreiheit (bei nicht auffälliger Fahrweise) hin zu einer
Straftat mit teilweise
hohen Geldstrafen und negativen Auswirkungen auf die
Fahrerlaubnis. Es war schon öfter im Gespräch, auch bei Radfahrern eine Art
Zwischenstufe einzuführen, wie sie bei Autofahrern mit der 0,5-Promillegrenze besteht. Verbindliche Entscheidungen hierzu fielen jedoch noch nicht. Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie das
Fahrrad betrunken besser schieben.
und selbst als Fußgänger ist es evtl. folgenreich:
weil eigentlich keine Promille-Regel bei Fußgängern
aber wer alkoholisiert zu Fuß unterwegs ist, kann also rechtlich gesehen keine Verkehrsstraftat begehen.
Trotzdem
droht bei entsprechendem Fehlverhalten die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU),
die einen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann
und da würde ich mal sagen ist der Ski-Fahrer von der Logik auch dabei !.