Die kurze Antwort: 1 AnhÀnger.
Die lange Antwort: Laut §32a StVZo darf hinter Kraftfahrzeugen 1 AnhĂ€nger gezogen werden. Hinter Zugmaschinen jedoch dĂŒrfen 2 AnhĂ€nger mitgefĂŒhrt werden. Laut §2 FZV sind Zugmaschinen "Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart ĂŒberwiegend zum Ziehen von AnhĂ€ngern bestimmt und geeignet sind". Umgangssprachlich sind das bspw. Traktoren oder die Teile, welche ein Flugzeug auf dem Rollfeld bewegen oder die Fahrzeuge, die die mobile Achterbahn fĂŒr Schausteller transportieren.
Theoretisch ist es möglich einen GelĂ€ndewagen oder Pickup zur Zugmaschine umschreiben zu lassen. Dazu mĂŒssen einige technische Parameter werksseitig gegeben sein (AnhĂ€ngelast, Gewicht usw.) und das Fahrzeug muss den primĂ€ren Zweck als Zugmaschine erfĂŒllen. Das heiĂt LadeflĂ€che (inkl. Kofferraum) muss "winzig" sein (auch da gibt es dann Formeln zu) und die RĂŒcksitzbank muss raus, damit es primĂ€r kein Personenkraftwagen mehr ist. Und wenn das alles erfĂŒllt ist, braucht es noch einen SachverstĂ€ndigen, der Bock darauf hat das Abzunehmen. Es geht also nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch, ist aber nicht mal eben schnell gemacht.