Na beim freundlichen Suzuki Dealer :smilie-biken:Wo bekomme ich die gleichen schrauben her die bereits in der Vorderrad-Verkleidung sind.
Artikel Nummer 09139-06169Wo bekomme ich die gleichen schrauben her die bereits in der Vorderrad-Verkleidung sind.
...und er hat mit dann zwei rote Strahler hinten an den KZH geklebt ...
er hat mit dann zwei rote Strahler hinten an den KZH geklebt
Doch...darf man, es sei denn das Moped ist über 6 Meter lang, aber evtl. Gibt es ja unterschiedliche Auffassungen und Wissensstände je nach Bundesland und Landkreise ...what ever :0307-err:…nur der hintere Reflektor unterm Nummernschild...der muss sein…seinen TÜVfer mal gefragt und der sacht wohl, darf man nicht ersatzlos entfernen :unknw:
Dazu meinte mein übrigens, dass das 100€ und nen Punkt machen würde...keine Ahnung wo er das her hat, ich hab im Internet jetzt nur das 15€-Verwarngeld gefunden. :upps: Ist auf jeden Fall § 53 (4) S. 1 & 4...wat? da ist nen reflektor.....? muss ich wohl verloren haben... :0307-err:
Also wenn er trotz E-Nummer noch ne ABE für dasselbe Teil sehen wollte, sollte er mal seine ABE fürs Hirn überprüfen! :0307-err: Sachen gibt‘s...Hab meinem Freundlichen das mal mitgeteilt, der meinte er hätte seinen TÜVfer mal gefragt und der sacht wohl, darf man nicht ersatzlos entfernen :unknw:
Der wollte aber wohl auch ne ABE für alles mögliche sehen obwohl ne E-Nummer drauf ist oder die Reifenfreigabe sehen, obwohl die Dimensionen passen :unknw: