Autounfall zu Weihnachten

doohenne

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Tolles Weihnachten!
Fahre grad vom Kumpel bei Suzuki weg,hinter der Tanke lang und da wäre rechts vor links.Ich bin also links und fahre wie immer langsam ran,da mir die Waschanlage ja rechts die Sicht nimmt.Eh ich recht kapiere was los ist,kommt von rechts eine Frau im Proton angeschossen.Von der Breite her,könnten dort dicke 3 Autos nebeneinander fahren.Sie fuhr aber ca. 1m von der Waschanlagenwand entfernt lang und das recht flott.Am Ende standen wir beide mit demolierten Autos da.
Ihr Typ war noch mit Transporter an der Tanke und der kam dann auch noch,dumme Kommentare inclusive >>> von wegen eindeutig und bei dem Auto ... blablabla.
Cop´s kamen dann auch endlich und der eine Grüne machte einen tollen Kommentar von wegen rechts vor links und seine 26jährige Erfahrung.

Würde gern mal wissen wie ihr das seht!!!
Ich hatte 1. gar nicht die Chance die zeitig genug zu sehen.Außerdem fuhr die auf der komplett falschen Seite.Hätte ich nur um die Kurve gewollt,wären wir auch zusammengestoßen und dies auf meiner Fahrbahnseite.
 

TomCom

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!!!!

ANWALT (und hoffentlich Rechtsschutzversicherung)


Mehr kann man da eigentlich nicht sagen...

Gruß und frohes Fest trotzdem
Tom

PS: hat das jemand gesehen? Tankstellenpersonal? Überwachungskamera der Tanke? Wer auch immer? ERGO: Zeugen zu Deinen Gunsten.....
 

doohenne

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na daheeme
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Der Depp von der Tankstelle soll wohl gesagt haben,daß ich zu schnell war.
1. wäre dann der Schaden größer gewesen
2. kenn ich die Örtlichkeit
3. war der Motor kalt und da würd ich nie heizen und in der Stadt sowieso nicht
4. war er nicht zugegen
5. weiß nicht was die Kameras aufgenommen haben

Anwalt wird´s so oder so werden,aber leider nicht mehr bis Di!
Wäre ja noch schöner wenn die Recht bekommt,denn dann würden ja Geisterfahrer auch rechtens handeln.
 

checkss

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Das dumme ist wenn du auf der ersten Position stehst im Unfallbogen der Polizei!

So wie du das beschreibst müsste sie vom logischen her voll schuld haben!!
ABER... wenn andere Aussagen das Du zu schnell warst und so wird es immer schwer!

Nimm Dir den Anwalt und erklär ihm alles!
Wozu ist man denn heute Rechtschutzversichert..
 

AVIDPJ

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Re: !!!!

TomCom schrieb:
ANWALT (und hoffentlich Rechtsschutzversicherung)


Mehr kann man da eigentlich nicht sagen...

Gruß und frohes Fest trotzdem
Tom

PS: hat das jemand gesehen? Tankstellenpersonal? Überwachungskamera der Tanke? Wer auch immer? ERGO: Zeugen zu Deinen Gunsten.....

So ein Mist!

Beweissicherung u. Zeugen fpr Dich ??
FRage Kopie des Videos der Tanke möglich??
Ansonsten Anwalt aber schlechte Karten! :roll:
 

doohenne

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Christian kam gleich rüber,sah das und meinte was die auf meiner Seite zu suchen hat.Wäre die vorschriftsmäßig rechts gefahren,wäre bei ansonsten gleicher Situation der Bremsweg mind. 2m mehr gewesen und das hätte lässig ausgereicht.Hätte ich um die Ecke gewollt,wäre sie mir ja auch auf meiner Spur entgegengekommen.
Mit dem Video muß man mal sehn und Zeugen gab es keine,auch den Tanker nicht.
Christian hat Fotos geschossen und will sie mir noch rüberschicken.Kann die ja dann mal reinstellen.
 

Goliath

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bei ner hauptunfallursache muss erlaßmäßig eh ne Anzeige geschrieben werden.
dazu wirst du nochmal schriftlich angehört, um dich zu der Situation einzulassen.

Die Einlassung kannst du selbst verfassen, oder aber mit deinen benannten Zeugen, vom Rechtsanwalt formulieren lassen (was ich auf jeden Fall tun würde)

Problem ist: Rechts vor links gilt..., egal wie weit rechts sie von ihrer Spur aus war...; ihr "kleine Ordnungswidrigkeit" - nicht einhalten des Rechtsfahrgebots) tritt da leider zurück.

Jedenfalls ist dem laut Erlass der StVO NRW so, und seitens eines Erlasses des Verkehrsministers.
 

TL_alex

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naja gegenseitige rücksichtnahme ist a auch noch, ausserdem kann man ja wenn es so ist dort nicht hinsehen ohne hineinzufahren, sprich auch sie kann nicht sehen ob du siehst oder nicht, also muss auch sie langsamm fahren um sich zu vergewissern das sie ihre vorfahrt bekommt, denn vorfahrt haben und sie erzwingen sind 2 paar schuhe.

ein guter richter,
so wie bei mir wo der andere mir drauf fuhr weil ich "ohne" Grund gebremst hatte. -ich hatte vorfahrt, rechts vor links, konnte nix sehen habe also gebremst, weil wenn da ein zB Kind kommt, das kennt keine Regelnect.
nun hatte der nachfolgende aber gedacht vorfahrt, GAS, und fuhr auf.
daraufhin zeigt e er mich an. am ende hat der richter ihn ausgelacht, und der junge hat volle schuld behalten.

unbedingt anwalt und dann man schauen.

trotzdem frohe Weihnachten
 

TL_alex

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war das auf dem tankstellengelände?

weil da gilt nicht unbedingt rechts vor links, ist ja privatgrundstück. müsste dran stehen glaube ich zu wissen
 

doohenne

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Yup,war Tankstellengelände und Christian war auch der Meinung.Der Grünling faselte aber was anderes.Der 2. Grünling ist bei Suzuki Kunde!Vielleicht kann er den mal genauer fragen,denn der 1. war so ein richtig alter Stiesel,der seine 26Jahre Berufserfahrung betonte!
OK,dann fahr ich ab jetzt an solchen Stellen immer auf der falschen Seite und lass mich wegbomben,wenn das rechtlich so unsinnig ausschaun sollte.Sage dann,daß ich kurzzeitig in Australien war und mich noch nicht umgestellt habe.Die spinnen,die Römer! :crazy:
Denke trotzdem immer noch,daß der Unfall hätte vermieden werden können,wenn sie rechts gefahren wäre.Mein Auto hat eine recht lange Front und ich mußte so gesehn eh weiter rein fahren.2m mehr hätten allemal gereicht!
 

Atropa

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doohan72 schrieb:
Yup,war Tankstellengelände!
Also mir hat man damals in der Fahrschule gesagt, dass bei solchen Situationen (Privatgelände, Parkplätze) die rechts vor links Regel nicht gültig ist, und eigentlich mittels Verständigung zwischen den zwei Fahrern ausgemacht werden muss. Inwieweit das jetzt allerdings für dich von Vor oder Nachteil ist, kann ich nicht einschätzen. ;)
 

Maj.Worsti

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An den meisten Tankstellen stehen aber Schilder, wonach dort die Regeln der StVO gelten.

Gruß,
Maj.Worsti
 

gummi1

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Bei mir hat sich heuer, an der tanke auch einer vorbeigequetscht
(ich war gestanden ,habe aufgefüllt , da war klar wer schult war )und vorne erwischt ,hat sich in dem fall
für mich gelohnt !!reparatur kumpel gemacht .
Wünsche dir aber viel glück, mit deinem pech.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8013

Guest
Wollen wir mal hoffen das sich die Sache zu Deinem Vorteil entwickelt. Leider hat man oft mangels Zeugen einen langen Prozeß vor sich. Das wichtigtse ist jetzt ein guter Anwalt und Durchhaltevermögen.
 

doohenne

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Wie man sieht,isse fast an der Hauswand langgeschlichen.Der BMW stand zum Unfallzeitpunkt nicht da und die hätte gute 4m weiter rechts fahren müssen und können.Somit wäre der Unfall vermeidbar gewesen.
Ach ja,wie man sieht konnte ich kaum noch weiter links die Straße anpeilen um dort reinzukommen. ;)
 

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@ Michael !
Sei mir net böse aber no Chance :cry:
 

gerald

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dem typ mit der 26 jaehrigen berufserfahrung kannste mal zum optiker schicken. oder hat er
die am schreibtisch erledigt und ist erst jetzt auf die strasse gelassen worden???
das ist doch sonnenklar das die tussi hier die schuld hat. die fahrbahn reicht hier ja fuer drei autos. :roll:
aber wenn du keine zeugen fuer dich hast wird die sache wohl etwas eng fuer werden.
und da rechts vor links gilt, wirds auch schwierig. die stvo gilt auf allen oeffentlich zugaengigen
strassen oder gelaende ohne absperrung oder schranken.
trotzdem viel glueck.

gruss gerald...
 

doohenne

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Hab einige Sachen aus´m Netz rausgesucht und ich denk schon,daß es eine Chance auf mindestens 50:50 gibt.Tankstellen sind Privatgelände,falls nicht ausdrücklich anders ausgezeichnet.Dies ist hier nicht geschehen und somit gilt nicht die StVO im eigentlichen Sinne,sondern Paragraph 1 >>> gegenseitige Rücksichtnahme,d.h. besonders hohe Sorgfalts- und Rücksichtspflicht.Dies hat sie keinesfalls getan und hinzu kommt noch,daß sie das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten hat.Dies gilt nämlich auch hier! ;)

Hier einmal ein Urteil,wobei es einfach nur zum Unfall kam und nicht ihre geschilderten und erschwerenden "Fehler" hinzukamen!!!

Die Tankstelle als Abkürzung zu benutzen, gehört zwar nicht zur feinen Autofahrermanier, ist aber grundsätzlich nicht verboten. Wenn es dabei jedoch auch noch zu einem Unfall mit einem Stationskunden kommt, weisen ARAG Experten darauf hin, dass nicht unbedingt der Abkürzende allein für den entstandenen Schaden haftet. In einem konkreten Fall blieb der überraschte Tankstellenkunde auf 25 Prozent seines Schadens sitzen, weil er versucht hatte, der Fahrerin, die die Station als Abkürzung benutzte, auszuweichen. Durch diesen Bewegungsvorgang ging eine so genannte Betriebsgefahr von seinem Fahrzeug aus. Die Begründung der Richter: Das Tankstellengelände sei für den öffentlichen Verkehr frei zugänglich und das Abkürzen allein schaffe noch kein Verschulden am anschließenden Verkehrsunfall (OLG Düsseldorf, 1 U 126/00, DAR 2002, 68 ).
Selbes Urteil:Abkürzen über eine Tankstelle
Wie auf Parkplätzen dürfen sich Benutzer eines Tankstellengeländes nur mit besonderer Umsicht und angepasster Geschwindigkeit bewegen. Kommt es zu einem Unfall im Tankstellenbereich, wird der jeweilige Haftungsanteil bestimmt. Auch wenn ein Fahrer das Gelände nur zum Zweck der Abkürzung befährt und dabei mit einem anderen PKW kollidiert, rechtfertigt dieses Verhalten keine Haftungserhöhung.
(OLG Düsseldorf 1U 126/00)

Hier noch ein 2.Fall,wobei es hier ähnlich gelagert ist,weil man jederzeit mit anderen Autofahrern rechnen und entsprechend fahren muß.Ich weise hier ausdrücklich auf den letzten Absatz hin mit dem Gesetz gegenseitiger Rücksichtnahme.

München (rpo). Auf einem Tankstellengelände gelten zwar nicht die Regeln der Straßenverkehrsordnung, dennoch dürfen sich Autofahrer nicht verhalten wie in "Wildwest".
Für die meisten Kraftfahrer ist ein Stopp an der Tankstelle derzeit wegen der hohen Spritpreise mit viel Ärger und Stress verbunden. Trotzdem sollte man das gesetzliche Grundgebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr auch dort nicht außer Acht lassen, um kostenpflichtige Folgen eines Remplers oder eines Zusammenstoßes zu vermeiden, wie sie ein Autofahrer in Bayern zu tragen hatte. Ein Pkw-Fahrer war, nachdem er getankt hatte, durch zwei Zapfsäulen hindurch in die Spur eines Lkw gefahren, der gleichzeitig anfuhr. So kam es zum Crash.
Die Richter am Landgericht München befanden, das sich beide Seiten den Schaden hälftig zu teilen haben. Der Lkw-Fahrer habe nicht mit dem plötzlichen Spurwechsel des Pkw durch die Säulen hindurch rechnen müssen. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung musste nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft daher nur die Hälfte des Schadens an dem Pkw in Höhe von 2.500 Euro begleichen.
Auf dem privaten Gelände eines Tankstellenbetreibers komme die Straßenverkehrsordnung nicht zur Anwendung. Dort gelte das "Gesetz der gegenseitigen Rücksichtnahme", urteilten sie.
LG München - Az.: 19 S 5083/05

Unvorsichtiges Fahren im Tankstellenbereich kann teuer werden
Ende August 2004 tankte der in München wohnende Kläger seinen BMW Z 4 an einer Tankstelle in der Wasserburger Landstraße in München auf. Den Tankstellenbereich muss man sich so vorstellen, dass in zwei parallelen Linien jeweils drei Zapfsäulen hintereinander angebracht sind. Der Kläger stand in der ersten Linie an der hintersten Zapfsäule. Der Beklagte stand mit seinem LKW auf der anderen Seite der Zapfsäule, die der Kläger benutzte. Nachdem der Kläger bezahlt hatte, stieg er in sein Fahrzeug und fuhr zwischen „seiner“ Zapfsäule und der vor ihm liegenden Zapfsäule hindurch in die „Fahrspur“, in der der Beklagte mit seinem LKW stand. Wie es der unglückliche Zufall wollte, fuhr gerade in diesem Moment der Beklagte mit seinem LKW an. Das sofortige Bremsen des Klägers konnte einen Zusammenstoß nicht vermeiden. An der linken Fahrerseite des klägerischen PKW entstand Sachschaden in Höhe von € 4.612,84; rechnete man die Wertminderung, den Nutzungsausfall und das obligatorische Sachverständigengutachten mit hinein, waren € 5.907,68 von dem Kläger zu bezahlen. Der Kläger wandte sich mit seinem Schaden an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Diese zahlte jedoch lediglich 50 % (= € 2.953,84). Damit fand sich der Kläger nicht ab und brachte den Fall vor das Amtsgericht München.
Der zuständige Richter wies die Kläger auf die restlichen 50 % in vollem Umfang ab. In seinem Urteil führte der Richter aus, dass bereits aufgrund des eigenen Sachvortrags des Klägers kein weiterer Anspruch gegen die Versicherung oder den Fahrer des LKW bestehe. Das Verhalten des Klägers sei als „Spurwechsel“ zu werten, der eine besondere Rücksichtnahme des Klägers erfordere. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn der Kläger der Auffassung sei, dass es für ihn völlig unvorhersehbar gewesen sei, dass ein Fahrzeug, das hinter einer Zapfsäule stehe, plötzlich losfahre. Wesentlich unvorhersehbarer - so der Richter - sei diese Situation für den Fahrer des LKW gewesen, der nicht damit habe rechnen müssen, dass der Kläger plötzlich mit seinem Fahrzeug zwischen den Tanksäulen hindurch fahren würde.

Mit dieser Entscheidung fand sich der Kläger nicht ab und legte Berufung zum Landgericht München I ein.

Die zuständige Kammer bestätigte das amtsrichterliche Urteil und führte ergänzend aus: „Der Tankstellenbereich ist Privatgelände, in dem vorrangig das Gesetz gegenseitiger Rücksichtnahme gilt. Diese Rücksicht hat der Kläger im vorliegendem Fall nicht in erforderlicher Weise walten lassen. Wenn der Kläger, von einer anderen Zapfanlage kommend, zwischen Zapfsäulen hindurch in eine andere Spur fährt, ist eine Haftungsverteilung von 50 zu 50 gerechtfertigt.“
Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Urteil des Amtsgerichts München vom 26.01.2005; Aktenzeichen: 341 C 38098/04

Urteil des Landgerichts München I vom 28.04.2005; Aktenzeichen: 19 S 5083/05
 

doohenne

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Hier noch ein Urteil,wobei ich hier nochmals auf ihr Fehlverhalten hinweise,welches den Schuldanteil nicht unerheblich verlagert!Im vorliegenden Urteil war nämlich nur vom Rechtskommenden die gegenseitige Rücksichtnahme vernachlässigt worden!


Sauberer Unfall
Auf dem Gelände von Tankstellen gilt für alle Fahrer erhöhte Rücksichtnahme und Vorsicht. Doch wenn es zu einem Unfall kommt, bekommt die Regel “rechts vor links” große Bedeutung. In dem Verfahren vor dem LG Hannover war ein Fahrer mit seinem frisch gewaschenen Pkw zügig aus der Waschanlage gefahren und mit einem von rechts kommenden Wagen kollidiert. Der Fahrer des gereinigten Pkw erhielt eine Schuld von 75 %, der Vorfahrtberechtigte wegen mangelnder Vorsicht die restlichen 25 % (Geschäftsz.: 8 S 280/98 ).
 

doohenne

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Gutachter war richtig fix >>> 5480 Ocken!
 
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