Das streitet keiner ab. Aber wenn da kein Schild steht, entbindet es mich nicht von der Verantwortung meines Handelns. Lies nochmal den ersten Satz des §3 (1) der StVO. Wer das verstehen will tut es, der Rest schimpft auf den Schildernichtaufsteller, danach auf den uneinsichtigen Richter, dann...