Ich kenn ja die Texte von DEKRA und TÜV und es steht immer nur da, dass nach die nach EG gefoderte Größe 69cm2 betragen muss und dass wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, die Größe auch stimmt.
Das würde aber bedeuten, dass beispielsweise ein 3cm hoher und 23cm breiter
Rückspiegel auch zulässig ist. Schwer vorstellbar... Ohne jetzt die ganze 97/24 EWG gelesen zu haben, habe ich
hier noch was gefunden.
[...] Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten. Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen. [...]
Ist schon älter, aber die Form des Spiegels wird auch heute noch reglementiert sein...