Wildunfall in Deutschland, schweizer Fahrzeug

pizbuin

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Hallo zusammen,

in der vergangenen Woche hatte ich einen Unfall mit zwei Dammhirschen.
Die Tiere kamen plötzlich aus dem Gebüsch am linken Fahrbahnrand und liefen mit direkt vor das Auto. Ich konnte nicht mehr ausweichen und habe beide Hirsche frontal erfasst. Beide Hirsche mussten vom Jäger erschossen werden.
Nach dem Schock, der Trauer um die Tiere, der Freude, das ausser den Tieren niemand verletzt wurde, stellt sich für mich nun die Frage nach der Behebung des Schadens an meinem Auto. Der Schaden ist gross,aber kein Totalschaden. Neben dem Blechschaden ist auch die linke Säule, die die Frontscheibe einfasst, verzogen. Nicht stark, aber mit dem Auge deutlich sichtbar. Das Auto ist 10 Monate alt.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Kann die Einfassung der Frontscheibe gerichtet werden? Und ist sowas ueberhaupt erlaubt? Oft ist darin ja auch ein Ueberrollbuegel integriert. Dürfen daran Richtarbeiten durchgeführt werden?
2. Haben Jäger für sowas eine Haftpflicht oder muss ich dafür meine Fahrzeugversicherung in Anspruch nehmen? Lt. Auskunft der Polizei ist der Jäger zum Beispiel verantwortlich, eine Unfallbestätigung auszufüllen.

Ueber sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen.
Gar nicht auszudenken, wenn das mit dem Motorrad passiert wäre.....

Gruss

Martin
 

doohenne

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na daheeme
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Glückwunsch zu deinem Jagderfolg ... Nee im Ernst,schade um die Tiere.Hast aber trotzdem echt Glück gehabt was deine Gesundheit betrifft!

Kenne es so,daß man dir eine Unfallbestätigung ausfüllen muß.Blut- und Haarreste würde ich trotzdem noch am Auto belassen.
Ansonsten kann der Jäger ja nix dafür,außer er hätte dir die Tiere vor´s Auto gehetzt.Dafür muß deine Teilkasko aufkommen.

Was die A-Säule betrifft kenne ich dazu widersprüchliche Aussagen und werd mich deshalb lieber nicht äußern.Aber ich denke mal um ein Gutachten kommst du sicherlich nicht herum.Den Unfall hast du hoffentlich schon deiner Versicherung gemeldet,ansonsten würde ich das machen und gleich den Werdegang erfragen.
Viel Glück!
 

flo16v

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Hi.

Wenn die A-Säule einen weg hat dann würde ich auch bei einem 10 monate Jungem Fahrzeug von einem Totalschaden sprechen!

Bei manchen Versicherungen gibt es eine Regelung, das wenn das Fahrzeug in den ersten 12 Monaten einen Totalschaden erleide, der komplette Neuwert des Fahrzeugs ersetzt wird.
Oder waren es 6 Monate? :roll: Mußte mal bei deiner Vers. nachhaken.

Und auf jeden Fall soll ein Unabhängiger Gutachter sich den Schaden angucken.

Versuch auf jeden Fall ein neues Auto zu bekommen da der Wer durch so einen heftigen Unfall nicht steigt :(

Gruß Flo

Ps: Echt Glück gehabt das weiter nix passiert ist. Wenn die A-Säule krumm ist waren einige Kräfte am werk ;)
 

gizmo

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@ pizbuin.. gut das Dir nichts passiert ist. Blech ist ersetzbar !!!

Zu Punkt 1 kann ich nicht sagen.

Zu Punkt 2 : Ich weiß nicht, ob die Schweizer Versicherungen wie die Deutschen zahlen ?? das bliebe zu klären.
Bei meinem Wildunfall war es so..

- Aufnahme des Unfalls durch die Polizei (sehr wichtig)
Haarwildunfälle werden von der Teilkasko abgedeckt (keine Hochstufung).
- Rufe bei Deiner Versicherung , damit Sie einen Gutachter schicken.
Bestellst Du den Gutachter selbst kann es sein, das Du die Kosten selbst tragen mußt ( ca. 300 Euro)

- der Jagdpächter ist gegen sowas versichert (in Deutschland),
das ist in Anspruch zu nehmen, falls nur eine Haftpflicht besteht.
Eventuell holt sich deine Versicherung auch das Geld von Ihm wieder.
- Laß Dir Namen und Anschrift vom Jagdpächter und den Namen des Revier geben

- Bei Vollkasko hast Du Anspruch auf einen Leihwagen für ein paar Tage,
hier genau die Kostenübernahme klären oder den Ausfall bezahlen lassen.

- Da es ein "fast" Neuwagen ist und er durch den Unfall (so fern nicht Totalschaden) eine Wertminderung hat, bleibt zu kären wer Dir diese
Wertminderung erstattet! (Jagdpächter)

Das Thema Wertminderung wird oft nicht beachtet, auch hoffe ich das meine Aussagen dazu auf dem aktuellen Stand find.

AVIDPJ kann Dir sicher mehr und genaues dazu schreiben, leider ist er in Urlaub und wird meines Wissen etwa Mittwoch wieder online sein.

Viel Glück und keinen Ärger bei der Abwicklung

Gruß Gizmo
 

Bender

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Da ich davon ausgehe, dass Dein Fahrzeug in der Schweiz zugelassen ist und dass der Unfall in der Schweiz passiert ist, ändere ich den Thementitel und nehme das mit auf.
 

pizbuin

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Hallo Bender,

das stimmt so nicht:
Das Fahrzeug ist in der Schweiz zugelassen. Der Unfall war allerdings in Deutschland, in der Nähe von Schleswig an der Ostsee. Deshalb betrifft dies u.U. auch die deutsche Haftpflicht des Jaegers und natürlich meine schweizer Autoversicherung.

Gruss

Martin
 

Bender

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Prima, dass wir das nun genauer wissen. Titel wird nochmals geändert.

Ich bitte (wieder mal) alle, dies als Anlass zu nehmen bei der Wahl der Thementiteln und der Beschreibung von Sachverhalten Sorgfalt walten zu lassen. Das richtet sich ausdrücklich nicht an pizbuin allein, denn "kleinere Unachtsamkeiten" sind doch recht verbreitet.

Für Eure Mithilfe wären sicher nicht nur die Moderatoren und ich dankbar.
 

look4free

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pizbuin schrieb:
Hallo Bender,

das stimmt so nicht:
Das Fahrzeug ist in der Schweiz zugelassen. Der Unfall war allerdings in Deutschland, in der Nähe von Schleswig an der Ostsee. Deshalb betrifft dies u.U. auch die deutsche Haftpflicht des Jaegers und natürlich meine schweizer Autoversicherung.

Gruss

Martin

einzig und alleine die sache deiner fahrzeug-teilkasko (peter wird sicher was dazu sagen). weder deutschland, noch das bundesland oder der regierungsbezirk/landkreis oder gar der bürgermeister oder der jäger/jagdpächter kann in die verantwortung gezogen werden (und wenn ist es nicht deine aufgabe das zu prüfen sondern die deiner versicherung).

die sache sieht wie folgt aus: auch ein schweizer auto kommt erstmal in die ortsansässige (nächstgelegen) fachwerkstatt. dort wird von deiner versicherung eine kostenübernahmeerklärung eingeholt und das fahrzeug begutachte (die besorgen einen gutachter oder dein versicherung schickt einen). es wird kein reparaturauftrag erteilt (weder von dir noch von der versicherung, wenn du es nicht gestattest). der händler wird wissen, was zu tun ist (solche jungen unfallwagen werden gesucht - der markt ist also vorhanden) und du wirst denke ich mal die nächsten wochen einen neuen bestellen können. wer dir bis zur wartezeit den ersatzwagen zahlt und ob dir einer zusteht (du könntest ja auch einen 10monate alten gebrauchten kaufen - sog.werks-oder pool-cars), bleibt zu klären.

ich bin mir sicher, dass diese forum zwar viel weiß, aber niemanden den weg/aufgabe/umstände abnehmen kann, sich selber schlau zu machen.

und dann sei noch erwähnt: sollte es nicht nach deiner nase gehen, gibt es immer noch die hilfe eines rechtsverdrehers :)

wünsche dir glück im unglück - und sei froh, dass niemand zu schanden gekommen ist. die viecher können ganz schön groß werden :)

zum schaden. einen cabrio würde ich nicht mehr fahren wollen, wenn er im bereich der a-säule deformiert war (egal ob gerichtet oder nicht). aber bei einem coupe/limo/van lässt sich so einiges richten - das glaubt man erst, wenn man nichts mehr vom schaden sieht) ;)
 

AVIDPJ

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pizbuin schrieb:
Hallo Bender,

das stimmt so nicht:
Das Fahrzeug ist in der Schweiz zugelassen. Der Unfall war allerdings in Deutschland, in der Nähe von Schleswig an der Ostsee. Deshalb betrifft dies u.U. auch die deutsche Haftpflicht des Jaegers und natürlich meine schweizer Autoversicherung.

Gruss

Martin

Giszmo hat mich arbeitlos gemacht :lol:
Das was Giszmo geschrieben hat stimmt nahezu 100% !!
Zahlen tut hier nur eine Teilkasko mit oder ohne SB die es sicherlich auch in der Schweiz gibt und da der Schaden größer ist wird auch hier bestimmt ein Sachverständiger von Deiner Versicherung gewünscht & beauftragt der auch Deine übrigen Fragen beantwortet.
Ich gehe davon aus, daß ein 10 Mon. alter PKW eh sogar Vollksko versichert ist! :idea:
Melde also den Schaden schnellst möglichst Deiner Vers. :idea:

Die Haftpflich eines Jägers spielt hier keine Rolle, weil er dafür nicht haftpflichtig ist und Dir bestenfalls den Wildunfall bescheinigt, was sehr wichtig für die Vers. ist, weil Du den Wildunfall nachweisen musst!! :idea:
 

Maj.Worsti

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pizbuin schrieb:
Gar nicht auszudenken, wenn das mit dem Motorrad passiert wäre.....

Muß nicht unbedingt in einer Katastrophe enden...
Ich kenne einen, der vor ca. 4-5 Jahren auf der B500 zwischen St.Blasien und Schluchsee ein ausgewachsenes Reh mit einer 900er Fireblade erwischt hat.
Naja, ich will hier keine Details erzählen, es könnte einigen auf den Magen schlagen. Aber er hat es trotz Sturz relativ unbeschadet überstanden.

Gruß,
Maj.Worsti
 

pizbuin

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@Maj.Worsti
Danke...:)) Keine Details bitte...

@all:
Danke für Euro Hinweise. Das hilft mir soweit. Das Auto ist Vollkasko, klar! Die Versicherung ist auch informiert. Das Auto wird jetzt mit dem Schaden in die Schweiz transportiert und hier begutachtet.

Und bescheinigt, das es ein Wildunfall war, habe ich von der Polizei auch. Beide Hirsche wurden ja schliesslich erschossen. Allerdings hat sich dieser Landbesitzer Graf xxx geweigert diese Bescheinigung auszustellen. Der Polizist sagte, dazu sei der Herr Graf verpflichtet. Schliesslich hat der Polizist den Schein ausgestellt. Und deshalb dachte ich daran, das dieser Graf ja damit ein Ziel verfolgt, wenn er den Schein nicht ausstellt bzw. sich so sehr dagegen wehrt, nämlich sich vor der Verantwortung für sein Jagdgetier zu drücken. Aber den Schaden lass ich jetzt ueber meine Versicherung laufen...

@gizmo,AVIDPJ:
Offen bleibt also nur noch die Wertminderung (nur interessant, falls ich kein neues Auto nehme):
Muss ich mich darum dann noch mit der Haftpflicht des Grafen streiten?

Danke für Eure Hilfe....:))

Gruss

Martin
 

TL_alex

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also den Jäger für den Wildunfall verantwortlich machen, ich weiß ja nicht,...
eine Bescheinigung der Polizei ist im normalfall ausreichend, zumindest hier in D,
der Jäger hat sich sicher nur geweigert weil er die Viecher behalten will zum futtern, was er eventuell nach Wildunfall nicht darf, weiß nicht mehr genau wie das war mit der Jagd und wahrscheinlich ist er einfach nur zu faul oder kann nicht schreiben? na das geht zu weit...

Zur A Säule, so heißt der Scheibenhalter, wenn die krumm ist ist es ein totalschaden, sowas darf im normalfall nicht gerichtet werden, lässt es sich normalerweise auch nicht, und wenn es sichtbar ist ist sie krum, es sei denn es ist nur ne kleine Einbeulung Ähnlich einem Hammerschlag aber auch hier eigentlich Totalschaden.
 
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