Hallo zusammen,
in der vergangenen Woche hatte ich einen Unfall mit zwei Dammhirschen.
Die Tiere kamen plötzlich aus dem Gebüsch am linken Fahrbahnrand und liefen mit direkt vor das Auto. Ich konnte nicht mehr ausweichen und habe beide Hirsche frontal erfasst. Beide Hirsche mussten vom Jäger erschossen werden.
Nach dem Schock, der Trauer um die Tiere, der Freude, das ausser den Tieren niemand verletzt wurde, stellt sich für mich nun die Frage nach der Behebung des Schadens an meinem Auto. Der Schaden ist gross,aber kein Totalschaden. Neben dem Blechschaden ist auch die linke Säule, die die Frontscheibe einfasst, verzogen. Nicht stark, aber mit dem Auge deutlich sichtbar. Das Auto ist 10 Monate alt.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Kann die Einfassung der Frontscheibe gerichtet werden? Und ist sowas ueberhaupt erlaubt? Oft ist darin ja auch ein Ueberrollbuegel integriert. Dürfen daran Richtarbeiten durchgeführt werden?
2. Haben Jäger für sowas eine Haftpflicht oder muss ich dafür meine Fahrzeugversicherung in Anspruch nehmen? Lt. Auskunft der Polizei ist der Jäger zum Beispiel verantwortlich, eine Unfallbestätigung auszufüllen.
Ueber sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen.
Gar nicht auszudenken, wenn das mit dem Motorrad passiert wäre.....
Gruss
Martin
in der vergangenen Woche hatte ich einen Unfall mit zwei Dammhirschen.
Die Tiere kamen plötzlich aus dem Gebüsch am linken Fahrbahnrand und liefen mit direkt vor das Auto. Ich konnte nicht mehr ausweichen und habe beide Hirsche frontal erfasst. Beide Hirsche mussten vom Jäger erschossen werden.
Nach dem Schock, der Trauer um die Tiere, der Freude, das ausser den Tieren niemand verletzt wurde, stellt sich für mich nun die Frage nach der Behebung des Schadens an meinem Auto. Der Schaden ist gross,aber kein Totalschaden. Neben dem Blechschaden ist auch die linke Säule, die die Frontscheibe einfasst, verzogen. Nicht stark, aber mit dem Auge deutlich sichtbar. Das Auto ist 10 Monate alt.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Kann die Einfassung der Frontscheibe gerichtet werden? Und ist sowas ueberhaupt erlaubt? Oft ist darin ja auch ein Ueberrollbuegel integriert. Dürfen daran Richtarbeiten durchgeführt werden?
2. Haben Jäger für sowas eine Haftpflicht oder muss ich dafür meine Fahrzeugversicherung in Anspruch nehmen? Lt. Auskunft der Polizei ist der Jäger zum Beispiel verantwortlich, eine Unfallbestätigung auszufüllen.
Ueber sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen.
Gar nicht auszudenken, wenn das mit dem Motorrad passiert wäre.....
Gruss
Martin