Wheelieverbot Änderung der StVo 2006

MikeTR

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Stimmt Toni,
da aber der Ballast lt. §7, Absatz 3 der Wheelie-Verordnung "hinter der Hinterachse" liegen muss begünstigt diese Konstruktion zur Vermeidung der Stoppies natürlich auch wieder die Wheelie-Neigung. Einmal etwas heftig anfahren und die Pappe ist futsch.
 

gizmo

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und was is wenn mir mein Moped umfällt???
dann bin ich doppelt gestraft..kein echo = Bußgeld
und die Gixxer is auch hinüber :cry:

Bild.. da sag ich nur eins...
Frau wurde durch den Fleichwolf gedreht, Bild sprach als 1. mit der Frikadelle :D
 

Maj.Worsti

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Egal, ob man nun einen Wheelie oder einen Stoppie macht, man verstößt damit mindestens gegen §1 Abs.2 der StVO, der da lautet:

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Gruß,
Maj.Worsti
 

Mallispoeks

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Naja, das ist immer Auslegungssache...
Es ist halt ein Gummiparagraph erster Klasse, ich würde es ggf. drauf ankommen lassen. Kommt immer auf die Situation an. Im Berufsverkehr zwischen 2 Autos durch, dann ist er klar einschlägig, ist man allerdings fast alleine und gefährdet niemanden ausser sich selbst würd ich es definitiv drauf ankommen lassen ;)
 

doohenne

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Wenn man Pech hat,war es wirklich einschlägig bei dem einen oder dem anderen Auto! :?
 

Maj.Worsti

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@doohan: :hehehehehe:

@mallispoeks: Du bist Dir also immer genau sicher, wirklich niemanden zu gefährden oder zu belästigen?

Das kann man meiner Meinung nach nur auf abgesperrten Plätzen oder Rennstrecken.


Gruß,
Maj.Worsti
 

Toedi

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Maj.Worsti schrieb:
Egal, ob man nun einen Wheelie oder einen Stoppie macht, man verstößt damit mindestens gegen §1 Abs.2 der StVO, der da lautet:

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Gruß,
Maj.Worsti

Schwachsinnige auslegung das ist! Wenn ich allein auf weiter flur bin,wenn schädige,belästige,behindere oder sonstwas?? Niemand!-Also zieh ich meine Wheelies weiter wie gewohnt... :twisted:

NullJuck sozusagen...mach das eh nur auf meiner Hausstrecke wenn grad keine grünen abhängen oder beim Überholen auf der AB-geht nich anders beim beschleunigen oder?-erklär mir das mal einer...girl_werewolf.gifexplotar2jr.gifGS_e4ff864dac21276d2991bfb466f37adf.gif
 

TL_alex

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ich denke malli hat recht,

es kommt auf die situation an, Beispiel ohne Wheelie

3 mann werden gelasert, mit über 200km/h im Ort, es war aber keine Gefährdung, weil dort keine Fußwege und Häuser waren so entschied der richter und es gab nur geringe strafen (3monate und 600-1000€)
vorher kann es aber niemand wissen ob er jemanden gefährden wird, wird man beim Wheelen oder stoppie erwischt gehört man bestraft. fertig aus
ist verboten genauso wie diebstahl ect.
 

Mallispoeks

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TL_alex schrieb:
fertig aus
ist verboten genauso wie diebstahl ect.

naja, für Diebstahl gibt es aber einen geregelten Tatbestand (§242 StGB), für Wheelie allerdings nicht
und wie wir alle wissen: Nulla Poena sine lege scripta ;)

Es liegt somit immer im Ermessen des Richters (falls man dagegen klagt) bzw. der jeweiligen Behörde und das behördliche Handeln ist nicht immer rechtmäßig, ganz und gar nicht ;)
Wie gesagt, man muss die Umstände näher betrachten, ich allerdings würde es nicht als generell verboten betrachten
 

TL_alex

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es ist verboten weiß zwar nicht welcher absatz, aber da steht in der stvo,

man muss immer so fahren das man sein fahrzeug sicher beherscht,
das ist beim Wheelie fahren nie möglich weil nicht lenkbar ect. also kann man dafür immer angekackt werden frage ist nur das strafmaß welches dann halt der richter festlegt.
 

Bender

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Hier greift wohl erst mal der Ermessensspielraum des Ordnungshüters. Er muss nicht alles zur Anzeige bringen und kann eine mündliche Verwarnung aussprechen, solange es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Gruß
 

TL_alex

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bender du hast recht,
und wenn ihn stört dann gibts schon lange ärger dafür
 

Bender

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Man kann nicht immer gewinnen. ;)

Gruß
 

SuperMotoFlo

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Mich hat Wheely-Fahren schon mal ein paar tausend Euro gekostet, ganz ohne Gesetzesänderung :forbiddensmile: :puppydogeyes:
 

Bender

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Das schreit aber geradezu nach einer näheren Erklärung.

Gruß
 
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Liegt doch auf der Hand, er hat sich vermutl dabei lang gemacht, Autsch.
 

Uli

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Hab da was in dem PS-Heft vom April gelesen:

Nachgefragt: Beim Bundesverkehrsministerium in Berlin bekam PS Antworten auf die immer wieder gestellte Frage:
Wie legal sind Wheelies?

Wheelies auf der Straße sollen verboten werden, stimmt das?
Bund und Länder diskutieren das Problem in den Ausschüssen. Bisher kann man ein Wheelie nicht in allen Fällen als Ordnungswidrigkeit ahnden. Deshalb überlegt man, die Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ändern, dass dieses Manöver grundsätzlich verboten wird. Eine Entscheidung gibt es bisher nicht.

Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?
Wer wheelt, kann gegen §1 Abs. 2 StVO (Der Text lautet im Original: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.) und §3 Abs. 1 Satz 1 StVO ( im Original: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.) verstoßen. Im ersten Fall bedarf es einer konkreten Gefährdung Anderer. Im zweiten Fall ist der Nachweis sehr schwierig. Wann die Polizei einschreitet, kann vom Ministerium nicht generell beantwortet werden, das ist Ländersache. Aber bei Gefährdung leitet die Polizei wohl ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Was spricht überhaupt gegen Wheelies?
Der Fahrer hat seine Aufmerksamkeit der Straße und dem Verkehr zuzuwenden und muss darauf in erfoderlichem Maße reagieren können. Beim Wheelie ist der Fahrer aber hauptächlich auf das Manöver konzentriert. Durch diese selbstdarstellerische Aktion gefährdet er sich und andere unnötig.

Gibt es Statistiken, die das belegen?
Nein, aber es gibt immer wieder Unfälle. Im Mai 2005 verunglückten in Bochum zwei Motorradfahrer dabei, einer tödlich.

Ende

Also da muss ich mir doch an den Kopf langen, oder? Dafür bekommt unser Ministerium von mir ein dickes *looooooooooooooooooool* :devilish:
 

Bender

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Sicher bergen Wheelies gegenüber normalem Fahren ein erhöhtes Risiko. Auch ohne Bezug zur Verkehrssituation. Auch wheeliefeste Fahrer werden zugeben, dass Richtungsänderungen nicht ganz so spontan funktionieren, wie mit zwei Rädern am Boden. Und niemand kann bestreiten, dass der Anhalteweg sich deutlich verlängert, weil man vor dem Bremsen erst einmal die Maschine wieder sauber auf zwei Räder stellen muss. Da fehlen einem ganz schnell mal einige Meter.

Unfälle im Zusammenhang mit Wheelies kennen wir von diversen Crash-Videos und sicher teilweise auch aus dem persönlichen Umfeld. Natürlich hatten die meisten der verunfallten Wheelieakrobaten ihr Motorrad eigentlich "voll im Griff" und schon reichlich Übung. Es war immer eine Mischung von Übermut und Pech. Schuld? Quatsch, woher denn?

Genau diese Mischung aus Übermut und Pech ist es auch, die uns aus der Kurve fliegen lässt. Und auch in Kurven ist es nicht so einfach mit der Notbremsung. Kurven lassen sich aber schlecht verbieten.

Und wenn Wheelies nun verboten werden, wird sich auch nichts ändern. Ob wir nun eine Ordnungswidrigkeit begehen, weil wir zu schnell sind oder zu wenige Räder am Boden haben, ist doch egal. Wir wissen, dass es verboten ist, doch wir machen es trotzdem. Wir suchen uns nur die Gelegenheiten genauer aus.

Gruß
 

Uli

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Das wird sicherlich niemand abstreiten, dass Wheelies mehr Risiko bergen als auf zwei Rädern zu fahren.
Dazu kommen halt noch die hirnlosen Poser, die um jeden Preis auffallen müssen. Und ich glaube genau denen haben wir das nun zu verdanken.... *grml*
Trotzdem glaube ich, dass ein generelles Verbot sehr übertrieben ist.... Aber was soll's, mich fragt ja sowieso keiner :D

ps: Ich halte NICHT alle Poser für hirnlos. Aber manche legen es halt echt drauf an. Ich find's zwischendurch au recht geil, auf mich aufmerksam zu machen :D
 
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