Der Begeisterte
Aktiver User
Jeder weiß, dass eigene Videoaufzeichnungen der Fahrt auch Verehrsübertretungen dokumentieren. Soweit so gut.
Wir werden vermutlich alle ein Smartphone bei den Ausfahrten dabei haben. Wer dabei das GPS nutzt weiß, um die Aufzeichnungen bei Apple / Google / Microsoft?. Wer also eine Strecke von A nach B zu schnell fährt, liefert gleichzeitig die Dokumentation darüber, natürlich in der Cloud. Auch das sollte hinreichend bekannt sein.
Das Smartphone weiß auch unabhängig vom GPS, wo man sich befindet. Das liegt an der Orientierung an den Sendemasten, um Kontakt zum Telefonnetz und Internet zu haben. Das ist logisch, sonst gäbe es Netzabbrüche.
Alle Computer, auch das Smartphone, hinterlassen Spuren, wie IP-Adresse, Mac-Adresse, die eindeutig Rückschlüsse auf das Gerät und damit den Nutzer zulassen. Also ist es egal, ob bspw. GPS eingeschaltet ist, der Provider weiß immer bescheid. Die Geschwindigkeit zwischen den wechselnden Sendemasten kann, wenn gewollt berechnet werden.
Warum sollte die Rennleitung oder die Justiz die Daten einfordern? Ich bin kein Jurist, aber es ist naheliegend, dass bei erheblichen Verehrsübertretungen auch tiefer nachgeforscht wird. Das hat dann etwas mit dem Strafmaß zu tun.
Meine Botschaft ist schlicht. Wenn der Fahrstil der Rennleitung entspricht, dann passt es. Wenn nicht, kann jeder über die mitgeführte Dokumentation nachdenken...
Wir werden vermutlich alle ein Smartphone bei den Ausfahrten dabei haben. Wer dabei das GPS nutzt weiß, um die Aufzeichnungen bei Apple / Google / Microsoft?. Wer also eine Strecke von A nach B zu schnell fährt, liefert gleichzeitig die Dokumentation darüber, natürlich in der Cloud. Auch das sollte hinreichend bekannt sein.
Das Smartphone weiß auch unabhängig vom GPS, wo man sich befindet. Das liegt an der Orientierung an den Sendemasten, um Kontakt zum Telefonnetz und Internet zu haben. Das ist logisch, sonst gäbe es Netzabbrüche.
Alle Computer, auch das Smartphone, hinterlassen Spuren, wie IP-Adresse, Mac-Adresse, die eindeutig Rückschlüsse auf das Gerät und damit den Nutzer zulassen. Also ist es egal, ob bspw. GPS eingeschaltet ist, der Provider weiß immer bescheid. Die Geschwindigkeit zwischen den wechselnden Sendemasten kann, wenn gewollt berechnet werden.
Warum sollte die Rennleitung oder die Justiz die Daten einfordern? Ich bin kein Jurist, aber es ist naheliegend, dass bei erheblichen Verehrsübertretungen auch tiefer nachgeforscht wird. Das hat dann etwas mit dem Strafmaß zu tun.
Meine Botschaft ist schlicht. Wenn der Fahrstil der Rennleitung entspricht, dann passt es. Wenn nicht, kann jeder über die mitgeführte Dokumentation nachdenken...