Tacho justierung

Harzfighter

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Erst lesen , dann schlagen..... :lol:

Da ich nun an meiner TL 1000n K1/2 Tacho habe:


gibt es nur noch ein Problem: Der Kilometerstand ! 81840 km hat mein Bock nun lange nicht drauf, wenn s hochkommt die Hälfte (2003 mit 20tkm gekauft, jede Saison bisher ca. 4-6tkm)
Der Grund meiner Anfrage dürfte ja nun klar sein. Einiges gabs ja schon hier zu lesen:

https://gsx-r1000.de/phpBB2/viewtopic.p ... ight=tacho
Wer kann mir helfen in diesm Fall "legal" ne Änderung vorzunehmen?
 

Paninaro

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Ja bitte um Veröffentlichung und morgen haben alle Gebrauchtfahrzeuge bei Mobile.de nur noch die hälfte gelaufen.
 

AVIDPJ

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Ja bitte um Veröffentlichung und morgen haben alle Gebrauchtfahrzeuge bei Mobile.de nur noch die hälfte gelaufen.

Da hat mein Vorredner absolut Recht! Und ne legale Veränderung des Tachos wird es nie geben!
Es war damals die Entscheidung in diesem Forum in dem von Dir selbst rezitierten Thread, die bis heute noch Bestand hat, dies hier nicht öffentlich im Forum aus bekannten und verständlichen Gründen abzuhandeln.

Ich persönlich würde den Tachostand belassen und bei veränderter Übersetzung genau ausrechnen wieviel % der Tacho vorgeht um einen evtl. Käufer oder Gutachter das klar zu machen! Alles andere wäre illegal !
 

Harzfighter

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Einverstanden.


Ich persönlich würde den Tachostand belassen und bei veränderter Übersetzung genau ausrechnen wieviel % der Tacho vorgeht um einen evtl. Käufer oder Gutachter das klar zu machen! Alles andere wäre illegal !

Nur nebenbei: Ich habe kein Problem mit ner Übersetzungsänderung, nem Käufer oder Gutachter. Ging mir lediglich darum an ner TL nen Gixxertacho zu betreiben und hier den Kilometerstand anzupassen..
Der Unterschied müsste deutlich sein... deswegen der Versuch es auch nochmal anzufragen.
 

TL_alex

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Ich weiß es "leider" nicht,

aber Leute das umstellen oder verändern des Tachowertes ist nicht Illegal,man kann mit seinem Tacho machen was man will, nur nicht in die Botanik werfen wegen dem Umwelschutz.

Illegal wäre es wenn man den Tachostand manipuliert um daraus einen Vorteil zu ziehen, beim Verkauf oder wegen Garantie/Leasingsachen,... weil dann ist es Betrug.

tue doch den Geber an ne Bohrmaschine, 2 Tage laufen lassen und du hast die Kiste genullt sozusagen auf 20000km vorstellen, bei 270km/h machst in 100 Stunden 27000 km weiter
 

Lutze66

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springt der Tacho tatsächlich bei 100.000km auf Null? Wenn ja Signalgenerator damit läuft der Tacho dann auch über 300 kmh. Nicht das da vorne dann am Ende eine 1 auftaucht und du erst die 999.999km voll machen musst.
 

look4free

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lange rede, kurzer sinn. wer das machen will, braucht kein forum.
und in diesem fall völlig legitim. also frag doch mal bei den jungs nach und nicht bei uns...

aber du machst dich leider trotzdem strafbar (auch wenn du es im ausland machen lässt):

Die Tachojustierung in Deutschland ist verboten worden!!!

Straßenverkehrsgesetz: Änderung vom 17. August 2005

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.


(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

Letzte Änderung:

Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 18.08.2005. Letzte Änderung durch: Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14. August 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 49 S. 2412, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2005)
 

TL_alex

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Das Ergebniss der Messung beeinflusst, und da ist der Springende Punkt, er ist nicht beeinflusst nur verändert, das Gerät misst weiterhin so wie immer und da an diesem "Fahrrad" noch nie 80000km gemessen wurden,...
Aber das ist egal, darum geht es hier eigentlich nicht, und ich weiß nicht wie es geht,
 
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