Tja, da hab ich ganz schönen Mist gebaut.
Bezogen auf meinen Beitrag ( siehe oben )
Meine Fehleinschätzung.
Ich war fest der Überzeugung das ich eine freie Werkstattwahl habe.
( Habe ich vermutlich trotzdem, allerdings NICHT selbstverständlich )
Heute war ich bei meinem Suzukihändler und habe mit dem Gedanekn gespielt dieses Jahr meine GSR 750 in zahlung zu geben um mir statt dessen eine GSX-R 1000 ( Modell 2010 , 0 km gleaufen , 10.000€ ) zu kaufen.
Nachdem ich angefragt habe wie viel meine GSR 750 noch Wert sei 6900 km gelaufen, kam das Thema Checkheftgepfelgt auf und der Händler "informierte" mich da drüber das dass Motorrad keine Garantie mehr hätte, da ich die Inspektion nciht bei Suzuki machen lassen habe.
Wir haben 5 Min. diskutiert ...
( nebenbei habe ich mich noch über die Tatsache aufgeregt das das Mopped nur 1 jahr TÜV hätte , was er mir "verschwiegen" hat, und er ja SELBSTVERSTÄNDLICH hatte es nur 1 Jahr TÜV..... ich sauer blablabla, aber egal )
... als er mir mit dem Argument kam das die freie Werkstattwahl nur für Autos gelte war ich dann doch etwas verunsichert.
Nach Std. langer Forschung kam ich zu folgendem.
Ergebnis:
Tatsächlich gibt es keinen Juristischen Belgen, Nachweis oder irgend ein Gerichtsurteil welches mir in meinem Fall weiterhelfen würde.
Freie Werkstattwahl gillt anscheinend ( noch ) nur für Autos und selbst da gab es ( nach meinen recherchen ) EIN Urteil des BGH welches sich über die neue EU Regelung hinwegsetzte und zugunsten des Autoherstellers entschied.
Demnach hat der Händler ( erst einmal ) recht und meine Garantie ist erloschen, es sei denn ich würde im Garantiefall klagen und ( als erster ) ein Grundsatzurteil erkämpfen, wobei folgende Bedinungen erfüllt sein müssten.
- Mein Rechtschutzversicherung kommt für das Verfahren auf
- Es kann nachgewiesen werden das der Schaden nicht vermeidbar gewesen wäre, ergo: egal wer die Inspektion durchgeführt hätte, der Schaden wäre trotzdem entstanden = ( zusaätzl. Kosten Sachverständiger )
- Das Gericht gibt mir Recht.
- Der Prozess verläuft schnell, denn das Mopped sollte ja irgendwann wieder Fahrtauglich sein. :rofl: ,,... ihr merkt schon ich dreh langsam am Rad.
Was habe ich gesparrt ?
Was habe ich jetzt im Endeffekt gesparrt, dadurch das ich die Inspektion in einer freien Werkstatt durchführen lassen hab ?
( Überigens eine sehr seriöse Werkstatt mit 3 Meistern, Vater und seine 2 Söhne welche selber Motorrad fahren und alles reparieren vom Kadet bis zur Viper, Motorräder etc..., Jahrzehntelanger Familienbetrieb )
Für die
20€ - Inspektion
35€ - Hinterreifenwechseln
160€ - Hinterreifen
2€ - entsorgung Altreifen
51€ - Motoröl 3,2l ( Shell Advanced Ultra 15/50 )
10€ - Ölfilter
= 278€
Er hat mir die Inspektion also fast garnicht berechnet.
Zum vergleich:
Der Kostenvoranschlag vom Suzukihändler lag bei.
210€ für Reifen + ( Der selbe reifen )
30€ Reifn Wechseln +
210 € Inspektionskosten +
63 € für Öl , Ölfilter , Reifen Entsorgung. ( sind wir mal fair und übernehmen die Kosten von oben )
= 533€
Laut Händler Festpreise und unverhandelbar.
Denn Reifen MUSS ich bei ihm kaufen, sonst baut er sie garnicht erst ein.
Differenz min. 255€ ( Mindestens, denn ich denke das dass Suzukiöl, Ölfilter und Reifenentsorgung auch viel teurer geworden wäre )
Zugegeben, ich denke nicht das jeder das Glück hat so viel Geld bei einer anderen Werkstatt einzusparen, welche noch dazu so qualitativ hochwertig arbeitet.
Aber wie gesagt, wir kennen uns schon unser unser ganzes Leben.
Ich, mein Bruder, bester Kumpel, Vater, Mutter, Firmenfahrzeuge vom Vater lassen dort seit Jahren alles unsere Fahrzeuge reparieren und warten.
Alleine schon nur durch die Ersparnis könnte man sich von dem Geld jede zweite dritte Inspektion fast einen neuen Motor kaufen.
Wie ist meine Situation ?
Nun, mein Mopped hat 6950 km weg.
Laut dem Suzuki-checkheft ist meine Garantie gleich aus mehreren Gründen erloschen.
- Ich bin mehr als 500 km über den inspektionsintervallen
- Eine andere Werkstatt hat an dem mopped eine Inspektion oder Reperatur durchgeführt
- Ich habe Teile angebaut, welche nicht original von Suzuki für das Fahrzeug zugelassen und geprüft sind. Öl , Ölfilter , Blinker , Kennzeichenhalterung UND der Auspuff ( beim Auspuff hat mich der Händler bereits beim kauf da drauf hingewiesen das die Garantie erlischt wenn ich einen anderen auspuff montiere, SELBST wenn dieser original von Suzuki sei. )
Auf Anfrage, was denn mit meiner Garantie sei wenn ich nun meine Inspektion bei der jetzigen Laufleistung bei ihm ( also bei der Vertragswerkstatt ) nachholen lassen würde, antwortete er das dann die Garantie THEORETISCH trotzdem erloschen sei, man aber ein Auge zudrücken würde.
Ich fragte ob er mir das schriftlich geben kann das das Fahrzeug nach einer Inspektion bei ihm immer noch / wieder volle Garantie besitzt, denn von "hätte...würde----könnte" habe ich leider nichts kaufen, entgegnete er mir das er mir so etwas natürlich nicht geben kann.
Wer weis, ich werde jetzt noch bei einigen anderen Suzukihändlern Anfragen ob sie mir einen 6499 km Stempel ins Heft drücken, ansonsten bleibt mir nur noch eines Übrig, mich mit Suzuki selbst in Verbindung zu setzen.
Zwar hat das Motorrad nur noch 1 Jahr Garantie ( Erstanmeldung 30.03.2011 ) und ich glaube auch nicht das bei Vorschriftsmässiger Wartung etwas passieren kann, aber vermutlich gehts mir auch nur um das gute Gefühl im Bauch.
Vieleicht lasse ich die Sache auch ganz einfach auf sich beruhen.
Ich meine, meine Ersparnis gegenüber dem Händler ist eindeutig und im Falle eines Falles steht Er/bzw. Suzuki auch nicht gerade auf juristisch stabilen Beinen.
Meine freie Werkstatt, meinte auch das sie sich in einem Garantiefall, ehe selbst mit Suzuki in Verbindung setzte und ich garnicht zu einer Händlerwerkstatt bräuchte.
Die Frage ob ich meine Inspektion nun besser in einer freien oder in einer Händlerwerkstatt durchführen lassen sollte würde ich mittlerweile mit "in einer Händlerwerkstatt" beantworten.
Nicht weil es juristisch korrekt ist, sondern um für ein parr hundert € mehr in den 2 Jahren Garantiezeitraum jedem unnötigem Stress und Ärger aus dem Weg zu gehen.