Suzuki Werkstatt oder Freie Werkstatt bei Garantie

arbo1046

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gsr_750
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich habe auf meinem Motorrad ja zwei Jahre Werksgarantie. Muss ich mein Service in der Vertragswerkstatt machen, oder kann ich in jede beliebige freie Werkstatt mein Service machen? Nicht das es im Garantiefall probleme gibt.
Wer weiss da bescheid. Danke für Eure Antworten.

:help:
 

HolzwurmMarkus

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Hi,

ich bin nicht 100% sicher aber ich meine man darf den Service / Garantiereparatur auch bei einer freien WS machen lassen (sofern du dann eine findest die das kann, je nach evtl. vorhandenen Problem wegen ggf. benötigten Spezialwerkzeug und Abrechnungsmöglichkeit mit dem Hersteller) vom Gesetz her. Zumindest ist das bei Autos so soweit mir bekannt, Aber die freien WS haben dann Auflagen wie das Sie einen Zugang kaufen müssen wegen den Diagnosecomputern/Daten usw.

Jedoch hast du dann bei KULANZ ( zu starker vershleiß in dr Garantie z.B. der Kupplung) das Problem das die Hersteller sagen können "Sie waren nicht bei unseren Vertragshändlern" und du bekommst keinen Cent sondern musst zahlen, weil es ja eine Kulanzleistung ist und die nach Ihren eigenen Kriterien entscheiden können wann Sie KULANZ geben und wie viel. Ebenso dann ausserhalb der Garantie. Ich hab aber keine Ahnung wie Suzuki das macht....

Ich hab vor vielen Jahren mal bei der Automarke mit dem Stern gearbeitet und ich meine das war so. Bitte korrigiert mich wenns (hier) anders ist.
 

GSR69

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Ich lasse in der Garantiezeit alle Wartungen in der Vertragswerkstatt durchführen. Ich meine auch, dass es sonst bei einem Kulanzfall Probleme geben könnte... :dontknow:
 

Magic

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Hi,

wenn freie Werkstatt dann muß es aber ne "anerkannte Meister-Werkstatt" sein..,
die sich nach den genauen Vorgaben des Herstellers richten & nur orig. Ersatzteile
verbauen...

Möcht aber nicht Suzi sehn, bzw. zu tun haben, wenn DANN in der Garantiezeit
IRGENDWAS ist... smiley_emoticons_scared.gif

Auch Aufpassen bei Leasing/Finanzierung, hier gibt es oft Klauseln im Vertrag
das man zur Fachwerkstatt muß..

Gruß Doc M. .. :wink:
 

HolzwurmMarkus

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Ich würde (zumindest innerhalb der Garantie) auch immer zum Vertragshändler gehen um evtl. Probleme im fall des Falles zu vermeiden, die "20 Euro" Unterschied machen es bei unserem Hobby auch nicht wirklich.

Nach der Garantie wüsste ich keinen Grund dagegen wenns ne gute Freie WS ist, meist sind die (beim Auto) sogar besser.

Aber was Doc sagte ist ein guter Tipp (also ggf. vorhandene Verträge mal zu checken) :thumbup:
 

SKL

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Man sollte auch nicht die zwei grundsätzlich verschiedenen Begriffe "gesetzliche Gewährleistung" und "Garantie" durcheinanderbringen, dafür gelten jeweils ganz eigene Regeln. Leider werden diese Begriffe sehr häufig vermischt, aber so kompliziert ist das eigentlich gar nicht. Ich versuch's mal ganz knapp zu erklären.

Da Suzuki tatsächlich eine Herstellergarantie anbietet und diese vorgibt, alle Services beim Suzuki-Vertragspartner machen zu lassen, gilt das schlichtweg auch. Diese Garantie ist eine freiwillige Gabe durch Suzuki Deutschland und kann daher auch beliebig durch Suzuki mit Regeln versehen werden. Anders schaut's aus bei der "gesetzliche Gewährleistung".

Die Gewährleistung (es wird gewährleistet, dass ein Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs mängelfrei ist) geht immer vom gewerblichen Verkäufer an den Käufer und erstreckt sich über zwei Jahre, wobei in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt und der Käufer dem Verkäufer bei Eintritt eines Mangels nicht nachweisen muss, dass dieser schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Danach wird's generell schwer, Leistungen im Rahmen der Gewährleistung zu bekommen.

Also kurzum: Immer zum Suzuki-Servicepartner, wenn die Herstellergarantie noch läuft :eek:)

Ach ja, dann gibt es ja noch Anschlußgarantien (bzw. Garantieversicherungen). Diese werden entweder vom Händler für den Kunden oder vom Kunden selbst abgeschlossen und haben haufenweise Ausschlüsse, machen also oft nur wenig Sinn, können aber auch in vielen Fällen durchaus interessant sein. Leider werden sie meist nur als Verkaufsargument missbraucht und vom Verbraucher als "absolute Sicherheit" verstanden, was sie aber nicht sind. Interessant bei denen ist, dass man sich da die Bedingungen auch ganz genau ansehen muss, weil da auch in Sachen Werksätten so Einiges vorgeschrieben werden kann. Huiuiui...
 

Rocco2011

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Diesen Beitrag habe ich aufgrund meiner "Fehlinformation" wieder gelöscht.
bzw. was hier stand , könnte andere Forummitglieder evtl. in die selbe schwierige Situation bringen, in der ich jetzt stecke.
 

Rocco2011

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Tja, da hab ich ganz schönen Mist gebaut.
Bezogen auf meinen Beitrag ( siehe oben )

Meine Fehleinschätzung.
Ich war fest der Überzeugung das ich eine freie Werkstattwahl habe.
( Habe ich vermutlich trotzdem, allerdings NICHT selbstverständlich )

Heute war ich bei meinem Suzukihändler und habe mit dem Gedanekn gespielt dieses Jahr meine GSR 750 in zahlung zu geben um mir statt dessen eine GSX-R 1000 ( Modell 2010 , 0 km gleaufen , 10.000€ ) zu kaufen.
Nachdem ich angefragt habe wie viel meine GSR 750 noch Wert sei 6900 km gelaufen, kam das Thema Checkheftgepfelgt auf und der Händler "informierte" mich da drüber das dass Motorrad keine Garantie mehr hätte, da ich die Inspektion nciht bei Suzuki machen lassen habe.

Wir haben 5 Min. diskutiert ...
( nebenbei habe ich mich noch über die Tatsache aufgeregt das das Mopped nur 1 jahr TÜV hätte , was er mir "verschwiegen" hat, und er ja SELBSTVERSTÄNDLICH hatte es nur 1 Jahr TÜV..... ich sauer blablabla, aber egal )
... als er mir mit dem Argument kam das die freie Werkstattwahl nur für Autos gelte war ich dann doch etwas verunsichert.

Nach Std. langer Forschung kam ich zu folgendem.
Ergebnis:
Tatsächlich gibt es keinen Juristischen Belgen, Nachweis oder irgend ein Gerichtsurteil welches mir in meinem Fall weiterhelfen würde.
Freie Werkstattwahl gillt anscheinend ( noch ) nur für Autos und selbst da gab es ( nach meinen recherchen ) EIN Urteil des BGH welches sich über die neue EU Regelung hinwegsetzte und zugunsten des Autoherstellers entschied.

Demnach hat der Händler ( erst einmal ) recht und meine Garantie ist erloschen, es sei denn ich würde im Garantiefall klagen und ( als erster ) ein Grundsatzurteil erkämpfen, wobei folgende Bedinungen erfüllt sein müssten.
- Mein Rechtschutzversicherung kommt für das Verfahren auf
- Es kann nachgewiesen werden das der Schaden nicht vermeidbar gewesen wäre, ergo: egal wer die Inspektion durchgeführt hätte, der Schaden wäre trotzdem entstanden = ( zusaätzl. Kosten Sachverständiger )
- Das Gericht gibt mir Recht.
- Der Prozess verläuft schnell, denn das Mopped sollte ja irgendwann wieder Fahrtauglich sein. :rofl: ,,... ihr merkt schon ich dreh langsam am Rad.

Was habe ich gesparrt ?
Was habe ich jetzt im Endeffekt gesparrt, dadurch das ich die Inspektion in einer freien Werkstatt durchführen lassen hab ?
( Überigens eine sehr seriöse Werkstatt mit 3 Meistern, Vater und seine 2 Söhne welche selber Motorrad fahren und alles reparieren vom Kadet bis zur Viper, Motorräder etc..., Jahrzehntelanger Familienbetrieb )
Für die
20€ - Inspektion
35€ - Hinterreifenwechseln
160€ - Hinterreifen
2€ - entsorgung Altreifen
51€ - Motoröl 3,2l ( Shell Advanced Ultra 15/50 )
10€ - Ölfilter

= 278€
Er hat mir die Inspektion also fast garnicht berechnet.

Zum vergleich:
Der Kostenvoranschlag vom Suzukihändler lag bei.
210€ für Reifen + ( Der selbe reifen )
30€ Reifn Wechseln +
210 € Inspektionskosten +
63 € für Öl , Ölfilter , Reifen Entsorgung. ( sind wir mal fair und übernehmen die Kosten von oben )

= 533€
Laut Händler Festpreise und unverhandelbar.
Denn Reifen MUSS ich bei ihm kaufen, sonst baut er sie garnicht erst ein.

Differenz min. 255€ ( Mindestens, denn ich denke das dass Suzukiöl, Ölfilter und Reifenentsorgung auch viel teurer geworden wäre )

Zugegeben, ich denke nicht das jeder das Glück hat so viel Geld bei einer anderen Werkstatt einzusparen, welche noch dazu so qualitativ hochwertig arbeitet.
Aber wie gesagt, wir kennen uns schon unser unser ganzes Leben.
Ich, mein Bruder, bester Kumpel, Vater, Mutter, Firmenfahrzeuge vom Vater lassen dort seit Jahren alles unsere Fahrzeuge reparieren und warten.

Alleine schon nur durch die Ersparnis könnte man sich von dem Geld jede zweite dritte Inspektion fast einen neuen Motor kaufen.

Wie ist meine Situation ?

Nun, mein Mopped hat 6950 km weg.
Laut dem Suzuki-checkheft ist meine Garantie gleich aus mehreren Gründen erloschen.

- Ich bin mehr als 500 km über den inspektionsintervallen
- Eine andere Werkstatt hat an dem mopped eine Inspektion oder Reperatur durchgeführt
- Ich habe Teile angebaut, welche nicht original von Suzuki für das Fahrzeug zugelassen und geprüft sind. Öl , Ölfilter , Blinker , Kennzeichenhalterung UND der Auspuff ( beim Auspuff hat mich der Händler bereits beim kauf da drauf hingewiesen das die Garantie erlischt wenn ich einen anderen auspuff montiere, SELBST wenn dieser original von Suzuki sei. )

Auf Anfrage, was denn mit meiner Garantie sei wenn ich nun meine Inspektion bei der jetzigen Laufleistung bei ihm ( also bei der Vertragswerkstatt ) nachholen lassen würde, antwortete er das dann die Garantie THEORETISCH trotzdem erloschen sei, man aber ein Auge zudrücken würde.
Ich fragte ob er mir das schriftlich geben kann das das Fahrzeug nach einer Inspektion bei ihm immer noch / wieder volle Garantie besitzt, denn von "hätte...würde----könnte" habe ich leider nichts kaufen, entgegnete er mir das er mir so etwas natürlich nicht geben kann.

Wer weis, ich werde jetzt noch bei einigen anderen Suzukihändlern Anfragen ob sie mir einen 6499 km Stempel ins Heft drücken, ansonsten bleibt mir nur noch eines Übrig, mich mit Suzuki selbst in Verbindung zu setzen.

Zwar hat das Motorrad nur noch 1 Jahr Garantie ( Erstanmeldung 30.03.2011 ) und ich glaube auch nicht das bei Vorschriftsmässiger Wartung etwas passieren kann, aber vermutlich gehts mir auch nur um das gute Gefühl im Bauch.
Vieleicht lasse ich die Sache auch ganz einfach auf sich beruhen.
Ich meine, meine Ersparnis gegenüber dem Händler ist eindeutig und im Falle eines Falles steht Er/bzw. Suzuki auch nicht gerade auf juristisch stabilen Beinen.

Meine freie Werkstatt, meinte auch das sie sich in einem Garantiefall, ehe selbst mit Suzuki in Verbindung setzte und ich garnicht zu einer Händlerwerkstatt bräuchte.

Die Frage ob ich meine Inspektion nun besser in einer freien oder in einer Händlerwerkstatt durchführen lassen sollte würde ich mittlerweile mit "in einer Händlerwerkstatt" beantworten.
Nicht weil es juristisch korrekt ist, sondern um für ein parr hundert € mehr in den 2 Jahren Garantiezeitraum jedem unnötigem Stress und Ärger aus dem Weg zu gehen.
 

SKL

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Deswegen darfst du die Reifen trotzdem wo anders wechseln lassen, das nur mal am Rande... Weil das ist ja eigentlich der kostentreibende Punkt. Daher meine Regel: Reifen beim Reifenfuzzi, Service beim Freundlichen. Jeder das, was er am besten kann. Und nach der Garantie darf's gerne auch ne andere Werkstatt machen, wenn sie sich auskennt.

Ansonsten ist's so wie es ist, hatte ich ja hier auch schon ausgeführt, nur gibt's immer Leute, die meinen, dass es DOCH anders ist. Hoffe dein Bericht sorgt für ein wenig Einsicht bei den Ungläubigen, bevor noch mehr auf die Nase fallen :thinking:
 

arbo1046

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Danke für Eure Antworten.
Ich habe mich auch dazu entschlossen, mein Moped zum Suzukihändler zu bringen. Ich habe mal angefragt, was ich für die 6000 Inspektion und neuen Hinterreifen+ Montage zu zahlen habe. Es werden 380 Euro fällig. Ich denke das ist o.k.
Als Hinterreifen möchte ich mir den Brigstone bt016 pro montieren lassen. Ich hoffe das ich den Reifen fahren kann, zwecks Reifenfreigabe. Ich habe mich damit noch nicht beschäftigt.
 

Rocco2011

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Das mit dem Reifen ist mir au ch schon aufgefallen.
Fand ich auch voll komisch., aber naja. ...

Und @SKL, das hat nichts mit "Einsicht" zu tun.
Wie gesagt es gibt eine juristische und eine praktische Seite.

Von der juristischen Seite her bin ich immer noch der Meinung das ich nicht verpflichtet werden darf für sie selbe Leistung beim Suzukihändler mehr bezahlen zu müssen als bei anderen Werkstätten.
Und als Mittel zur Nötigung, dient die Androhung des Garantieverlusts.

Deshalb hat die EU dieses Verhalten ja auch als Wettbewerbswiedrieg eingestuft.

Von der praktischen Seite her wäre es mir der Ärger nachträglich nicht Wert um ein parr hunderter zu sparen auf das Privileg zu verzichten wegen jedem Furtz die Garantiekarte rauszuziehen.
Obwohl.... bei meinem Händler ists ehe egal, der hat so eine kundenablehnende Haltung. Das war schon Fehler das ich überhaupt ein Mopped von dem gekauft habe.
Wenn ich dem noch mit "meine Maske klappert" oder "hier raschelt was" kommen würde, würde der nur sagen " Du bist bei Regen gefahren, KEINE GARANTIE " :rofl:


NOCH ist ja nichts passiert, erst wenn in den nächsten 12 Monaten ein Garantiefall eintretten sollte und sich Suzuki querstellt, DANN wird es interessant.
Aber ich denke ich werde den Weg des geringsten Wiederstandes gehen.
Ich habe für meine Inspektion ja quasie nix bezahlt.
Also, neues Inspektionsheft anfordern, anderen Suzukiwerkstatt aufsuchen und versuchen das er mir die 3 Inspektion bei 6499 Einträgt, als eine Art "Neukundengeschenk" :)

Ich sehe die ganze Sache nicht so dramatisch.
Und selbst wenn das keiner macht, dann denke ich auch nciht das meine GSR 750 in den nächsten 12 Monaten nen Motorschaden erleidet, ich halte das Ding eigentlich für ziemlich robust. :)

Wünscht mir Glück, ich halte euch auf dem laufenden.
 

GSR69

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....finde sowieso, dass es sehr schwierig ist ne gute Werkstatt zu finden. Deswegen fahre ich (oder muss fahren) auch knapp 70km zu meinem Suzi-Händler.... :sad: Dafür fühle ich mich dort auch noch gut behandelt.... :thumbup:
Und ich hab zusätzlich ja auch noch nen "Freien" für die Zeit danach....(Garantie)... ;)
 
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