RollSplitt

Bender

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Sorry Scotty1, aber Nonsens ist viel mehr Dein Umkehrschluss, dass aus der Schilderwald-Aussage die Forderung nach genereller Abschaffung von Baustellenbeschilderung folgt.

Ich wage mal folgende These: Wer mit 15 km/h fährt, sollte Rollsplitt auch ohne Hinweisschild rechtzeitig erkennen und sich darauf einrichten können. Ob ein Schild nun dazu führt, dass man bei Rollsplitt (den man bei dem angenommenen Tempo ja rechtzeitig sehen sollte) NOCH langsamer fährt, als bei dem selben Rollsplitt ohne Schild? Ich würde das wohl nicht tun. Das ändert allerdings nichts daran, dass in Deinem Fall ein Schild hin gehört haben mag.
 

BlaulichtGixxer

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Also bei mir ruft die Beschilderung "Rollsplitt" sofort ein niedrigeres Tempo hervor! Und zwar allein schon aus dem profanen Grund keine dicken Steinschläge im Lack haben zu wollen.
 

Scotty1

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@bender & blaulichtgixxer: das mit der abschaffung von baustellenschildern war etwas ironisch gemeint.sorry-daß ich dies nicht extra angemerkt habe! und was das rechtzeitige erkennen angeht...der rollsplitt lag nicht mehr mitten auf der straße! nur am rand(vom bordstein ca.1-2m-mal mehr mal weniger)und dann fast ausschlisslich von parkenden pkw's verdeckt. musste dann zum rand hin ausweichen (wo keine autos standen) und bin dann auf den splitt gefahren.mal ganz davon ab,daß da auch dreck mit zwischen war,war er einfach im dunkeln so gut wie nicht zu erkennen!und nein! ich habe kein getöntes visier!
 

emsorry

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@Shark: Dein Text "Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen"...trifft zu sobald ich auf die Straßenverhältnisse hingewiesen werden. Dein § tut hier mal gar nichts zur Sache. Beispiel: "Du tuckelst auf der Landstraße mit 100 um die Kurve...im letzten viertel liegt eine Ladung Rollsplit...paff du legst dich nieder". Deine Argumentation nach hättest du langsamer fahren müssen da hinter der Kurve Rollsplit lag und du die Geschwindigkeit an die "Straßenverhältnisse" angepasst haben müßtest :oops: . Das ganze funktioniert nur wenn ich HINWEISE auf eine Gefahr habe ... wer dann Gas gibt ist selbst Schuld! :idea:

Generell kommt es auf die Situation an. Im Herbst auf Blättern ausrutschen ist m.E. kaum klagbar. Der Hinweis für den Fahrer wäre in diesem Fall, dass Bäume am Rand stehen und ich somit im Herbst mit Blättern rechnen muss :roll: . Klar war in diesem Fall WINTER und auch klar, dass im Winter der Straßendienst sich um die Straße kümmert. Aber es ist nicht üblich auf der Straße große Mengen an Rollsplit zu verkippen (höchstens bei extremer Eisgefahr; da fährt dann aber auch keiner mit dem Moped). Hier (=Hamburg) wird die Straße dann aber wieder gleich gefegt...sonst ist der Straßendienst (oder wer auch immer da was "verloren" hat) haftbar wegen Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Streugut. Die Frage die man sich stellen sollte ist "Hätte ich damit rechnen Können?" findet man darauf eine Antwort (Baustelle;bereits vorher auf der Geraden etwas Rollsplit) ist es schon fraglich ob eine Klage was bringt. :(

Ein Fall aus meinem Leben: Meine Süße mit Corsa auf der Autobahn (140 km/h) auf der Überholspur hinter einem Audi. Kein Warnschild und plötzlich lag (es war Sommer) auf 150m Rollsplit (entweder wollten die da was flicken oder haben da was verloren). Der Audi jagt voll durch und meine Süße hatte von vorne ein Sandstrahlgebläse auf der Motorhaube :shock:. Folge: viele kleine Lackschäden durch die Steine vom Vordermann. Sie hat gewendet und sich die Stelle erneut angesehen; ist dann zur Autobahnpolizei (3 Raststellen weiter) und hat das beklagt. Folge: Die zugehörige Autobahnmeisterei mußte für die Reparatur aufkommen da vorher wirklich nichts zu sehen war. Also SICH BEKLAGEN LOHNT SICH :)

Vg,
Carsten
 

BlaulichtGixxer

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Dein Freundin wendet auf ner Autobahn??Und fährt dann zur nächsten Polizei um Schadenersatz zu verlangen.? Erklär mal wie das geht. Bin immer auf der Suche nach Adrenalinkicks! :BIG:
 

Shark

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emsorry schrieb:
@Shark: Dein Text "Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen"...trifft zu sobald ich auf die Straßenverhältnisse hingewiesen werden. Dein § tut hier mal gar nichts zur Sache.


Ach so? Also nur wenn Du auf Gefahren Hingewiesen wirst, gehst Du vom Gas.


emsorry schrieb:
Beispiel: "Du tuckelst auf der Landstraße mit 100 um die Kurve...im letzten viertel liegt eine Ladung Rollsplit...paff du legst dich nieder". Deine Argumentation nach hättest du langsamer fahren müssen da hinter der Kurve Rollsplit lag und du die Geschwindigkeit an die "Straßenverhältnisse" angepasst haben müßtest :oops: .

Bis hier hin hab ich echt noch gedacht, Du hättest es kapiert.

emsorry schrieb:
Das ganze funktioniert nur wenn ich HINWEISE auf eine Gefahr habe ... wer dann Gas gibt ist selbst Schuld! :idea:

Sorry, aber ich hab selten so einen Schwachsinn gelesen. Soll ich das wirklich noch kommentieren?


Hier nochmal ein Satz aus §3 StVO, der m. E. keinerlei Deutung zulässt. Aber vielleicht ist es ja auch manchem einfach zu kompliziert.

...Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann...
 

markic

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Ahh...ich seh schon. Shark würde all die dicken Gesetzebücher in ein paar Sätze verpacken. :D

Hmm...Sollte man auf der Spitze jeder Kuppe kurz anhalten (...Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann...) um den Strassenzustand zu überprüfen? Oder wie sollte ich sonst wissen was mich hinter der Kuppe erwartet. Vielleicht mit Schildern? :D
 

emsorry

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@markic: Danke du hast es wenigstens verstanden
@Blaulicht: :) Wenden ist ein großer Begriff...war mir irgendwie schon beim Schreiben klar das einer darauf einen Text bringt :) Du hast GEWONNEN - was, dass überlege ich noch ^^ Richtig wäre "next Ausfahrt raus...andere Richtung zurück...wieder raus...und wieder in alte Richtung"
@shark: Nicht so viel Emotionen. Und JA ich mache vor einer Kuppe oder scharfen Kurfe keine Vollbremsung und tucker mit 10 km/h durch. Ist eigentlich selbstverständlich...denk mal nochmal über deinen Standpunkt nach. Das du meinen Satz mit den "...wer dann nicht von Gas geht ist selber Schuld" als Schwachsinn ansiehst ist ein einsamer Standpunkt. Natürlich bremse ich wenn ich ein Gefahr sehe auch OHNE Schild - das ist doch gar nicht die Frage?! In Situation wo ich mir nicht sicher bin was mich erwartet drehe ich den Hahn auch zu. ABER: Falls ich auf "sauberer" Straße in eine Kurve/Kuppe o.Ä. einfahre (und nicht auf der Seite des Gegenverkehrs bin :) ) dann geh ich doch nicht auf 30km/h runter (ist btw auch nicht gewollt und bringt einen in Erklärungsnot falls der Hintermann zu sehr überrascht wäre; Stichwort "Nötigung"...alles schon erlebt). Bitte erst darüber nachdenken...wie machst du das so...und dann antworten. Und bitte nicht ganz so persönlich werden mit deinen Ausdrücken. Es sei denn du gibst dir schon Mühe hier zu schreiben und mir ist es <Zitat> "einfach zu kompliziert" das anzuerkennen. Wenn man deinen § auf alles anwendet dann wären Warnschild für scharfe Kurven, Bodenwellen, Straßenschäden u.v.m. die reine Verschwendung von Steuergeldern (da man immer nur so schnell fährt, dass man es auch selbst sehen kann). Oder wir bräuchten Schilder "Hier nicht §3 StVO anwenden" als Mittel der Negation bisheriger Schilderlogik und als Indiz für einen Abschnitt wo wirklich nichts passieren kann. Sorry für den Sarkasmus @Shark aber manchmal regt es mich einfach auf wie schlecht manche Leute mit den Meinungen anderer Menschen umgehen können.
 

Shark

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emsorry schrieb:
Wenn man deinen § auf alles anwendet dann wären Warnschild für scharfe Kurven, Bodenwellen, Straßenschäden u.v.m. die reine Verschwendung von Steuergeldern (da man immer nur so schnell fährt, dass man es auch selbst sehen kann).

Da liegst Du nicht ganz falsch. Aber das lässt die deutsche Vollkaskomentalität eben nicht zu. Übrigens geht es hier nicht darum wer wie fährt, sondern ob man sich seine Fehler eingestehen kann oder die Schuld dafür bei anderen sucht...
 

frühbremser1000

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GSX-R1000 K3 >Blau-Weiß<
ruhig jungs ruhig.......

ich seh das mal so wie shark und dem §3 stvo und der wird dir bei jeder gerichtsverhandlung als erstes um die ohren gehauen werden,
ich schreib mal en beispiel:
bist mit PKW unterwegs und "Eisregen" , 80 km/h sind hier auf der straße erlaubt, fährste die 80 km/h, oder passte deine geschwindigkeit den momentanen straßenverhältnissen an?
und mal ehrlich, bei der verkehrsdichte in deutschland und bei einigen führerscheinbesitzern ( kopfschüttel ), iss es mit der großen freiheit auf der straße eh net mehr weit her, zumal man als biker für die anderen verkehrsteilnehmer auch im auge haben muss ( sieht der mich oder net ) man zieht ja doch gegen nen PKW den kürzeren ( obwohl man vorfahrt hatte )
also : net immer kampflinie fahrn

grüsse
 

markic

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Das mit dem Eisregen ist ja klar...dafür braucht es keine Schilder, sowie es für Regen- oder Schneefall auch keine Schilder benötigt.

Einerseits hat Shark schon Recht mit dem §3 StVO (ist halt ziemlich Situationsbedingt) und villeicht wurde der Rollsplitt durch einen kurzen Moment von Unachtsamkeit übersehen. Dennoch rechtfertigt dieser Gesetzes-Artikel den Staat nicht dort kein Schild aufzustellen. Oder?!

Soweit jedenfalls meine Logik 8)
 

frühbremser1000

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GSX-R1000 K3 >Blau-Weiß<
nee natürlich net, entweder hat die gemeinde oder der unternehmer es verpasst, ein schild aufzustellen, um auf diese gefahrestelle hinzuweisen ( sorgfallspflicht ) und das ist schlimmstenfalls nur auf gerichtlichem wege und mit rechtschutz zu regeln, in den meisten fällen, kommt höchstens ein vergleich bei raus, mein ich

grüsse
 

emsorry

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@Frühbremser+Shark: Na endlich seid ihr auf dem richtigen Weg. Also ich hatte bereits geschrieben, dass ich im Herbst mit Blättern auf der Straße rechnen muss wenn da Bäume stehen. Genauso mit Eisregen - da muss ich meine Geschwindigkeit anpassen und kann nicht weil da (80) steht die Kurve so angehen. Auch habe ich Pech wenn hinter der Kuppe ein Ast auf der Straße liegt. Sowas kann passieren und ist dann Pech - wem soll ich da die Schuld geben? Aber falls jemand hinter der Kuppe sein Auto abstellt und es nicht darf dann liegt ein fahrlässiges Verhalten vor. Genauso ist es mit dem Rollsplit. Ich hatte bereits angemerkt es geht um die Frage "Konnte ich mit sowas rechnen" ... wenn nein dann ist ein Grund für eine Klage gegeben. Falls ja z.B. durch eine Baustelle oder durch bereits schlechte Straßenverhältnisse vorher dann hätte ich die Geschwindigkeit anpassen müssen. Kommt also auf die Situation an.

Mein Ratschlag: Bei sowas unbedingt zur Polizei und dort den Fall aufnehmen lassen. Im Beispiel mit meiner Freundin haben die dort eine Wagen vorbeigeschickt der das bestätigt hat. Hat ein LKW die Ladung verloren und ich kann keinen Schuldigen finden dann habe ich PECH. Ich muß auf jeden Fall jemanden finden der dieses nicht abstreiten kann. § hin oder her - das wird eher schwierig werden!! Man kann somit auch nicht sagen "selbst schuld" ... ist einfach dumm gelaufen.
 

Scotty1

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neuester stand: habe heute einen brief erhalten.ich zitiere mal:
...im ergebnis unserer überprüfung sind wir zu einer regulierung bereit,müssen jedoch ein gewisses mitverschulden berücksichtigen.bei einer fahrweise gemäß §3 abs.1 stvo, angemessene geschwindigkeit, hätte möglicherweise der schaden vermieden werden können.....

ich kann das ja falsch sehen,aber wär die stadt ihrer sorgfaltspflicht nachgekommen, hätte gar kein unfallrisiko existiert! *grummel* vor allem bei 15 km/h von nicht angepasster geschwindigkeit zu reden...da fällt mir nix zu ein! diese 15 km/h waren eine schätzung meinerseits. im grunde war es so doppelte schrittgeschwindigkeit! hab natürlich diesbezüglich erstmal einspruch eingelegt! :)
 

frühbremser1000

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GSX-R1000 K3 >Blau-Weiß<
frühbremser1000 schrieb:
nee natürlich net, entweder hat die gemeinde oder der unternehmer es verpasst, ein schild aufzustellen, um auf diese gefahrestelle hinzuweisen ( sorgfallspflicht ) und das ist schlimmstenfalls nur auf gerichtlichem wege und mit rechtschutz zu regeln, in den meisten fällen, kommt höchstens ein vergleich bei raus, mein ich

grüsse

na wusst ich's doch, drück Dir aber trotzdem die daumen, dass de noch zu Deinem recht kommst,

mfg
 

doohenne

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Schonmal ein Teilerfolg und besser wie die Flinte ins Korn gehaun! ;)
 

Totto1

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Hört sich doch schon mal an als ob die dir zu Füßen liegen... drauftreten!
 

Haribo1

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Hi zusammen,

ich glaube ein Vergleich klingt nicht schlecht.
Ansonsten liegt es beim einklagen immer am Richter und was der für einen Tag hat.
So denke ich auch nimm was du kriegen kannst, aber verlass dich nicht auf andere.
Außerdem musst du denen bestimmt nachweisen wie schnell du warst und das wird schwierig.
Trotzdem weiterhin viel Glück.
 

Scotty1

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Haribo schrieb:
Hi zusammen,

ich glaube ein Vergleich klingt nicht schlecht.
Ansonsten liegt es beim einklagen immer am Richter und was der für einen Tag hat.
So denke ich auch nimm was du kriegen kannst, aber verlass dich nicht auf andere.
Außerdem musst du denen bestimmt nachweisen wie schnell du warst und das wird schwierig.
Trotzdem weiterhin viel Glück.

also ich hab ja erstmal per mail einspruch eingelegt. sollten sie sich trotzdem weigern, hab ich schon ne gute adresse für einen anwalt bekommen! :roll: was meine angebliche nicht angepasste geschwindigkeit betrifft, ist dies durch zeugen widerlegbar!
 

Grobi

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Wenn man nicht auf die Gefahr hingewiesen wird wie soll man dann seine Geschwindigkeit anpassen?Und absteigen und um die Ecke schieben wäre ja wohl die letzte möglichkeit gewesen(bei15km/h) Aber der gute wußte ja nix von der gefahr....

Ich denke mal das deine Gemeinde für den Rollsplittmist verantwortlich ist, denn eine Baufirma bekommt immer einen Verkehrszeichenregelplan wo ersichtlich ist was wie wo aufgestellt werden muß .Wie abgesperrt werden muß und so weiter. Zuwiederhandlungen gegen diesen Plan kosten richtig Asche. Und Firmen der freien Marktwirtschaft werden auch von der Polizei kontrolliert. Steht nämlich auch in diesem Regelplan das das aufstellen und absperren mit der Polizei koordiniert werden muß.

Ich bin selber im Strassenbau und kann ein Lied davon singen was man alles machen und beachten muß. Strasse muß sauber sein und gesichert und und und... Allerdings machen wir keinen "Rollsplitt-psydo-schnellflickkram" genauso wenig wie Bitumenmist. Das kann eigentlich jeder denn Bitumen aufkochen reinkippen fertig.Die meisten Fachfirmen fräsen ab und machen einen neuen aufbau.
Ist allerdings dann auch wieder eine geldfrage. Wenn es allerdings von der Gemeinde "repariert " wird kostet es weniger denn : Die Leute sind da müssen eh bezahlt werden egal was sie machen,Split ist da und Haftkleber bzw Bitumenemulsion mal eben warm machen geht mit nem Bunsenbrenner.


Viel Text und ich hoffe ich bin keinem Strassenmeistereiangestellten auf die Füße getreten aber ich finde den Splitkram und Bitumenflickerrei nur schlimm und unnötig,da es eh nicht von langer dauer ist.

Also ich wünsche dir auf jedenfall das du wenigstens den größten Teil deines Schadens ersetzt bekommst.
 
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