RollSplitt

Scotty1

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
47
Ort
Nähe Magdeburg
Hier mal die Vorgeschichte: Letzt Woche Freitag neue (gebrauchte K4)Maschine abgeholt,dann ca.1500km gefahren.. Dienstag abend noch nen Weg damit in die Stadt erledigt. Kleine Seitenstraße benutzt und dann PENG! Rollsplit am Rand,Hinterrad ausgebrochen(hatte gebremst und wollte grad wieder etwas Gas geben), Mopped quergestellt und mit Wucht samt meiner Wenigkeit auf die Straße geschmettert! Es waren keine Warnschilder oder Ähnliches Vorhanden. Habe nur erfahren, daß da bis vor ein paar Wochen ne Baustelle war! Hab auch schon ne Schadensanzeige beim Rechtsamt meines Wohnortes abgegeben. Diese leiten das weiter an den "Komunalen Schadensausgleich" oder so ähnlich! Hat jemand von Euch mit so etwas schon Erfahrung gesammelt? Wäre für Tips was es zu beachten gibt sehr dankbar!
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

Guest
Nicht angepaßte Geschwindigkeit!

Jedenfalls werden sie dir das vorwerfen.

Ich glaub nicht das du auch nur einen Cent bekommst!
 

AVIDPJ

Aktiver User
Reaktionen
2.724
Punkte
113
Ort
Zellertal
Bike
Katana 1000 Black Arrow BMW K1300 SSchnitzer
Farbe
Schwarz wie die Nacht
Ich empfehle Dir absolute Beweissicherung (Gutachter u. Polizeibestätigung daß keine Warnhinweise etc) und Zeugensicherung
sonst hast Du bei diesem schwierigen Unterfangen schon gar keine Chance.
 

Scotty1

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
47
Ort
Nähe Magdeburg
nicht angepasste Geschwindigkeit? ähm... waren so 15-20 km/h! wenn überhaupt! der schaden am möppi besteht hauptsächlich aus beulen und abgebrochenen teilen! die kratzer an der verkleidung halten sich in grenzen! sie ist bei dieser langsamen geschwindigkeit ausgebrochen (frag nich wie schnell das ging!) und als sie die position "90Grad-quer zur Fahrtrichtung" hatte, hats mich umgehauen!
Ansonsten: Bin noch zur Polizei getuckelt. Aber die hat das nicht sonderlich interessiert! Was den Rollsplit betrifft, das is dann nur grobe Fahrlässigkeit. Und daher konnte ich auch keine Anzeige machen! Am nächsten Morgen habsch dann gleich mal alles schön fotografiert. Zeugen habsch dann auch noch 2!
 

speeder

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
6
Wegen solchen Klagen sind bei uns schon Straßen für Motorradfahr komplett gesperrt worden nur um den evtl. Klagen aus dem weg zu gehen!

Hattest halt Pech - kann man nix machen. Ende Januar muß man eben mit Splitt rechnen und bei 15 Km/h kann ja nicht allzuviel kaputt sein.
 

BlaulichtGixxer

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
39
Ort
Münster/ Westf.
speeder schrieb:
Wegen solchen Klagen sind bei uns schon Straßen für Motorradfahr komplett gesperrt worden nur um den evtl. Klagen aus dem weg zu gehen!

Hattest halt Pech - kann man nix machen. Ende Januar muß man eben mit Splitt rechnen und bei 15 Km/h kann ja nicht allzuviel kaputt sein.

Das sehe ich anders! Keine Gemeinde wird auf die glorreiche Idee kommen eine kleine Nebenstraße, dies war aus dem geschriebenen Text ersichtlich, für Motorradfahrer zu sperren. Vor allem nicht aus einem solch profanen Grund! Ich finde das Verhalten absolut angebracht. Wenn man was mit Rollsplit abstreut gehören da einfach Warnschilder hin. Da hat die Gemeinde/Stadt die gleichen Pflichten wie Du bei nem Unfall. Ist einfach juristisch so. Punkt! Kommt Sie dem nicht nach, ist das ungebührliches Verhalten welches bestraft werden sollte. Nichts desto trotz wird das wahrscheinlich ein Kampf gegen Windmühlen. Oder falls Du keine Rechtsschutz hast, ein Pyrrus-Sieg.
 

Fresse01

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
39
hin oder her ob viel kaputt ist oder nicht, rollsplit MUSS gekennzeichnet werden! ausserdem haette es noch schlimmer ausgehen koennen. abgesehen davon ist es fuer jeden aergerlich wenn er sein mopped mal auf de seite legt, egal ob bei 15, 50 oder 150kmh! sogar wenn's im stehen umfaellt ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

Guest
speeder schrieb:
Wegen solchen Klagen sind bei uns schon Straßen für Motorradfahr komplett gesperrt worden nur um den evtl. Klagen aus dem weg zu gehen!

Absoluter Unfug was du da schreibst!!

Die können nicht einfach so mirnichts dirnichts ne Straße sperren!!

Deswegen wrden ja viel schöne Moppedstrecken mit Bitumen vollgesaut.

Davon abgesehen werden die meisten Strecken für Moppeds gesperrt, weil irgendwelche Deppen meinen die Landstraßen-Rossi raushängen lassen zu müssen!
 

Bön

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
42
Ort
Lindenfels
Ich hatte da was im Hinterkopf, dass ich schon mal sowas ähnliches gelesen habe auf verkehrsportal.de und in der Tat, bin fündig geworden. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, war das ganze innerorts, und da gabs bereits mal ein Urteil des OLG Koblenz:
Az.:12 U 90/00
Verkündet am 09.07.2001
Vorinstanz: LG Koblenz - Az.: 3 O 144/99

3. Soweit die Klägerin eine fehlende "Absicherung" durch das Verkehrszeichen 123 rügt, ist schon eine schadensursächliche Auswirkung dieser angeblichen Amtspflichtverletzung nicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Straßenreparatur war der Wagen der Klägerin bereits geparkt, und er ist erstmals wieder bewegt worden, nachdem er von hochgewirbelten Füllmaterialpartikeln bereits bedeckt war. Außerdem erschöpft sich die Funktion des Verkehrszeichens 123 im Hinweis auf eine Baustelle, die nach Abschluss der Lochverfüllung jedenfalls zunächst nicht mehr bestand. Die höchstzulässigen 50 km/h waren auch unabhängig von diesem Verkehrszeichen einzuhalten. Schadensursächliche Bedeutung könnte allenfalls dem Nichtaufstellen des Verkehrszeichens 101 (Gefahrenstelle) zukommen. Ein solches Schild, das gemäß § 40 Abs. 1 StVO mahnen soll, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten, war jedoch jedenfalls bei Abschluss der Reparatur noch nicht erforderlich, da sowohl die Beklagte als auch die von dieser beauftragte Fachfirma nach den damals vorliegenden Erfahrungen davon ausgehen konnten, dass die Behelfsreparatur ihren Zweck erfülle. Wird innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die Teerdecke ausgebessert, sind besondere Warnschilder selbst dann nicht erforderlich, wenn anschließend Rollsplitt aufgestreut wird. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass bei zweckgerechter Benutzung der Straße die innerhalb geschlossener Ortschaften höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten wird (OLG München ZfS 1985, 2).

siehe auch http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... =Rollsplit

Wer die komplette Urteilsbegründung haben möchte, kurze PN oder googlen.
Probieren kann mans natürlich wenn man rechtschutzversichert ist ;) aber ich seh die Chancen auch eher als gering an.
 

doohenne

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Ort
na daheeme
Bike
GSX-R 1000 K3
Ich denke das Urteil ist nicht anwendbar auf Zweiräder.Denn das Fahr- und Bremsverhalten unterscheidet sich doch extrem von Autos und die Gefahr für den Fahrer ist erheblich höher anzusehn.
Man urteilt ja mittlerweile auch anders bezüglich eines Wildunfalls ohne Kontakt!

Hab mal "Rollsplit Unfall Motorrad" eingegeben und das war gleich das 1. Beispiel dafür >>> klick 2. Punkt,2. Beispiel.Ich würde meinen das ist gut anwendbar.
Wenn man jemand nachweist,daß er die Straße verschmutzt hat,ist er schließlich auch dran,denn er muß die Verschmutzung entfernen oder zumindest erstmal kenntlich machen.

Wahre Begebenheit(trifft vielleicht nicht zu,aber macht anschaulich,daß man nicht alles vorhersehn kann oder es vorausgesetzt werden kann): Autounfall,da eine Leiter auf der Straße lag.Besitzer wurde ausfindig gemacht durch eine Radiosendung oder sowas,weil man die Leiter "gefunden" hätte,ohne Erwähnung des Unfalls.Der Besitzer meldete sich und wurde für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.

Der Straßenzustand wurde in deinem Fall negativ verändert und deine Chance angemessen zu reagieren,war somit extrem gemindert.Ich würde es nicht auf sich beruhen lassen.
Viel Glück!

P.S.:Ich mag gar nicht an die ätzende Feuerkuppen-Ausfahrt zurückdenken mit all dem Rollsplit. :x
 

Scotty1

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
47
Ort
Nähe Magdeburg
@speeder: nicht allzuviel kaputt? hmm...cockpit rechts zerkratzt,rechte verkleidung verkratzt,blinker,abm-fussraste,handbremshebel,tank ne beule mit lackrissen, akrapovic-topf zerbeult und kratzer! grobe schätzung von suzuki zwischen 2600 und 3000 euro! richtig! es ist nicht viel kaputt, aber trotzdem kostet das bei suzuki's apothekenpreisen ein vermögen!

@BlaulichtGixxer: kann dir da nur zustimmen! ich denke,daß alleine dieser punkt der stvo hier eingreift:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§32 Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

oder auch interessant:

§45 Absatz3
(3) Im übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind, bei Straßennamensschildern nur darüber, wo diese so anzubringen sind, wie Zeichen 437 zeigt. Die Straßenbaubehörden bestimmen - vorbehaltlich anderer Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden - die Art der Anbringung und der Ausgestaltung, wie Übergröße, Beleuchtung; ob Leitpfosten anzubringen sind, bestimmen sie allein. Sie können auch - vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden - Gefahrzeichen anbringen, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch den Zustand der Straße gefährdet wird.

Drum hab ich ja die Schadensmeldung gleich direkt an das Rechtsamt unserer Stadt gerichtet. Und diese wiederum hat das ganze nun zum Komunalen Schadensausgleich geschickt! Hab da mal angerufen. Ein Brief mit Fragebogen ist zu mir unterwegs. Und dann war bei der Kostenschätzung vonm min. 2600 Euro auch gleich klar, daß da wohl ein Gutachter ran muss!
 

Shark

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Baden Württemberg
Na dann hauen wir uns jetzt mal Zitate der StVO um die Ohren.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.


Also verklage Dein Städtchen und mach Dir für kurze Zeit Hoffnung...
 

doohenne

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Ort
na daheeme
Bike
GSX-R 1000 K3
Geschwindigkeit hin oder her,muß doch die zuständige Behörde oder die Baufirma dafür sorgen,daß hier eine Gefahrenquelle gekennzeichnet wird und sich nicht nur darauf berufen wird die Geschwindigkeit anzupassen.Die Kennzeichnungspflicht besteht hier schließlich und wurde nicht ausgeübt.
Ich denke jeder ist schonmal über Rollsplit gefahren und kennt diesen Eiertanz.Selbst bei langsamer Fahrweise kann es einen packen.
Übrigens könnten sie gleich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überall heruntersetzen und Schritttempo vorschreiben,denn somit würden sie der Pflicht entgehen.Wohin kommen wir,vor allem zu welch niedrigen Geschwindigkeiten im Straßenverkehr,wenn jetzt alle anfangen hinter jedem Krümel auf der Straße ein "Hindernis" zu sehn?Würden sich nicht eher Unfälle häufen,wenn alle übervorsichtig und ängstlich fahren würden?Viele regen sich über Hütchen-,Sonntagsfahrer und ängstliche Frauen am Steuer auf,aber genau solche Argumente und Auslegungen würden wohl erst recht zu solch einem Verhalten führen.

Im Normalfall wird man im Straßenverkehr auf besonders gefährliche oder veränderte Fahrbahnverhältnisse hingewiesen >>> Gefahrstelle mit Zusatzkennzeichnungen wie ... Splitt bzw. Schotter,Unebene Fahrbahn,Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz,Schnee- oder Eisglätte,Seitenwind,Baustelle,Verengte Fahrbahn,Doppelkurve (zunächst rechts),sogar Rechts- oder Linkskurve und auch Steinschlag findet man.
Und hier handelt es sich nicht um einen kleinen Bitumenflicken oder einen Ölfleck,sondern meist um eine großflächige und über eine längere Strecke veränderte Fahrbahn,die man unter bestimmten Umständen ebend nicht erkennt(oft sieht es aus wie eine grauere Fahrbahnfläche).Gerade deshalb stehen in solchen Bereichen die Schilder in ausreichender Entfernung vor der "Baustelle",damit man sich vorbereiten kann.DAFÜR gibt es diese Schilder und sollten dementsprechend genutzt werden.

Wenn es alles so einfach wäre,würde wohl ein Paragraph ausreichen,aber so einfach ist es nun einmal nicht.Gerade solch ein Fall oder der "Bitumenstreit" zeigt auf,wie viele Facetten berücksichtigt werden müssen.
Übrigens ... wer nichts tut,hat schon verloren!


@Shark
Gibst du immer gleich alles verloren und verzichtest auf deine Rechte und dein Geld?
Wenn ich ebenso gehandelt hätte(viele vertraten so eine Auffassung wie du) und auch dem Rat meiner Anwältin gefolgt wäre,hätte ich für den Wildunfall keine Kohle gesehn.Genauso wie bei meinem Weihnachtsunfall.Eigeninitiative ist gefragt.

P.S.: Man schützt mit solchen Schildern auch Fahranfänger,die nunmal nicht auf jahrelange Praxis zurückgreifen können und in solch einer Situation sehr schnell überfordert sein können.Lieber ein Schild hinstellen und Gesundheit oder Leben schützen,als solche schwachsinnigen Rechtsstreitigkeiten führen zu müssen ... und das vielleicht nur,weil jemand zu faul oder dumm war ein Schild aufzustellen.
 

Shark

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Baden Württemberg
doohenne schrieb:
Geschwindigkeit hin oder her,muß doch die zuständige Behörde oder die Baufirma dafür sorgen,daß hier eine Gefahrenquelle gekennzeichnet wird und sich nicht nur darauf berufen wird die Geschwindigkeit anzupassen.Die Kennzeichnungspflicht besteht hier schließlich und wurde nicht ausgeübt.

Also kann überall, wo kein Schild steht, bedenkenlos Gas gegeben werden. Es kann ja schließlich nichts passieren, wo kein Gefahrenschild steht. So oder so ähnlich wird hier argumentiert. Es kann auch kein Kieslaster Ladung verlieren, denn der Fahrer ist immerhin ja für die Sicherung seiner Ladung verantwortlich. Und im Winter freuen sich die Schilderhersteller, denn überall wo gestreut wird muss gewarnt werden...


doohenne schrieb:
Wohin kommen wir,vor allem zu welch niedrigen Geschwindigkeiten im Straßenverkehr,wenn jetzt alle anfangen hinter jedem Krümel auf der Straße ein "Hindernis" zu sehn?

Ich vermute mal, dass Scotty gerne den "Krümel" vorher erkannt und entsprechend reagiert hätte, oder?


doohenne schrieb:
@Shark
Gibst du immer gleich alles verloren und verzichtest auf deine Rechte und dein Geld?

Nein, aber manchmal hilft es ein gewisses Maß gesunden Menschenverstands walten zu lassen. Und die Verantwortung liegt eben nicht immer bei den anderen, sondern manchmal macht man seine Fehler selbst. So schwer es auch ist, sich das einzugestehen.
 

doohenne

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Ort
na daheeme
Bike
GSX-R 1000 K3
1. Zitat: Das steht da nicht und so wird auch nicht argumentiert,sondern es ist bezogen auf Baustellen und die sind normalerweise auch gekennzeichnet,mindestens mit einer Baustellenausfahrt.Man lernt schon in der Fahrschule womit man da zu rechnen hat.Genau dafür sind die Schilder.Alles schön im Zusammenhang lesen,bittschön! ;)
Ich weiß echt nicht woraus du die Dinge hier liest.
Im WINTER sollte jeder mit Salz und Streugut auf der Fahrbahn rechnen und damit erübrigt sich das Argument ja wohl.Auch das erfährt man schon in der Fahrschule.
Wenn ich eine Allee lang fahre,muß mir klar sein,daß mich ein evt. Zusammenstoß mit einem der Bäume schwer verletzen könnte.Das weiß ich nunmal und da brauche ich auch kein Schild dafür.

2. Zitat: Das mit dem Krümel war eine bewußte Übertreibung,um mal aufzuzeigen,wie überängstlich sicherlich nur noch gefahren werden würde.Stell dir mal vor,dauernd machen Leute vor dir eine Vollbremsung,weil sie irgendwas vermuten!
Und den "Krümel" hätte er vielleicht bewußter wahr genommen,wenn das Schild dort gestanden hätte,wo es nunmal hingehört.

3. Zitat: Genau,aber womöglich ließe sich so ein Unfall vermeiden,wenn da ein Schild die Situation vorher kenntlich macht.
Irgendwo hier im Forum geistert noch so ein Fall herum,wo sich jemand wegen nicht gekennzeichnetem Rollsplit gepackt hat.
Die haben nunmal die verdammte Pflicht diese Gefahrenquelle zu kennzeichnen!Das haben sie nicht getan und somit besteht die Chance sich die Kohle von jemand zu holen.Versuchst du es nicht,hast du schon verloren.Das hat in meinen Augen was mit fehlendem gesunden Menschenverstand zu tun.Viele lassen sich von der "Allmacht" der Behörden einschüchtern,aber auch die müssen sich an Vorschriften und Gesetze halten.Haben sie das nicht,müssen sie sich beugen.Wenn ich die Aussicht habe das notfalls mit einem Rechtsstreit zu erzwingen,dann werde ich das tun.Das Recht habe ich und nutze es auch.
Hier gleich zu sagen "Also verklage Dein Städtchen und mach Dir für kurze Zeit Hoffnung..." finde ich ein wenig unpassend.Aufgabe bevor der Kampf begonnen hat und man seine Chancen nicht einmal ausgelotet hat. :roll: Irgendwie greift das immer mehr um sich und ehrlich gesagt kotzt es mich ein wenig an.Die kochen auch nur mit Wasser.

Daß der Verunfallte vielleicht noch langsamer HÄTTE fahren müssen oder nicht HÄTTE bremsen oder nicht HÄTTE Gas geben dürfen,steht da erstmal außen vor.
Wenn wir alle noch langsamer fahren,können wir gleich alle StraBa fahren.Schau dir doch mal die Situation auf unseren Straßen an.Grüne Welle ist doch nur noch ein Mythos!

Der gesunde Menschenverstand von den tollen Rechtsanwälten hätte mich beinahe mehrere tausend Euro in beiden Fällen gekostet.Man sollte eine Sache somit erst verloren geben,wenn es auch so ist.

Folgende Situation >>> Du fährst über die LS mit vorgeschriebener Geschwindigkeit,vor dir zuckelt auf einmal jemand her,du wirst langsamer und überholst irgendwann an einer übersichtlichen Stelle mit vorgeschriebener Geschwindigkeit ... und genau dort fängt auf einmal eine nicht gekennzeichnete Rollsplitstrecke an.Du warst in dem Moment mit so vielen Dingen beschäftigt und hast auf so viele Dinge geachtet,daß du das nicht wahrgenommen hast und dich ablegst.Sei es durch eine Bremsung oder was auch immer.Glaube kaum,daß du dich dann hinstellst und alle Schuld auf dich nimmst,denn hier hätte rechtzeitig ein Gefahrenschild stehen müssen.
Stell dir einfach mal verschiedene ähnliche Szenarien vor und vielleicht kannst du dann nachvollziehen,daß du mit so einer Warnung durch das entsprechende Schild ganz anders gehandelt hättest.Durch das Fehlen eines solchen Schildes wird nunmal eine Schädigung an Leib und Eigentum in Kauf genommen.Soviel Zeit ein Schild aufzustellen sollte schon sein.

Gut´s Nächtle*gähn*
 

Shark

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Baden Württemberg
doohenne schrieb:
Stell dir einfach mal verschiedene ähnliche Szenarien vor und vielleicht kannst du dann nachvollziehen,daß du mit so einer Warnung durch das entsprechende Schild ganz anders gehandelt hättest.

Das streitet keiner ab. Aber wenn da kein Schild steht, entbindet es mich nicht von der Verantwortung meines Handelns. Lies nochmal den ersten Satz des §3 (1) der StVO. Wer das verstehen will tut es, der Rest schimpft auf den Schildernichtaufsteller, danach auf den uneinsichtigen Richter, dann auf den Anwalt der auch noch Geld für seine mangelhafte Leistung haben will, und dann auch noch auf ´s Sozialamt, das keine Prozesskostenhilfe rausrücken will.

Schlaf gut.
;)
 

Scotty1

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
47
Ort
Nähe Magdeburg
@shark: deine meinung sei jetzt mal dahingestellt! ich persönlich teile diese nicht! es mag sein, daß jeder eine angepasste geschwindigkeit fahren sollte....bla,bla,bla! aber nicht umsonst gibt es auch paragraphen, wie sie von mir aufgezählt wurden. wenn diese sinnlos wären, würde die stvo wahrscheinlich nur aus 5-10 paragraphen bestehen! und mich würde jetzt echt mal interessieren, ob mir bei etwa 15 km/h ÜBERHÖHTE geschwindigkeit vorgeworfen wird!?!? (geschwindigkeit ist übrigens auch anhand der wenigen kratzer, dafür aber starken beulen,wie z.b. am esd gut nachzuvollziehen)zumal mir ja nicht das vorderrad weggerutscht ist, sondern das hinterrad. und dies wäre auf sauberer straße ganz sicher nicht passiert!
 

doohenne

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Ort
na daheeme
Bike
GSX-R 1000 K3
Verstehen ja,aber wie Scotty schon sagt und ich auch ausführte,gibt es dafür widerum andere Paragraphen die ausführlicher drauf eingehen.Selbst beim rollenden Mopped kann dir das Teil wegrutschen ... was dann?Unangemessen oder unangepaßt?
 

GSXRtom

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
6
Alter
57
Ort
münchen
@ scotty, sorry hast dich schon mal an deiner eigenen nase gepackt

wenn du bei ca 15kmh auf die fresse fliegst, dann such die schuld bei dir, tut
weh is aber so

nicht ein anderer ist schuld, sondern du selbst

wir haben doch eh schon einen schilderwald

evtl könnt ma noch schilder aufstellen, das es vielleicht mal schneit


ist nicht bös gemeint! GRUSS GSXRtom
 

Scotty1

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
47
Ort
Nähe Magdeburg
@GSXRtom: hallo? an meine eigene nase fassen? wovon redest du? ich sollte vielleicht mal erwähnen, daß ich das mopped zwar erst gekauft habe, aber nicht, daß ich jetzt erst fahre..(falls du darauf anspielst) bin weiss gott nicht arrogant, aber behaupte doch, recht gut fahren zu können und gewisse erfahrungen mitzubringen! zwar auf ner 11er w,aber wer diese schon mal über nen längeren zeitraum gefahren hat, weiss sicher selbst, daß sie zwar weitaus schwerer ist, jedoch nicht wirklich auf dem hinterrad! der unfall auf rollsplit wäre mit diesem fahrzeug unter den örtlichen bedingungen wahrscheinlich ebenso passiert. und ca. 15 km/h sind beim besten willen keine überhöhte geschwindigkeit oder sonstirgendwas! und das mit dem schilderwald mag teils richtig sein! aber dann dürften laut deiner aussage auch an keiner einzigen baustelle mehr verkehrsschilder stehen.... UND DAS IST NONSENS!!! musst du wohl selber zugeben!?!?
 
Oben