Rennleitung zieht Bock ein ... was kann man tun ???

Back'em

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morgens halbzehn in deutschland...

zwei äusserst gelangweilte nach schnittlauch aussehende typen hatten heute morgen wohl bei dem schönen wetter etwas zuviel sonne abbekommen
und nichts besseres zu tun, als in ihrem rausch mit uns unschuldig daherfahrenden zweiradfahrern zu stenkern.

angeblich sind unsere beiden babys "VIEL VIEL ZU LAUT", wir konnten uns das aussuchen, ob wir die beiden bikes gleich stehen lassen -
ohne messung ohne nix ( typisch berliner polizei ) oder den heinis zur sicherheitsverwahrungsstelle folgen.
tja die also papiere und wir hinterher...KOTZ...

dort angekommen eine vorschriftliche messung ( denke ich jedenfalls ).
bei meinem yoshi an der K5 alles so wie es sein muss.
bei kollega 5 DB drüber ... bock also stehen lassen auf unbestimmte zeit, haben wohl viel zu tun.
tja jetzt die frage : sein bock ist ca. 3 jahre mit dem yoshi-topf gelaufen den er dran hat und nix wurde nachgetunt.

was können die ihm ???
kann man den bock holen und den heinis nur den topf da lassen ???
was für kosten fallen ihm an ???
punkte ???

echt ne coole nummer, wo das wetter plötzlich wieder schön wird !!!
sind stolz auf die JUNGS ...
 

Argonaut

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Diese Säcke...

ok, dass veranlasst mich, meinen Eater wieder reinzustecken. Wohne nämlich in Falkensee und fahre fast täglich nach Berlin.

Aber dennoch, ich denke, dass dein Kumpel da eher auf der sicheren Seite ist, wenn nichts manipuliert wurde.

Ich würde einfach mal den Hersteller (Importeur), oder einen Händler anrufen. Ich denke, dass er nicht der Einzige ist, der ein solches Problem hat bzw. hatte.


Grüße... Bugi
 

orker

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Back'em schrieb:
tja jetzt die frage : sein bock ist ca. 3 jahre mit dem yoshi-topf gelaufen den er dran hat und nix wurde nachgetunt.


also yoshi töpfe gibt es erst seit kurzen mit abe ! also wird es wohl ein racing sein. oder hat er ihn eingetragen bekommen ?

normal : anzeige, 3 punkte und etwas schotter
 

AVIDPJ

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Ich sage nur hoffentlich Rechtsschutz und dann Anwalt -sofort :idea:
selbst wenn an dem Auspuff nix gemacht wurde und er zu laut ist gibts Ärger! :wink:
 

TL_alex

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5 dB sind toleranz, da darf es nix geben. aber ne abe muss er haben
 

Back'em

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LEUTE ihr seit echt GOLD wert !!!

ich danke allen die bis jetzt geholfen haben und noch helfen werden ...

P.s.: alles war eingetragen :D :D :D ,
aber wie ihr seht trotzdem nicht geholfen :( :( :( .... naja so ein sonnenstich ist schon ne miese sache :)
 

Repsol

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Ich habe vor langer zeit in dem forum mal was gepostet !!

Hier noch mal !

MAL WAS ZUM LESEN !!

Beschlagnahmung der Auspuffanlage - Wann erlaubt ?

Dieser Artikel wurde von einem Polizisten im FIGHTERS-Forum veröffentlicht:

"Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten -guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).

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Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
 

Back'em

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leute lacht mal ( oder weint besser ) über unser RESUME :

auf anraten unseres anwaltes solten wir doch lieber erstmal selbst heute morgen anrufen um niemanden dort zu verärgern ...
wir also gemacht!nach der frage wie weit die denn wären - antwort :
"kann noch einige tage in anspruch nehmen da die hölle los ist."

1 stunde später dann hat der anwalt angerufen ... antwort:
"bike ist schon seit freitag fertig und steht seit dem zur abholung bereit."
"das krad weist schwerste mängel auf und darf lediglich abgeholt und direkt in eine werkstatt gefahren werden."

VORORT :

mängel :
1.angeblich keine reifenfreigabe ( hatten wir mit ... lach aus...)
2. kenzeichenbeleuchtung zum teil ausgefallen ....HILFE wie gefährlich !!!
3. auspuff zu laut - diesmal noch 6 DB höher ( ist wohl abhangig von der laune der prüfer )

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laut der der bearbeiterin sind ca. kosten in höhe von 400 euro - 500 euro zu zahlen die im laufe der nächsten tage kommen ( plus punkte ).
auf die frage wieso,warum ...."ich habe jetzt keine zeit, holen sie ihr motorrad oder gehen sie wieder."

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wir also rein in die halle ... und da hätte mich fast der schlag getroffen, was für eine macke muss dieses land haben das es zugelassen wird - das die so viele bikes einziehen !!!!!! die halle war voll und alles war vertreten !!!!!!
wir also das bike begutachtet und dabei festgestellt das NIEMAND auch nur drann war an der anlage ( von wegen abbauen und begutachten usw. deswegen da lassen ... bla ... bla ... )

wir raus und zur der DEKRA zum prüfer ( name stand auf der mängelkarte ) .... " wozu soll ich sie abbauen sie ist zu laut und fertig und feststellen lässt sich e meisst nix."
laut seiner aussage bauen die meisten hersteller anlagen die lauter sind als in den papieren um sie besser verkaufen zu können - und jeder ist SELBST verflichtet festzustellen ob man diese angegebenen werte sprengt.
wenn man dies nicht tut kostet es halt geld und punkte ....


WAS FÜR EIN MIESES PACK KANN ICH NUR SAGEN !!!

die sollen sich mal schön mit dem anwalt rumärgern, wenn der mist kommt.

kann jedem nur empfehlen IMMER eine rechtsberatung in anspruch zu nehmen ( besser gleich rechtsschutzvers. abschliessen ) -
die bauen nämlich drauf das man kein geld für anwälte hat und bereichern sich so an den gutgläubigen und unwissenden.
 

Back'em

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hi folks,

heute endlich kam post.
278,- euro + 3 punkte .... die haben ne MACKE DIE BULLEN !!!
wegen schwerwiegender mängel die mit vorsatz verschuldet wurden.

frage ist jetzt :
was meinen die auspuff wo abe vorhanden ist und der über die jahre leer gebrannt ist ?!?!
oder die reifen für die es angeblich keine freigabe gab ?!?!
so ein selten dämliches volk !!!

tja viel spaß mit den anwälten , kann man da nur wünschen .....

gruss an euch
 
G

Gelöschtes Mitglied 8013

Guest
Das kann ja wohl echt nicht wahr sein. Finde das eine riesen Schweinerei. Da kann man echt verrückt werden. Die machen mit einem was sie wollen. Ich wünsche Euch auf jeden Fall viel Erfolg in diesem Rechtstreit. Hoffentlich habt ihr einen guten Anwalt.
 

Jack.D

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ich sach nur advocard ist anwalts liebling - ich hab mir deinen beitrag genau durchgelesen da mir vor 2jahren ein ähnliches schicksal ereilte hier am Harzrand - ich fahre durch die stadt mit mehreren gixxer kollegen - man beachte befahren wurde eine 2spurige straße in beiden richtungen als fahrbahn trennung diente ein durchgehender erhöhter bordstein - wir mußten halten an einer roten ampel - plötzlich kam ein Polizeiwagen gegenüber aus der seiten str. sah uns an der ampel stehen / nur stehen -plötzlich schossen sie mit ihrem passat auf uns zu über alle fahrbahnen u. der erhöhung (mann das hat gekracht unter der grünen minna) die ampel schaltete in diesem moment auf grün - meine kollegen gas u. weg - ich stehengeblieben weil vor mir stand die grüne minna war nicht`s wehr mit gas und weg - andererseits ich hatte eigentlich kein schlechtes gewissen war ja alles eingetagen also was solls dachte ich / jetzt kommts-die zwei herren steigen aus ohne ein wort zu sagen ziehen sie den zündschlüssel ab - dann erst guten tag zeigen sie uns mal ihre papiere - ich antworte guten tag - aber nätürlich - der eine liest sich alles durch - na sind ja allehand eintagungen ist das denn alles so IO ? ich sage ja alles was am Bike drann ist ist auch eingetragen oder hat eine abe - sie suchen- reifen io - eingetragen freigabe dabei alles klar - Rastenanlage - eingetragen - ausp. hat abe mit db-eater sogar drin :wink: Verkl. eingetragen - heck eingetragen (auch nichts zu machen) - blinker hinten -sind kellermänner antworte ich die braucht mann nicht eintragen - nene so nicht die sind zu klein - antwortet der größere von den beiden - ich sage schauen sie bitte mal auf das blinker glas da ist ein e-prüfzeichen drauf die brauchen nicht eingetragen werden - antwort - jetzt werden sie auch noch pampig was, seien sie blos still oder wir nehmen sie mit zur wache - fährt der eine polizist mich laut an - ich sage was ist denn eigentlich los ich bin doch freundlich zu ihnen - da können sie doch auch freundlich zu mir sein - ich bin kein verbrecher habe keine bank ausgeraubt oder ähnliches - der eine polizist antwortet fast schreiend :sieee sind motorradfahrer das ist das selbe - ich antworte: was ich bin ein verbrecher nur weil ich motorradfahre ? ein motorradfahrer der nicht mal zu schnell gefahren ist - oder sich falsch im straßenverkehr verhalten hat - der nur an einer ampel halten mußte weil sie rot war u. dann angehalten wurde warum weiß ich nicht - der polizist antwortet : wieder schreiend ) so jetzt reichts - sie kommen jetzt mit zur wache fahren sie uns hinterher - ich mit zur wache - dort angekommen begutachten dann 4 polizisten das mopped - inkl. der blinker und werden sich einig die sind legal - klasse sag ich dann kann ich ja weiter fahren - als antwort bekam ich ; wir konnten nichts illegales feststellen was nicht heißen muß das da nicht irgendetwas illegal ist - ja hauen sie blos ab ! so viel zu meinem letzten erlebnis mit / euerem freund u. helfern - ich habe mir dann den namen des schreienden mich beleidigenden u. als verbrecher bezeichnenden polizisten geben lassen von seinem etwas ruhigeren kollegen, dann habe ich meinem rechtsanwalt den hergang berichtet der darauf hin eine dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hat gegen den Polizisten die auch gefruchtet hat , man muß sich nicht alles gefallen lassen vor allem wenn mann nichts illegales gemacht hat - nicht einmal von einem polizisten der sich für allmächtig hält -
 
G

Gelöschtes Mitglied 8013

Guest
Das ist ja auch eine heftige Geschichte. Wo ist Dir das passiert? Komme ja eigentlich auch aus Deiner Gegend. Mit mir hätten die das auch nicht machen dürfen. Ist ja mal gut das Du den angezeigt hast. Andere hätten dem vielleicht irgendwo aufgelauert und Manieren beigebracht. :wink:
 

Jack.D

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@Speedfreak; passiert ist das mitten in Göttingen - wollten zum Ederstausee - wo die anderen auch waren aber mich haben sie alles in allem über 1Std. festgehalten u. das war wie geschrieben überfallartig wie sich das abgespielt hat u. da hatte man wirklich das gefühl die wollten einen verbrecher (flüchtigen Bankreuberer oder ähnliches)auf der straße stellen. -Es gibt eben solche u. solche Polizisten ich will da bestimmt nicht alle über einen kamm scheren ,ich habe auch einen von der schnittlauch fraktion ( jedoch ist das ein anderer schlag ) in der verwandschaft dem ich dieses erlbnis geschildert hatte u. er hat mir sehr geholfen dieses riesen Ar...loch eins reinzuwürgen mit der anzeige gegen den , mann ich krieg heute noch einen hals jetzt wo ich das schreibe
 

gummi1

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da kann man nur sagen,götter in grün!!
arscxxxxxxx!
 

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Jack.D schrieb:
-Es gibt eben solche u. solche Polizisten ich will da bestimmt nicht alle über einen kamm scheren ,ich habe auch einen von der schnittlauch fraktion ( jedoch ist das ein anderer schlag ) in der verwandschaft dem ich dieses erlbnis geschildert hatte u. er hat mir sehr geholfen dieses riesen Ar...loch eins reinzuwürgen mit der anzeige gegen den , mann ich krieg heute noch einen hals jetzt wo ich das schreibe

Gut, hier mal so ausführlich einen Thread zu lesen ...

Jeder weiß, was und wer ich bin :D, durchgeknallt mit ner Waffe am Gürtel in Köln ..., genau:

Jungs, ... ALLES, was die Grünen machen kann angezweifelt und angefechtet werden, mit NIX muss man sich einverstanden erklären. Gibt natürlich auch hier die lobenden Ausnahmen...

Bsp: Riesen Feuer neben deinem Mopped, und daneben und sowie so..., die sperren ab, damit die Feuerwehr ordentlich arbeiten kann, du gehst dden Bulen auf den Sack, damit du an dein Bike kommst und die nehmen dich zur Not in Gewahrsam, damit die FW ordentlich jobben kann...

da kannst du lamentieren wie du willst..., du gehst trotzdem mit, bis die Maßnahme der FW abgeschlossen ist... (Gefahr im Verzug!)

--[Beispiel fiel mir ein, weil es in der Nachbarsiedlung brennt :) nur was kleines...]--

Nun wieder zum wichtigen...

Nicht nur das reine Anfechten jeder Maßnahme ist interessant, auch das BESCHWEREN BEI DEN HÖHEREN STELLEN ist recht wirklsam ... (Ich hoffe, hier sind keine dienstälteren Kollegen , ... ich kann schon spüren was die schreiend denken...: "JUDAS!!!!!" :D)

Ne, im Ernst: Eine Beschwerde, gereicht an den PI Leiter, oder ehemals Leiter GS, also OberYoda aller Wachen im Zuständigkeitsbezirk, wirkt wahre Wunder.

Dieser, sofern zu Rechtens geschriebene, Beschwerdebrief geht dann über alle Instanzen von ganz oben nach ganz Unten mit der BItte um Äußerung. Die Äußerung geht wieder über alle Instanzen nach oben, und du bekommst eine Rückmeldung.

Ich finde das gar nicht so verkehrt.

:wink:
 

Bender

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Theorie und Praxis können gelegentlich auch mal recht weit auseinander liegen. An anderer Stelle haben wir, ebenfalls von einem Staatsdiener, eine andere Meinung gehört. Dort wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde als "formlos, fristlos, sinnlos" umschrieben.

Die Wahrheitliegt wahrscheinlich irgendwo dazwischen. Ich gehe davon aus, dass der tatsächliche Wert einer Dienstaufsichtsbeschwerde stark vom Umfeld abhängt. Es kommt ebenso auf das politische Kleinklima an, wie auf die persönliche Einstellung des Verantwortlichen Handelnden bei der Beschwerdeverfolgung. Das Verfahren ist immer nur so gut, wie die Menschen, die es mit Leben erfüllen.

Alle Mühe, ein Verfahren so objektiv wie möglich zu gestalten und die "menschliche Komponente" weitestgehend auszuschalten, kann schnell vergebens sein. Je weniger Mensch, umso mehr Verfahren. Das bremst manchmal auch bis zur Sinnlosigkeit. Das gilt nicht nur für Beschwerdefverfahren. Hier haben formlose Verfahren ihre Vorteile. Und die stehen und fallen eben mit dem Menschen...

Gruß
 

doohenne

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Ganz schön heavy die Sache!
Ist aber genau wie die Wegelagerei eine Schweinerei ohne Ende! :devilish:
 

Goliath

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Bender schrieb:


da muss ich Bender recht geben... Meine Darstellung bezieht sich nur auf zwei Städte, in denen ich die Erfahrung gemacht habe.

In anderen Städten und vor allem BundesLändern kann das ganz anders aussehen...

Trotzdem: Immer irgendwie gegenhalten, wenn ihr wisst, dass hier was ganz gefährlich zu eurem Nachteil schiefläuft
 
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