Reifen 190/55 17

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Der Kleine

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Wenn du einen gefunden hast der es macht.. geb dann mal beschied

Ich habe gefühlt ganz NRW angefragt
 

Der Kleine

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Ich hatte Oberhausen ( klar) Duisburg, Essen , Bochum, Bottrop, Dinslaken, Wesel, Xanten, Recklinghausen, Dortmund und Düsseldorf durch telefoniert... Ja ich weiss ist nicht ganz NRW aber nach über 100 Telefonaten hat man keine lust mehr ^^
 

manitu

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...meine Fresse - was sagen sie? Können oder wollen sie nicht? Hab da noch nen Spezi für sowas - ich frag mal an...

Tachoanpassung hast du?
 

blue-fighter

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ist mir genauso gegangen, selbst ein Bekannter der TÜV-Prüf-Ing. ist und sämtliche Eintragungen vornehmen kann, ist nicht bereit die Papiere auf Querschnitt 55 zu ändern, nur wenn ich eine Freigabe von Suzuki beibringen könnte, bzw. von einem Reifenhersteller. Ist mir irgendwie schleiherhaft wie Einige hier schreiben, die Eintragung bekommen haben. Als Sonderabnahme mit Prüffahrt, sehr hohen Kosten usw. ok. aber sonst nicht..
 
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HHracer

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selbst ein Bekannter der TÜV-Prüf-Ing. ist und sämtliche Eintragungen vornehmen kann,
Wenn er schon anstatt des 50er nicht den 55er Querschnitt ohne Bedenken selbst genehmigen kann,
was würde Dein Bekannter wohl zu Komplettumbauten sagen, oder anders gefragt, was trägt er überhaupt selbstständig ein?
Oder verstehe ich da was falsch, er trägt den anderen Querschnitt nur ohne Prüffahrt nicht ein?
Außer im Sinne des Unternehmens (ca. 350 € TÜV) gehandelt zu haben, wird er zu keinen anderen Erkenntnissen nach der Prüffahrt kommen.
 

Burki

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Warum denn das? :unsure:

Hatte bis jetzt 3 Bikes mit 50er und 55er Querschnitt eingetragen und nie wurde was am Tacho geändert bzw. beanstandet
Tach auch,

bei dem Moped wird die Tachoanzeige nicht vom Vorderrad abgenommen... -> ich meine "motorseitig, Getriebe"...?
durch den 55er zeigt der Tacho weniger an, passt aber immer noch mit der Voreilung, ist bei mir auch eingetragen der 55er Querschnitt ;) (y)✊
 

Sico

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Ich hab leider nur eine Eintragung für meinen aktuellen Pirelli bekommen im 55er Querschnitt.
Ging sehr einfach bei der DEKRA in Berlin, muss jedoch mit jedem neuen Reifenmodell da hin.
 

blue-fighter

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ich habe doch geschrieben, er würde es eintragen als Sonderabnahme mit entsprechenden Prüffahrten bis zur Höchstgeschwindigkeit gegen das nötige Kleingeld was die DEKRA dafür verlangt. Ich sehe aber nicht ein, das für diese Eintragung ein solcher Hech-Meck veranstaltet werden muss,
der TÜV und auch wir wissen, das es durch den 55er Querschnitt keinerlei Bedenken geben wird. Und wenn Suzuki mal langsam aus dem Ar.... kommen würde, gebe es auch eine Freigabe des Herstellers, aber die kostet denen wahrscheinlich auch mal wieder ein paar Euros, die sich lieber der Vorstand einsteckt...
 

Der Kleine

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Ihr dürft nicht die eintragen für den Reifen der gerade aufgezogen ist und die Eintragung für ALLE möglichen Reifen aller Hersteller und Modelle zusammen schmeissen.
Eine einzelne Reifen eintragung. ( also nur für einen Herseller und nur einem Model) macht jeder prüfer ohne probleme.. Auch die wo ich über all angerufen habe. Kostete damals auch nur um die 70€, pro eintragung.
Aber eine Hersteller und Model unabhänige eintragung, die macht kein Tüvler.... zumindest keiner bei dennen ich angerufen habe.

@manitu wenn du einen hast der die Eintragung ohne Herseller und Modell bindung macht, nehm ich gerne die adresse ;)
 

klaf

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Ich h a b e ohne Markenbindung eingetragen :giggle:

Solch ein Quatsch, jedes Modell einzeln eintragen zu lassen, auf sowas kann man nur in D kommen :boing:
 

blue-fighter

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und das geht auch nur bei den Reifen wo es eine Freigabe vom Reifenhersteller bezüglich 190/55 gibt. Da trägt Dir keiner einen Reifen ein, der nur als 190/50 freigegeben ist. Ich glaube seitens Eintragung kursieren hier die wildesten Meinungen , die zu 95% vorne und hinten nicht stimmen..
Übrigens stimmt das mit jeden Reifen einzeln eintragen, da kein TÜVtler einen Freifahrschein mit 190/55 einträgt, nachdem man alle Markenprodukte fahren dürfte. Vor einiger Zeit war das viell. noch bei manchen TÜV-Stellen möglich, die haben aber von ganz, ganz oben die Anweisung bekommen: a) es werden keine Reifenbindungen mehr ausgetragen, b) Eintragungen von abweichenden Reifengrößen/Querschnitten nur bei Vorlage von Reifenfreigaben der Hersteller oder des Fahrzeugherstellers, ansonsten nur als Sonder-Einzelabnahme nach § 19 StVo... und da die Burschen natürlich Angst um ihren Job haben, halten sie die Füße still und winken ab... wer bei denen dort oben einmal mit Abmahnung zum persönlichem Gespräch antanzen musste, der möchte das nie wieder... kenne leider so einen Fall, nur weil er bei der HU die Prüfung der PKW Hupe übersehen hat (und diese natürlich auch nicht ging, Massekabel abgerissen) , gab es einen Einlauf ohne Ende incl. schriftlicher Abmahnung...
 
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blue-fighter

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Zitat von Klaf: Ich habe ohne Markenbindung eingetragen:

frag doch mal nach, ob der TÜV der es Dir eingetragen hat, diese gleiche Eintragung auch heute noch macht, frag für einen Freund..... bin da echt gepannt und wahrscheinlich zig Andere hier auch..... wenn ja, würden bestimmt hunderte Eintragungen auf Ihn zukommen.....
 

Burki

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Ich h a b e ohne Markenbindung eingetragen :giggle:
Tach auch,

... wird ja immer undurchsichtiger hier ...
meine GSX-S 1000 ist Bj. 2015 (DG -> die ERSTE ;) )
Im Schein, Ziffer 15.1 & 15.2 steht die Reifengröße, kein Hersteller!!!
Der 55er hat auch keine Marke eingetragen!!!

Oder, steht die Markenbindung, Reifenhersteller irgendwo ANDERS?:rolleyes:
 

joe bar

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Das ganze ist aus meiner Sicht eh nur so, damit die Prüfstellen weiter ihre Kassen füllen können!
Für die meisten Bikes gab es vor der Umstellung x verschiedene Freihaben für den 55er ..... Und nun muss jeder Reifen für teures Geld extra eingetragen werden.
Und ja ich spreche auch den meisten dieser Prüfer die Fähigkeit ab eine solche Einzelabnahme von A bis Z sauber durchzuführen.
Den Aufwand den die Reifenhersteller betreiben kann der Prüfer allein gar nicht leisten.
 

blue-fighter

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jetzt hast Du noch mehr durcheinander gebracht. Hier geht es nicht um eine Markenbindung, die gibt es bei der GSX-S 1000 von 15 - 24 nicht, da steht immer nur die Reifengröße im Schein, ich versuche jetzt mal etwas Klarheit darein zu bringen:
1. Markenbindung heißt: im Fz.-Schein ist ein bestimmter Reifen vorgeschrieben, der nur gefahren werden darf. Will man umrüsten z.B. von eingetragen Dunlop auf Conti, benötigt man dazu eine Reifenfreigabe des Herstellers zur Eintragung beim TÜV, das geht dann als "normale" Eintragung durch, ohne Prüffahrten usw. kann man sogar im Zuge einer HU machen.. will man dann bei nächstem Reifenwechsel wieder einen anderen Reifen fahren (selbst wenn es der gleiche Hersteller ist) muß auch dieser Reifen wieder neu eingetragen werden. Würdest Du z.B. in 3 Jahren 10 verschiedene Reifen fahren die für dieses Motorrad eine Freigabe haben, müsstest Du 10 x eine Eintragung machen lassen.
2. eine andere Reifengröße : also Reifenbreite oder Reifenquerschnitt oder Geschwindigkeitsindex, in diesem Fall z.B. 55er (wo es in diesem Thema auch drum geht) , kannst Du einen freigegebenen Reifen mit 55er Bauhöhe genauso einfach eintragen lassen ohne Prüffahrt wie unter 1, dann bestätigt praktisch der Reifenhersteller, das dieser Reifen auf diesem Motorrad geprüft wurde und keine Bedenken in der Verwendung bestehen. Leider gibt es bis jetzt meines Wissens nur den Bridgestone S 21 und S 22 R für die es eine Herstellerfreigabe gibt. Willst Du jetzt z.B. den CRA 3 fahren, müsste hierfür eine Sonderabnahme nach § 19 StVo mit Prüffahrt und entsprechend teuren Kosten von ca: 350 bis 450 Euro erfolgen. Dann darf ich auch nur genau diesen Reifen fahren, will ich das nächste Mal einen anderen Reifen fahren, geht diese Prozedur von vorne los, Prüffahrt, Sonderabnahme, dicke Kohle usw. Vereinfacht wäre es , wenn hier nur die neue Reifendimension 190/55 eingetragen würde, dann könnte man jeden Reifen in dieser Größe fahren, aber niemand trägt Dir z.Zt. diese Änderung in die Papiere ein, man will ja bei jeder Änderung Kohle verdienen, sche... demokr. Deutschl. .... und wir Motorrad-Fahrer sind nunmal eine Minderheit die voll abgezockt wird....
PS. zu Beitrag 277 von Joe, ich schätze Die würden sich eher dabei in die Hose scheißen, Graukittel auf AB mit Höchstgeschwindigkeit gesichtet !!!!
das wäre eher etwas für einen Test- oder Rennfahrer .... die haben ein Popo-Meter .....
 
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HHracer

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Nach jahrzehntelangen Erfahrungen bezüglich der Eintragung von "technischen Veränderungen" an Auto und Motorrad,
habe ich diese Tätigkeit an geeignete Werkstätten übergeben, die permanent mit TÜV-Prüfern Umbauten besprechen und von ihnen eintragen
lassen. Seit ich so verfahre, habe ich meine "innere Ruhe" wieder gefunden!
Richtig ist, dass es mir nicht um eine preiswerte Lösung geht, sondern um die legale Realisierung meiner Vorhaben.
Bei meinen 3 GSX-S1000 Modellen wurden z.B. folgende Einträge vorgenommen:

Modell 2015
2016 - Öhlins Federbein (TÜV Kosten 213,60 €)
2017 - Öhlins Gabel + Gabelbrücke (297.89 €)

Wechsel auf 2018er Modell
2018 - Öhlins FB + Öhlins Gabel + Gabelbrücke + ABM Lenker + Bridgestone S21 190/55 (Kosten TÜV 361,89 €)
2018 - Metzler M7RR + Pirelli Rosso Corsa II + ABM Fußrasten (Kosten TÜV 83,60 €)
2019 - PVM Felgen + 190/55 ohne Hersteller (TÜV Kosten 110,85 €)

Wechsel auf 2021er Modell
2021 - 190/55 ohne Hersteller (92,38 €)

Warum schreibe ich das so im Detail auf? Weil ein erfahrener und gewissenhafter TÜV-Prüfer der permanent Einträge macht und die Produkte auch kennt, seine Erfahrungen in neue Begutachtungen einfließen lässt.
Wenn er z.B. erstmalig eine Prüffahrt mit einem 190/55 eines Herstellers durchgeführt hat, danach in der selben Größe noch weitere Reifenhersteller ohne Probleme begutachtet hat, der hat danach auch keine Bedenken eine grundsätzliche Freigabe für 190/55 Reifen
zu geben.
 

Burki

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jetzt hast Du noch mehr durcheinander gebracht. Hier geht es nicht um eine Markenbindung, die gibt es bei der GSX-S 1000 von 15 - 24 nicht, da steht immer nur die Reifengröße im Schein, ich versuche jetzt mal etwas Klarheit darein zu bringen:
1. Markenbindung heißt: im Fz.-Schein ist ein bestimmter Reifen vorgeschrieben, der nur gefahren werden darf. Will man umrüsten z.B. von eingetragen Dunlop auf Conti, benötigt man dazu eine Reifenfreigabe des Herstellers zur Eintragung beim TÜV
Tach auch,

für mich ist noch mehr durcheinander ...
wenn es keine Markenbindung gibt, bei den Bj. 15 - 24 ist doch nur der 55er Querschnitt für den Eintrag wichtig, ODER:unsure:
Bei meiner Eintragung ist das so.
Ich bin gespannt.

Ps.: habe ich in 275 erwähnt
 
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