Rechte beim Ebay Kauf

white Dan

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Hi,
ich habe ein kleines Problem.
Über Ebay habe ich einen Zylinderkopf Ersteiget.
http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110974617860&ssPageName=ADME:X:RTQ:DE:1123

Beim betrachten von dem Kopf ist mir aufgefallen, dass das Nockenwellenlager von 2. Zylinder auf der Auslassseite eingelaufen ist. Der Verkäufer behauptet er habe den Kopf von einem einwandfreien Moter abgebaut.
Ich habe gefordert er solle den Kopf zurücknehmen und mir mein Geld wieder geben.

Kann mir jemand sagen welche Rechte ich hier habe?
Leider per Überweisung bezahlt. Kann ich die Überweiseung einfach Rückgängi machen?

Danke für euere Hilfe!
Dan
 

Koelschbloot

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Nein, Überweisungen zurückholen geht nicht. Deswegen kannst Du dich nur gütlich einigen, oder eben den Rechtsweg bestreiten.
 

white Dan

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Ok Danke

Dann ruf ich doch mal bei meim Anwalt an.
Kenn jemand eventuell den Verkäufer?

Dan
 

Lutze66

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Koelschbloot schrieb:
Nein, Überweisungen zurückholen geht nicht.
Doch geht auch ist nur nicht so einfach.
Auf Grund der dürftigen Beschreibung in der nichts versprochen wird, denke ich das du schlechte Karten hast.

Wenn ich das gerade aber richtig sehe ist das ein gewerblicher Verkäufer, du hast damit Rückgaberecht welches in dem Angebot auch nicht ausgeschlossen ist falls ich das nicht übersehen habe.
 

white Dan

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Was geht die Überweisung zurückholen? Habe noch gerade bei meiner Bank angerufen die haben gemeint überwiesen ist überwiesen.

Er hat es als Privatverkauf angeboten. Ich konte nciht sehen ob er ein geweblicher Verkäufer ist.
Soll ich mal Ebay informieren?
Er hat ihn als Gebraucht und nicht als defekt beschrieben und mit ca. 7000km ist das ding normal so gut wie neu.
Zumal ein defekter Kopf ist nicht einbaufertig ist.
 

BT012SS†

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Vlt. ist der Kopf ja gar nicht im Eimer.
Mach mal ein Foto von der Lagerstelle.
 

white Dan

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Da es so viel ich weis keine Lagerschalen für die Nockenwellen gibt ist der Kopf nicht mehr zu verwenden.
 

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Lutze66

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white Dan schrieb:
Was geht die Überweisung zurückholen? Habe noch gerade bei meiner Bank angerufen die haben gemeint überwiesen ist überwiesen.
Ja das sagen die immer weil es sehr kompliziert und aufwendig ist. Ich hatte mal von einem Kunden eine doppelte Überweisung auf dem Konto. War aber nicht Schuld des Kunden sondern die Bank hat 2 mal überwiesen. Ich bekam einen Anruf von der Bank ob ich das Geld nicht zurücküberweisen könne. Ich sagte ich könnte das kann aber dauern sie sollen das doch zurückbuchen lassen. Das Geld verschwand dann nach einigen Tage wieder von meinem Konto ohne jegliche Rückfrage meiner Bank.
Das Problem ist eben es muß ein anderer rechtlicher Rahmen bestehen um dies zu rechtfertigen anders als bei einer Einzugsermächtigung.
 

Dr. Drehzahl

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Ich kenn mich nicht genau damit aus, aber er hat das geschrieben.
 

Hulk

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Nach den Bildern schauts doch gar nicht so schlecht aus - schraub doch mal mit Plastilupe zusammen.Die Nockenlager neigen eh zum Riefen ziehen weil sie so blank sind - mit ner Honbürste angeraut passiert das dann kaum noch.

Gruss Jürgen
 

BT012SS†

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Schön ist anders, hab aber schon schlimmeres gesehen was noch problemlos lief.

Dann man viel Glück.
 

white Dan

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Dr.Drehzahl schrieb:
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Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und .
Ich kenn mich nicht genau damit aus, aber er hat das geschrieben.

Abnutzungsspuren bei 7000km sehen anderst aus. Ich mach mal ein bild von den anderen Lagern zum Vergleich die haben keine Riefen oder Macken. Guter Zustand ist das nicht.

Der andere Punkt ist woher soll ich wissen das alles Problemlos lief?

Für das Geld kann man in meiner Meinung nach schon erwarten das die Lager i.O. sind. Ein Neuer Kopf kostet 500€.Was solls mal abwarten bisher noch keine Stellungnahme vom Verkäufer.
 

Totto1

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Ebay juckt sowas gar nicht!
Melden würde ich es aber aus reinen Sicherheitsgründen. Nachher heißt es noch du hättest dich ja nicht gemeldet.
Tja und bei nem gewerblichem Händler haste ja sowieso Rückgaberecht von 14 Tagen.

Es ist ja so das du beim Onlinekauf dir ja nur das Bild ansehen kannst und nicht wie im Warenhaus die Ware direkt in die Hand nehmen kannst, deshalb kannst du sogar ohne Angabe von Gründen die Ware zurücksenden nachdem du se begutachtest hast.

AGB des Verkäufers prüfen; dort steht drin wie du dich bei Rücksendung zu verhalten hast.
 

gsxr1000-tobi

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Bis vor kurzem GSX-R 1000 K7, zur Zeit Kawasaki GT 550 Bj89
Also so wie ich das jetzt gesehen hab, ist das ein Privatverkäufer? Bei Privatverkäufern musst du allerdings im Text dabei schreiben, (keine Garantie und kein Rückgaberecht) dies hat er nicht getan, so könntest du chancen haben das Teil wieder zurückzuschicken! Allerdings wird warscheinlich auch wieder schwerer mit den Riefen, da er weder Bilder noch Informationen über den Zustand angibt (ZB: Top Zustand ohne Beschädigungen) Er schreibt nur Laufleistung 7000 km direkt einbaufertig, was nicht heißt, dass Laufspuren ect dran sein können. (Kannst ja auch ein Auto kaufen, dass Tip Top läuft, aber vielleicht Kratzer hat) zwar jetzt kein gutes Beispiel dazu aber ich wollts erwähnen.

Fakt ist, versuch dich so mit ihm zu einigen, vielleicht kannst das Teil ja trotzdem verwenden (bekommst vielleicht ein Teil Geld von ihm zurück) denke alles weitere wird zu schwer (außer du hast ne Rechtsschutzversicherung) aber wenn du dann noch Selbstbeteiligung etc hast, wirds eh nichts...........

Gruß Tobi
 

Rambotito24

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So viel Halbwissen hier...unglaublich und lesen können hier einige scheinbar auch nicht:

1.Als Privatmann muss du gar nichts im Text schreiben....von wegen keine Garantie oder Rückgabe bla bla bla...die meiste machen das aber hat mit müssen nichts zu tun.
2.Ganz oben steht:Artikelzustand : Gebraucht
das heißt : Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Rücknahmeartikel. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.
Das steht unter Beschreibung / Artikelmerkmale
3.Bei ebay kannst du das sogar ankreuzen. Somit steht unten unter dem Preis :
Rücknahmen: Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf.

Also ich kann hier nicht erkennen das sich der Verkäufer falsch verhalten hat. Die Schleifspuren sind ärgerlich aber das hat vielleicht auf die Funktion keinen Einfluss. Und wenn du alles zusammengebaut hast und der Motor läuft schlecht oder gar nicht und es liegt an den Schleifspuren, und daran zweifle ich , dann kannst du den Kopf ausbauen und zurückschicken.
Wieso hast du nicht für 500 € nen neuen Kopf gekauft ??...also die 120 € hätte ich auch noch über gehabt und hättest dir ne Menge Ärger und Nerven erspart.
 

Lutze66

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Rambotito24 schrieb:
So viel Halbwissen hier...unglaublich und lesen können hier einige scheinbar auch nicht:
stimmt

Rambotito24 schrieb:
1.Als Privatmann muss du gar nichts im Text schreiben....von wegen keine Garantie oder Rückgabe bla bla bla...die meiste machen das aber hat mit müssen nichts zu tun.
Bei Onlineverkäufen gilt grundsätzlich das Rückgaberecht, im Unterschied zum gewerblichen Anbieter kann der Privatmann es ausschließen.
Edit: grad nochmal drüber nachgedacht, bin mir nicht sicher ob das vieleicht doch nur für die Gewährleistung gilt.

Und ganz Nebenbei mit dem Blick auf seine anderen Angebote wird dieser Verkäufer vor keinem Gericht in Deutschland als privater Verkäufer dieses Motors durchgehen.
 

Totto1

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GSXR 1000 K5, 690 SMC-R und die 1290 Superduke...
Bei privaten Verkäufern stehen die Chance deutlich schlechter. Deshalb kaufe ich auch nur Auge in Auge von Privat.
Früher war ebay auch bei Privatverkäufen gut geregelt; heute ist das doch nur noch ein Ärgernis wenn man von Privat bei ebay kauft.

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrl ... -ebay.html
 
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