Rücksichtsloses Überholen ist keine Nötigung?

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Zitat aus dem Bikerjournal vom 17.12.2007

Wer rücksichtslos überholt, macht sich nicht automatisch wegen Nötigung strafbar. Das geht aus einem Beschluss des OLG Düsseldorf hervor

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Autofahrer an einer roten Ampel angehalten. Vor ihm wartete bereits ein Motorradfahrer auf Grün. Als die Lichtzeichenanlage umsprang, fuhren beide zügig an. Der Autofahrer zog seinen Wagen nach links auf die Gegenfahrbahn, um den Biker zu überholen. Allerdings befand sich in nur etwa 20 Metern Entfernung eine Fahrbahnverengung. Für den Pkw-Fahrer war auch erkennbar, dass er den Überholvorgang wegen dieser Engstelle auf keinen Fall würde zu Ende führen können, ohne dass der Biker stark abbremste.

Kurz vor Erreichen der Verengung zog der Autofahrer nach rechts und drängte das Zweirad in Richtung Bordsteinkante. Als der Motorradfahrer sah, dass ihm der Pkw gefährlich nahe kam, bremste er stark ab, da er ansonsten gegen die hohe Bordsteinkante geprallt wäre. Später erstattete der Biker Anzeige gegen den Autofahrer. Dieser, so meinte er, habe sich der Nötigung strafbar gemacht. Das OLG Düsseldorf teilte diese Meinung jedoch nicht (Beschl. v. 9.8.2007 - 5 Ss 130/07 - 61/07 l).

Nicht jeder vorsätzliche Verkehrsverstoß sei gleich als Nötigung einzustufen, so die Richter. Im heutigen Straßenverkehr komme es ständig vor, dass sich Verkehrsteilnehmer gegenseitig behinderten. Ein solches Verhalten könne zwar ordnungswidrig oder mitunter auch strafbar sein. Von Nötigung könne man aber nur dann sprechen, wenn die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer gerade der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens sei und nicht dessen bloß mit in Kauf genommene Folge. Klassische Beispiele einer Nötigung im Straßenverkehr seien etwa das Ausbremsen, das Bedrängen durch dichtes Auffahren oder das absichtliche Abdrängen. In einem bloß rücksichtslosen Überholen liege dagegen noch keine Nötigung, denn dabei gehe es dem Überholenden lediglich darum, möglichst schnell vorwärts zu kommen.

Im vorliegenden Fall gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Autofahrer ein anderes Ziel verfolgte, als zügig voranzukommen. Dass dies auf Kosten des Bikers geschah, sei nur die in Kauf genommen Folge seiner Fahrweise gewesen, nicht aber deren Zweck, so das OLG. Der Autofahrer habe sich daher nicht der Nötigung strafbar gemacht. Die Frage, ob eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht kommen könnte, ließen die Richter offen und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.
 

BigKing

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ahja... also muss der erst sich sämtliche knochen brechen damit es als nötigung angesehen wird!?!?! :crazy:
 

NoMaD1

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tjo recht haben, recht bekommen, das alte Spiel ;)

ich kenne es zu genüge... und selbst wenn ich mir noch so sehr sicher bin, recht zu haben... weiß man nie vorher wie das gericht etwas entscheidet...
 

da.vanichta

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Von Nötigung könne man aber nur dann sprechen, wenn die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer gerade der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens sei und nicht dessen bloß mit in Kauf genommene Folge.

ich hasse dieses rechtsverdreher-deutsch. muss man dreimal lesen um es halbwegs zu verstehen... :x

gerichtsentscheide sind wie´s wetter - unberechenbar
 

DonBosco

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also wenn ich jemanden über den haufen fahr, nur weil ich schneller zur arbeit wollte bin ich nicht schuldig....

oder, denn ich bin ja schneller und rücksichtsloser gefahren weil ich schneller sein wollte und nicht weil ich jemanden töten wollte....

oder zieht das dann wieder nicht???


irgendwie unlogisches gesetz, respektive die auslegung dessen
 

BT012SS†

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Es geht hier nur um Nötigung.

Der von dir angesprochene "Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" wird bei Gericht wohl anders ausfallen.

Und wie immer :arrow: Wer sitzt als Richter vor dir :?:
 
G

Gelöschtes Mitglied 10077

Guest
Da frag ich mich doch echt was fürn Niederdruckurinator der Motorradfahrer war, wenn er sich beim Ampelstart vonner Dose versägen läßt.

Man stelle sich vor die Dose sei ein 45 PS VW Polo 86c und das Motorrad eine KiloGixxer gewesen... :twisted: :twisted:
 

dejan

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Wildsau schrieb:
Da frag ich mich doch echt was fürn Niederdruckurinator der Motorradfahrer war, wenn er sich beim Ampelstart vonner Dose versägen läßt.

Man stelle sich vor die Dose sei ein 45 PS VW Polo 86c und das Motorrad eine KiloGixxer gewesen... :twisted: :twisted:

:D :D :D :D :D
 

sonicphil

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ausbremsen währe also eine nötigung? na der moppedfahrer hatt doch gebremst => beim bremsen überhölt => ausgebremst => nötigung.

dass eigentlich nervige iss ja, die bestätigen quasi, dass der autofahrer was falsch gemacht haben, erklähren sich aber dafuer nicht zuständig und jetzt muss ein anderer erleuchteter die ganze arbeit nochmal machen.

-christian
 

nachtangst

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Man ging eben davon aus, daß der Autofahrer den Biker nicht absichtlich abgedrängt hat, sondern fahrlassig gehandelt hat, weil, wie auch immer, er sein Fahrkönnen oder die PS Leistung seines Pkw falsch eingeschätzt hatte.

Denn Nötigung ist ein Vorsatzdelikt. Was hier aber durchaus in Frage kommen kann ist der §315c StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) wegen der Rücksichtslosigkeit und schließlich hat er in Kauf genommen, daß der Biker evtl. stürzt. Wenn das auch nicht zieht, bleibt "nur" eine Ordnungswidrigkeit: Sie gefährdeten einen anderen mehr als nach den Umständen vermeidbar. Kostet paar Euro und gibt meines Wissens auch Punkte, aber das wars dann.

Traurig aber wahr!
 

speeder

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Oh aber wehe es wäre anderst rum gewesen und der Dosenfahren hätte Bremsen müssen, wetten der Biker hätte ne fette Strafe und Punke und Führescheinentzug und was weiß ich noch alles bekommen!

Ist doch echt zum Koootzen :devilish:
 

TL_alex

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lesen!

der Fall wird unter neuem Gesichtspunkt neu verhandelt, wenn man auf das falsche klagt wird man auch verlieren.

denn da steht:
Die Frage, ob eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht kommen könnte, ließen die Richter offen und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.


und genau das ist es ja nur in diesem Fall, und wer sagt das der mopped Fahrer unschuldig ist immerhin darf man auch nich Gas geben wenn man überholt worden ist...bzw gerade überholt wird.

das das ganze nicht hätte sein müssen und das es schnell verletzte geben kann steht auf einem anderen Blatt,
 

Ghostrider78

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Biker vs. Dose...?

Also ehrlich...werden jetzt Mofa-Fahrer mopedsmile: auch schon als "Biker" bezeichnet oder wie oder was...???
Was muss ich denn als Biker fahren,damit mich ein Auto an der Ampel überholt???:oops:
Selbst Anfänger mit ner 34 PSgedrosselten fahren fast jedem 4rädrigen Gefährt davon.
Also da hat sich der "Biker" aber echt ein schönes Ei gelegt... *koppschüttel*
 
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