bernreich
Forenmitglied
Wichtig wäre erst mal den "USA-Artikel" genau in deutsch zu übersetzen. Dann den Verfasser zu kennen bzw. den Artikel auf Richtigkeit zu prüfen, oder auch zu wissen, "wie offiziell ist die Rückrufaktion bei Suzuki" und wie führt Suzuki die Rahmenverstärkung aus(Klammern oder Verstärkungen einschweißen). Was ist mit denen die den Rahmen ihres bikes nicht verstärkt haben wollen und wie handhabt Suzuki die Fälle der bereits verunfallten bikes aufgrund eines Rahmenschadens.
Wie wird mit dem Wertverlust der betroffenen bikes umgegangen, Fragen über Fragen und wie geht es dann mit den K7 und K8 weiter?
Auch sind Suzuki USA und Suzuki Europa unterschiedliche Firmen, es muss nicht unbedingt auch in Europa Rückrufaktionen für Rahmenverstärkungen geben, obwohl ja doch in Europa die Endgeschwindigkeit zumindest auf deutschen BAB auch erlaubt wäre und somit auch gefahren werden düfte.
Soweit ich den oben genannten Artikel verstehe wusste Suzuki USA von dem zu schwach ausgelegtem Rahmen und ging einfach davon aus, dass bei normaler Benutzung auf der Straße die Rahmenqualität ausreichen würde. Also ich finde das schon skandalös bei einem Bike das 295km/h kann!
In meinem Fall mit der K7 gebe ich natürlich nicht auf, auch wenn es vor Gericht geht!
Alle Teile meines Motorrads sind noch vorhanden und auch der Unfallhergang wurde von der Polizei aufgenommen. Es kann jeder Unfallsachverständige nachvollziehen, dass dieses Schadensbild ohne Fremdeinwirkung bzw. ohne Einschlag des bikes auf irgendwelche Hindernisse wie Fahrbahnbegrenzungen, Bäume, Mauern ect. entstand. Selbst wenn meine Rechtschutzversicherung aussteigen würde gebe ich nicht auf auch wenn´s teuer wird.
Wie wird mit dem Wertverlust der betroffenen bikes umgegangen, Fragen über Fragen und wie geht es dann mit den K7 und K8 weiter?
Auch sind Suzuki USA und Suzuki Europa unterschiedliche Firmen, es muss nicht unbedingt auch in Europa Rückrufaktionen für Rahmenverstärkungen geben, obwohl ja doch in Europa die Endgeschwindigkeit zumindest auf deutschen BAB auch erlaubt wäre und somit auch gefahren werden düfte.
Soweit ich den oben genannten Artikel verstehe wusste Suzuki USA von dem zu schwach ausgelegtem Rahmen und ging einfach davon aus, dass bei normaler Benutzung auf der Straße die Rahmenqualität ausreichen würde. Also ich finde das schon skandalös bei einem Bike das 295km/h kann!
In meinem Fall mit der K7 gebe ich natürlich nicht auf, auch wenn es vor Gericht geht!
Alle Teile meines Motorrads sind noch vorhanden und auch der Unfallhergang wurde von der Polizei aufgenommen. Es kann jeder Unfallsachverständige nachvollziehen, dass dieses Schadensbild ohne Fremdeinwirkung bzw. ohne Einschlag des bikes auf irgendwelche Hindernisse wie Fahrbahnbegrenzungen, Bäume, Mauern ect. entstand. Selbst wenn meine Rechtschutzversicherung aussteigen würde gebe ich nicht auf auch wenn´s teuer wird.