...ohne KAT erwischt worden.. PLAKETTE AB!!!

ro_mi

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und wieviele waren vor dir?
 

mic1000

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mic1000 schrieb:
So ein shit...Was mache ich wenn meine kurze Carbon Yoshimura slipon Tüte keinen Kat hat?Das Teil hat doch eine ABE und wurde in ähnlicher Form auch in der Yoshimura Edition ohne Kat verbaut?Wer von euch fährt eine K5/K6 Yoshimura Edition?Ist bei euch der Kat ausgetragen?Immerhin wurden die K5/K6 Modelle so in Serie verkauft!

:shock: ?
 

BT012SS†

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AVIDPJ schrieb:
Zurück zum Thema also mich wundert es das es anscheinend keinen Member oder Händler hier gibt, der eine zulässige 4-1 Lösung für die K7
aufwärts anbietet oder besitzt :idea: :idea:
also muß da ne rennleitungssichere Lösung her und zwar mit anerkanntem Kat.

Wer bitte soll sich soweit aus dem Fenster hängen und nachher das Theater haben wenn selbst der Hersteller nur mit wirren Angaben glänzen kann?
Ich kann auch nur Listen wälzen und sagen "Hat ne Freigabe" oder "hat keine".
Am Ende bleibt nur der Weg einer Einzelabnahme mit Abgasgutachten.
 

Lutze66

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AVIDPJ schrieb:
Das wäre doch mal ein sinnvoller technischer und praktischer Beitrag,
wenn einer der Betroffenen das mal endgültig klären würde :idea:
Das ist derzeit wohl fast unmöglich , da Tüv , Dekra , Auspuffhersteller ,Polizei und am Ende auch jeder Richter seine eigene Meinung hat.
 

Newby

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Gibt es nicht und wird es wohl auch nicht geben denke ich .
Dazu dann noch der Text von der BOS Seite mit dem Singel Pot--->

Dort schreiben sie das das System nicht genehmigt (This exhaust is not ec approved) aber der Auspuff eine EG Nummer hat und man diesen per Einzellabnahme eintragen lassen kann (hahaha)!

Mal ehrlich ,wenn das mit dem Einschubkat funktionieren würde und eingetragen werden könnte ,würde man doch solche aussagen auf Einschlägigen Seiten wie BOS,Leo oder welcher Hersteller auch immer lesen oder?Ich glaube das man den Originalen Kat nicht einfach so ersetzen kann und darf warum auch immer.

Gruss Andreas
 
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Einschubkat bzw. Kat entfernen

Newby schrieb:
Gibt es nicht und wird es wohl auch nicht geben denke ich .
Dazu dann noch der Text von der BOS Seite mit dem Singel Pot--->

Dort schreiben sie das das System nicht genehmigt (This exhaust is not ec approved) aber der Auspuff eine EG Nummer hat und man diesen per Einzellabnahme eintragen lassen kann (hahaha)! :cry:

[Mal ehrlich ,wenn das mit dem Einschubkat funktionieren würde und eingetragen werden könnte ,würde man doch solche aussagen auf Einschlägigen Seiten wie BOS,Leo oder welcher Hersteller auch immer lesen oder?Ich glaube das man den Originalen Kat nicht einfach so ersetzen kann und darf warum auch immer.
]
Gruss Andreas
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Sehe ich auch so!
Ab dem 1000.er K7-K9 Modell entfällt die Betrieberlaubnis, sobald der Katalysator entfernt bzw. durch einen Einschubkat ersetzt wird!
 

Tuning Paul

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Blöde Frage meinerseits.

Warum kann man denn einen ABE Topf mit Einschubkat nicht eintragen lassen?

Lärm passt ja weil Topf ABE hat.
Abgas messen lassen,wenn ok dann alles eintragen.So würde ich denken.

Nur noch so am Rande.
Ich hatte im Frühjahr mich nach einer Zubehör Anlage von Akrapovic inkl KAT für eine Z1000 umgesehen.
Laut übereinstimmenden Aussagen von mehreren Kawa Händlern ist so eine Variante voll Gesetzeskonform.Keinerlei möglichkeit dem Halter an die Karre zu fahren.Wie gesagt Laut Kawa Vertragshändler.
 
A

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Guest
Einschubkat mit ABE?

Newby schrieb:
Gibt es nicht und wird es wohl auch nicht geben denke ich .
Dazu dann noch der Text von der BOS Seite mit dem Singel Pot--->

Dort schreiben sie das das System nicht genehmigt (This exhaust is not ec approved) aber der Auspuff eine EG Nummer hat und man diesen per Einzellabnahme eintragen lassen kann (hahaha)!

Mal ehrlich ,wenn das mit dem Einschubkat funktionieren würde und eingetragen werden könnte ,würde man doch solche aussagen auf Einschlägigen Seiten wie BOS,Leo oder welcher Hersteller auch immer lesen oder?Ich glaube das man den Originalen Kat nicht einfach so ersetzen kann und darf warum auch immer.

Gruss Andreas
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Das Motorrad wird in Verbindung der Zubehörtöpfe und Einschubkat lauter.

Die Geräusch-Emissionswerte erfüllen sicherlich nicht die Vorgaben der Eoro 3Norm.

Dieses kann aber nur wie schon geschrieben beim Tüv über einer Einzelabnahme erfolgen :roll:

Meine Bos Töpfe sind schon mit dem originalen Kat sehr viel lauter.
Ich denke nicht, dass diese Töpfe nachträglich über eine Einzelabnahme eine ABE bekommen wüden.

Ich kenne bis dato auch keinen, der dieses bei einer 1000.er K7/K8 eingetragen hat. :(

Gruß Achim
 

Tuning Paul

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Re: Einschubkat mit ABE?

Achim60 schrieb:
Das Motorrad wird in Verbindung der Zubehörtöpfe und Einschubkat lauter.

Die Geräusch-Emissionswerte erfüllen sicherlich nicht die Vorgaben der Eoro 3Norm.
Gruß Achim

Nur mit Zubehörtopf wird die Kiste auch lauter.Trotzdem bekommt man diese Problemlos anhander der ABE eingetragen.Ohne Einzelabnahme usw.

Es kann also nur am KAT hängen.
Wenn das Abgas stimmt,sollte das doch hin hauen.
 
A

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Re: Einschubkat mit ABE?

Tuning Paul schrieb:
Achim60 schrieb:
Das Motorrad wird in Verbindung der Zubehörtöpfe und Einschubkat lauter.

Die Geräusch-Emissionswerte erfüllen sicherlich nicht die Vorgaben der Eoro 3Norm.
Gruß Achim

Nur mit Zubehörtopf wird die Kiste auch lauter.Trotzdem bekommt man diese Problemlos anhander der ABE eingetragen.Ohne Einzelabnahme usw.

Es kann also nur am KAT hängen.
Wenn das Abgas stimmt,sollte das doch hin hauen.

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In Verbindung mit dem Einschubkat wird leider alles aufgehoben!
Die Zubehöhranlage besitzt nur mit dem originalen Katalysator eine Betriebserlaubnis!
Die vorgegebenen Werte, werden mit Sicherheit nicht erreicht.
Falls Du einen Tüver kennst, der dieses einträgt lass es uns wissen!

Gruß Achim
 

türkish rossi

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@karl ist mir klar!wenn man bis am motor schraubt das man da ne menge ps rausholt. :)
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gruß ausem Siegerland
 

look4free

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so ganz kurz nur zum geregeltem kat: klappen und abgasrückführungssysteme dürfen nicht mehr entfernt / rückgerüstet werden. ein g-kat fahrzeug in ein u-kat fahrzeug rückzurüsten, ist unmöglich bzw. bedarf einer vollabnahme mit neuen papieren (und das ging auch nur nur bis ende 2008 > jetzt ist wieder alles anders). euro norm verschlechterung ist nicht vorgesehen. wenn durch z.b. chiptuning/leistungssteigerung das abgasverhalten geändert wird, ist dies nicht mehr eintragungsfähig (ging früher).

katalysatoren können ersetzt werden, benötigen aber eine zulassung oder müssen durch ein abgasgutachten (nicht abgasuntersuchung ~ unterschied sind ein paarhundert euro) abgenommen werden.

gibt es keine herstellerfreigabe bzw. ein e-prüfnr./kba, ist er nicht zulässig.

übersetzungsänderungen dürfen gar nicht mehr eingetragen werden (nicht mal wegen dem tacho, der angeglichen werden könnte, sondern wegen den emissionen).

alles in allem macht es keinen spaß, ein fahrzeug mit geregeltem kat zu fahren.
laut guido (tüv nord) können sogar luftfilter die be negativ beeinflussen. d.h. bei einer kontrolle könnte es auch deswegen mittlerweile ärger geben > gar nicht mal weil das teil nicht original ist oder gar fehlt, sonder weil die abgaswerte ungünstig verfälscht werden können.

vorgehen der prüfer: komplettanlagen sind unzulässig (weil klappen fehlen). eingetragene/abe pötte werden kontrolliert, bei den krümmern wird zumindest bei denen ein auge zu gedrückt, wenn au damit bestanden wird.

kurz: wenn sie was finden wollen, finden sie was :(

daraufhin habe ich bei den herstellern gesurft: es gibt keine krümmeranlage mit zulassung. wenn werden diese durch einzelabnahme eingetragen oder es ist vermerkt, dass es sich um reine rennsportteile handelt, die nicht für den strasseneinsatz zugelassen sind (ab und an der hinweis auf einzelabnahme, was nun fast unmöglich wird). dass es diese mit lamdaanschluss und einschubkat gibt, ist schön - hilft aber sehr wenig, da ohne papiere :(
 

mic1000

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Zum glück habe ich 2007 zur neuen K6 gegriffen sonst würde ich jetzt ausrasten :D Jetzt noch das halbe jahr garantie genießen und dann schon mal für einen zweitmotor umsehen für die nächsten jahre :D (wenn der rahmen nicht bricht)
 
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mic1000 schrieb:
Zum glück habe ich 2007 zur neuen K6 gegriffen sonst würde ich jetzt ausrasten :D Jetzt noch das halbe jahr garantie genießen und dann schon mal für einen zweitmotor umsehen für die nächsten jahre :D (wenn der rahmen nicht bricht)



Kluge Entscheidung 8) :p
 

VP-1

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Moin,

ich bin nach dem Lesen von diesem Thema auch stutzig geworden

Ich fahre die K7 "Powermax" mit der Holeshot Anlage.
Dieses Motorrad wird in dieser Ausführung von Suzuki so vertrieben.
Veränderungen habe ich keine vorgenommen, das Bike ist im Orginalzustand!
In meinem Fahrzeugpapieren findet sich weder ein Eintrag über die geänderte Abgasanlage noch findet sich auf der MIZU Homepage ein Hinweis auf einem Kat.
Eine EG Zulassung als Schriftstück ist vorhanden.

Nach meinem Verständnis vertreibt Suzuki ein Fahrzeug,
das den Zulassungsvorschriften nicht entspricht!?
 

mic1000

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Bei der Powermax ist der Serienbrotkasten doch noch drunter oder?
 

Newby

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Jo ,soweit ich weis ja.
 
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