goebelmeier
Forenmitglied
Hallo...
Wenn die Kollegen denn so gehandelt haben, kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Zum Ersten führte eine erloschene BE nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Im Fall eines Haftpflichtschadens würde die Versicherung TROTZ erloschener BE bezahlen. Das sie danach an Deine Haustür klopft und die Kohle wiederhaben will (Regress) ist eine ganz andere Geschichte. Der Geschädigte würde den Schaden aber in jedem Fall ersetzt bekommen. Verischerungsschutz besteht also.
Das Ändern des "Abgas- und Gerauschverhaltens" führt zwar zum Erlöschen der BE, dies kostet aber meines Wissens im Moment nur 25,00 Euro (ohne Punkte - Tatbestandsnummer 330006). Erst wenn eine Gefährdung anderer zu erwarten ist, würde es 50,00 Euro und 3 Punkte bedeuten. Aber das wurde wohl schon hinreichend thematisiert.
Ich sehe auch ein Problem mit dem Entstempeln des Kennzeichens. Dies kann die Polizei nicht. Das kann nur die Zulassungsstelle. Die Polizei kann lediglich im Bereich der "Gefahrenabwehr" die Weiterfahrt untersagen. Aber auch das hat nichts mit dem Abkratzen zu tun. Und eine Gefahren abwehrende Maßnahme sehe ich nicht für erforderlich.... Welche konkrete Gefahr für Unbeteiligte geht von einem fehlenden Kat aus?!? Ich meine nicht so ein Konstrukt wie "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit....". Ich meine Riefen in Reifen, ausgeschlagene Lenkung, defekte Bremsen.
Zudem muss ein Verwaltungsakt (und nichts anderes ist das Entstempeln) erforderlich und verhältnismäßig sein. D.h. es darf kein milderes Mittel geben.
Erforderlich ist das Entstempeln nicht. Natürlich muss das Fahrzeug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand. Das will ich gar nicht in Frage stellen. Nur wenn ich seit 2 Jahren ohne Kat fahre, kommt es dann auf eine Woche mehr oder weniger an?!? Ein Kontrollbericht an die Zulassungsstelle, welche sich dann das Fahrzeug vorführen lässt, würde völlig aussreichen - zumal der Versicherungsschutz ja noch besteht.
Verhältnismäßig ist das Handeln auch nicht. Ein Fahrzeug auf einem Autobahnparkplatz - ohne Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel - stillzulegen, steht für mich in keinem Verhältnis zu einer Ordnungswidigkeit, die lediglich 25,00 Euro kostet.
Wenn ich ein wenig Wirr geschrieben habe, bitte ich dies zu entschuldigen. Es ist ja auch schon spät.
@christian73 - an Deiner Stelle würde ich mal einen anderen Anwalt ausprobieren. Einen, der sich ein wenig auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat. Und zu den Schulungen im Land SH will ich mich mal nicht auslassen. Die sind für den A.... Wenn Du an einen Schutzmann kommst der Ahnung hat, dann nicht, weil er in Kiebitzhörn besonders beschult wurde, sondern weil er selber Motorrad fährt und sich aus diesem Grund mit dem Thema auseinandersetzt.
In diesem Sinne, gute Nacht...
Mike....
Wenn die Kollegen denn so gehandelt haben, kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Zum Ersten führte eine erloschene BE nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Im Fall eines Haftpflichtschadens würde die Versicherung TROTZ erloschener BE bezahlen. Das sie danach an Deine Haustür klopft und die Kohle wiederhaben will (Regress) ist eine ganz andere Geschichte. Der Geschädigte würde den Schaden aber in jedem Fall ersetzt bekommen. Verischerungsschutz besteht also.
Das Ändern des "Abgas- und Gerauschverhaltens" führt zwar zum Erlöschen der BE, dies kostet aber meines Wissens im Moment nur 25,00 Euro (ohne Punkte - Tatbestandsnummer 330006). Erst wenn eine Gefährdung anderer zu erwarten ist, würde es 50,00 Euro und 3 Punkte bedeuten. Aber das wurde wohl schon hinreichend thematisiert.
Ich sehe auch ein Problem mit dem Entstempeln des Kennzeichens. Dies kann die Polizei nicht. Das kann nur die Zulassungsstelle. Die Polizei kann lediglich im Bereich der "Gefahrenabwehr" die Weiterfahrt untersagen. Aber auch das hat nichts mit dem Abkratzen zu tun. Und eine Gefahren abwehrende Maßnahme sehe ich nicht für erforderlich.... Welche konkrete Gefahr für Unbeteiligte geht von einem fehlenden Kat aus?!? Ich meine nicht so ein Konstrukt wie "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit....". Ich meine Riefen in Reifen, ausgeschlagene Lenkung, defekte Bremsen.
Zudem muss ein Verwaltungsakt (und nichts anderes ist das Entstempeln) erforderlich und verhältnismäßig sein. D.h. es darf kein milderes Mittel geben.
Erforderlich ist das Entstempeln nicht. Natürlich muss das Fahrzeug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand. Das will ich gar nicht in Frage stellen. Nur wenn ich seit 2 Jahren ohne Kat fahre, kommt es dann auf eine Woche mehr oder weniger an?!? Ein Kontrollbericht an die Zulassungsstelle, welche sich dann das Fahrzeug vorführen lässt, würde völlig aussreichen - zumal der Versicherungsschutz ja noch besteht.
Verhältnismäßig ist das Handeln auch nicht. Ein Fahrzeug auf einem Autobahnparkplatz - ohne Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel - stillzulegen, steht für mich in keinem Verhältnis zu einer Ordnungswidigkeit, die lediglich 25,00 Euro kostet.
Wenn ich ein wenig Wirr geschrieben habe, bitte ich dies zu entschuldigen. Es ist ja auch schon spät.
@christian73 - an Deiner Stelle würde ich mal einen anderen Anwalt ausprobieren. Einen, der sich ein wenig auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat. Und zu den Schulungen im Land SH will ich mich mal nicht auslassen. Die sind für den A.... Wenn Du an einen Schutzmann kommst der Ahnung hat, dann nicht, weil er in Kiebitzhörn besonders beschult wurde, sondern weil er selber Motorrad fährt und sich aus diesem Grund mit dem Thema auseinandersetzt.
In diesem Sinne, gute Nacht...
Mike....