...ohne KAT erwischt worden.. PLAKETTE AB!!!

goebelmeier

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Hallo...
Wenn die Kollegen denn so gehandelt haben, kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Zum Ersten führte eine erloschene BE nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Im Fall eines Haftpflichtschadens würde die Versicherung TROTZ erloschener BE bezahlen. Das sie danach an Deine Haustür klopft und die Kohle wiederhaben will (Regress) ist eine ganz andere Geschichte. Der Geschädigte würde den Schaden aber in jedem Fall ersetzt bekommen. Verischerungsschutz besteht also.
Das Ändern des "Abgas- und Gerauschverhaltens" führt zwar zum Erlöschen der BE, dies kostet aber meines Wissens im Moment nur 25,00 Euro (ohne Punkte - Tatbestandsnummer 330006). Erst wenn eine Gefährdung anderer zu erwarten ist, würde es 50,00 Euro und 3 Punkte bedeuten. Aber das wurde wohl schon hinreichend thematisiert.
Ich sehe auch ein Problem mit dem Entstempeln des Kennzeichens. Dies kann die Polizei nicht. Das kann nur die Zulassungsstelle. Die Polizei kann lediglich im Bereich der "Gefahrenabwehr" die Weiterfahrt untersagen. Aber auch das hat nichts mit dem Abkratzen zu tun. Und eine Gefahren abwehrende Maßnahme sehe ich nicht für erforderlich.... Welche konkrete Gefahr für Unbeteiligte geht von einem fehlenden Kat aus?!? Ich meine nicht so ein Konstrukt wie "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit....". Ich meine Riefen in Reifen, ausgeschlagene Lenkung, defekte Bremsen.
Zudem muss ein Verwaltungsakt (und nichts anderes ist das Entstempeln) erforderlich und verhältnismäßig sein. D.h. es darf kein milderes Mittel geben.
Erforderlich ist das Entstempeln nicht. Natürlich muss das Fahrzeug wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand. Das will ich gar nicht in Frage stellen. Nur wenn ich seit 2 Jahren ohne Kat fahre, kommt es dann auf eine Woche mehr oder weniger an?!? Ein Kontrollbericht an die Zulassungsstelle, welche sich dann das Fahrzeug vorführen lässt, würde völlig aussreichen - zumal der Versicherungsschutz ja noch besteht.
Verhältnismäßig ist das Handeln auch nicht. Ein Fahrzeug auf einem Autobahnparkplatz - ohne Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel - stillzulegen, steht für mich in keinem Verhältnis zu einer Ordnungswidigkeit, die lediglich 25,00 Euro kostet.
Wenn ich ein wenig Wirr geschrieben habe, bitte ich dies zu entschuldigen. Es ist ja auch schon spät.

@christian73 - an Deiner Stelle würde ich mal einen anderen Anwalt ausprobieren. Einen, der sich ein wenig auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat. Und zu den Schulungen im Land SH will ich mich mal nicht auslassen. Die sind für den A.... Wenn Du an einen Schutzmann kommst der Ahnung hat, dann nicht, weil er in Kiebitzhörn besonders beschult wurde, sondern weil er selber Motorrad fährt und sich aus diesem Grund mit dem Thema auseinandersetzt.

In diesem Sinne, gute Nacht...
Mike....
 

Tuning Paul

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Ich sehe das Problem in der dehnbaren auslegung von Gesetzten.

Bei uns in Bayern wird dir dein Moped weggenommen und Sichergestellt wenn du auf den einschlägigen Strecken um 40 kmh zu schnell bist.Es wird 3 Tage verwahrt und dann bekommst du es zurück.
Das gilt nur für Biker nicht für Autofahrer.

Der Grund für diese Maßnahme ist "ABWEHR VON UNMITTELBARER GEFAHR"

Die Aktion war im Sommer groß in den Medien.
 

Newby

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Tuning Paul schrieb:
Das ist doch eigentlich ganz gut gelaufen für dich.Etwas ärgerlich ist die Lauferei.

Ich sag dir mal was mich so eine ähnlich Aktion gekostet hat.

Aufgehalten - Reifen falsche und Auspuff zu laut - Karre sichergestellt und abgeschlept - Zwangsgutachten vom TÜÜF - Karre 3 Tage später wieder abgeholt -
1320 Euro bezahlt - schön wars.

Ich würd da jetzt gar nichts mehr machen und mich freuen das es nicht so gelaufen ist wie bei Tuning Paul und das die anderen sachen halt nicht vor Ort gesehen wurden.
Scheinbar scheint das von Ort zu Ort bzw Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein mit der Auslegung. Wenn die Polizei das mit dem entstempeln nicht darf , frage ich mich warum sie das dann immer wieder macht. Ich habe noch nie erlebt das die Polizei hin geht das Auto/Motorrad sicherstellt damit dann einer vom StrassenvAmt das dann entstempeln kann.Aber selbst wenn dann wäre das auch teurer.

Gruss Andreas
 

look4free

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zu dem thema aber schon wieder etwas weiter ausgeholt:
man darf übrigens mit einem entstempelten fahrzeug noch fahrten direkt zum tüv/zulassungstelle oder von dort nach hause machen ;)
ist zumindest in hessen so. es dürfen ledig NICHT zwei zulassungbezirke durchquert werden, d.h. man darf in der regel nur vom benachbarten in den eigenen und das auf direktem weg (deckungskarte wäre noch von vorteil, aber die nummer dazu bekommt man heute schon am telefon genannt und das reicht). alten platten müssen aber dran sein...

nachtrag: hier auch noch mal etwas anders formuliert nachzulesen.

also war das vorgehen der cops total sinnlos und nur mit ein paar kosten verbunden ;)
 

Totto1

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Naja, jedenfalls können wir alle wieder ruhiger schlafen; ein Schwerverbrecher ist von der Straße. :roll:
 

ro_mi

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Kann denn keiner hier meine Frage beantworten oder wurde die vielleicht überlesen?
Ich wiederhole "Ist eine 4in1 Leo mit Einschubkat ok oder nicht"?
Sonst bräuchte ich mir keinen holen, ist schon wichtig für mich. :?: :help:
 

slot99

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Hallo,

also der Tüv Prüfer war mit meinem Shark Conic + Einschubkat absolut zufrieden..

Bin im Sommer mehrfach kontrolliert worden, die Polizisten wußten aber schon bescheid,

von wegen Einschubkat und überprüften den Conic so gut wie gar nicht.
 

ecki945

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ro_mi schrieb:
Kann denn keiner hier meine Frage beantworten oder wurde die vielleicht überlesen?
Ich wiederhole "Ist eine 4in1 Leo mit Einschubkat ok oder nicht"?
Sonst bräuchte ich mir keinen holen, ist schon wichtig für mich. :?: :help:

Eine Rechtsverbindliche Auskunft wirst du hier wohl nicht bekommen.

Deine Frage schon mal an Leovince direkt, oder beim örtlichen TÜV gestellt?
 

sanse

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ich kann leider nicht viel zu sagen, da derzeitiges moped kein kat hat.
aber im kalten stehen gelassen zu werden is natürlich schon ne nette nummer :-s
 

ecki945

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Hab mal auf den Homepages bei Leo, Akra und Bos nachgesehn. Sind ja auch Anbieter von Single-Töpfen für die K7/K8. Daß diese Töpfe ne EG-Betriebserlaubnis erhalten haben find ich schon sehr zweifelhaft. Denn um diese zu montieren muss der Kat ja abgebaut werden. Wie kann dann so ein Topf eine EG-ABE bekommen? Ob die zusätzlich angebotenen Einschub-Kat's die gesetzlichen Abgasvorschriften einhalten und somit die BE eingehalten ist, wird auch nirgends erwähnt.

Vielleicht kann ja einer der Forumshändler etwas zu dem Thema sagen, oder hat schriftliche Unterlagen zu den Nachrüstkat's.

Würd ja auch nen 100er für nen Nachrüstkat ausgeben. Wenn ich nachher aber wieder nicht ne 100%tige BE habe, kauf ich mir für den 100er lieber nen Vorderreifen.
 

ro_mi

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ecki945 schrieb:
Wenn ich nachher aber wieder nicht ne 100%tige BE habe, kauf ich mir für den 100er lieber nen Vorderreifen.

ich nämlich auch :D oder ein paar kisten Bier :eek:ccasion5:
 

fiddie

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aloah :)

jo wie schon beschrieben würd mich des auch brennend intressiern was mit dem 4 zu 1 leo (mit einschubkat) ist. kann ich mir sparen da umzurüsten vom yashimura mit brotkasten wenns denn doch probs mit den grünen geben sollte... :(
 

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So, ich hab hier ein Schreiben von Klick - Leo

Dies sagt mir das Modelle bis K6, also ungeregelter Kat mit den Leo-Tüten ausgerüstet werden können.

Für die Slip-On Evo 2 auf K5/6 gibt es zusätzlich noch den Einschubkat.

Weiterhin ein Zitat von der Leo-Seite:

Achtung:
Vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Fahrzeug auch noch nach der Montage der Auspuffanlage den für die Beibehaltung der ABE vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaswerten entspricht! Ggf. kann es notwendig sein einen als Ersatzteil separat angebotenen Einschubkatalysator zu montieren. Bei einigen Fahrzeugmodellen ist die Erteilung der ABE mit Stichtag vor Mitte 2006 entscheidend, ob das Fahrzeug mit einem Katalysator ausgestattet sein muß oder nicht - unabhängig von dem Leovince E-Gutachten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Leovince Auspufftopf u.U. auf viele verschiedene Motorradmodelle paßt - aber nicht zwangsläufig für jedes dieser Modelle eine Zulassung besitzt. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte den Hersteller Ihres Fahrzeuges und/oder Ihren Lieferhändler.


Also obliegt die Entscheidung ob Zulassung oder nicht wieder beim prüfenden Ingenieur/Tüv oder den Kollegen auf der Straße.

Ich sach mal so, ab K7 geht nix mehr ohne Kat.

Bis K6 und ungeregeltem Kat - hmm, ist ein Versuch wert.
Die AUK wird wohl bestanden werden auch ohne Einschubkat.
 

cklein

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würde mich auch interessieren, ob die einschubkats helfen bei einer k7....
 

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Eben die gibt es in der Leo-Liste für ab K7 nicht.
 

ro_mi

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@Karl

was gibt es nicht? Ich kann gerade nicht ganz folgen.
 

Newby

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Ich verstehe das so das es den Einschubkat laut lieste nicht für die K7 gibt.
 

BT012SS†

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In der Liste bei Leo stehen keine Einschubkats für die angebotenen Auspuffanlagen ab K7.
Daraus folgere ich das es auch keine Anlage mit zusätzlichem Kat gibt.
 
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