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Gelöschtes Mitglied 10077
Guest
Grundsatzurteil
Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig
Frankfurt - Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einem Grundsatzurteil zurückgewiesen.
Der Motorradfahrer hatte sich bei einem Sturz verletzt, nachdem ein Radfahrer aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht.
Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als etwa bei Autofahrern. Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden". dpa
Az: 2-20 O 8806/06
Da kann man sich doch echt nurnoch an den Kopf packen. :roll: :roll: