Ich würde mich da in nichts verrennen. Anwalt ist gut... Aber wenn der einen nicht raushauen kann (und als Fachanwalt sollte er dies können) - und mit raushauen meine ich nicht FREISPRUCH sondern KEIN FAHRVERBOT - , warum sollte dann ein Richter in 2er Instanz anders entscheiden?!? Und was soll der Gutachter??? Wenn die Messung korrekt war (und das wird auch schon der Anwalt erkennen - Messprotokoll / Dienstvorschriften beachtet pp.), wird der Gutachter auch nichts anderes feststellen. Und dann ist "ganz doof". 1 Monat Fahrverbot plus 200,00 Euro Geldbuße plus 800,00 Euro Gutachter (und so teuer wird der Spaß ungefähr) und noch die Gerichtskosten / Anwaltskosten oben drauf.
Dieses ganze "alle Messungen ist scheiße"-Gesülze von RTL, Pro7 und Co. sind fürn Arsch. Entweder es wurden offensichtliche Fehler begangen (Messstrecke zu gering / zu großer Abstand bei Dunkelheit / auf das gemessene Fahrzeug aufgeschlossen) welche auch der Anwalt erkennen sollte oder aber das Ding hat vor Gericht bestand. So einfach ist das und die Erfahrung gibt mir Recht.
Ich persönlich würde mich auf keine Experimente mit einem Gutachter einlassen. Man darf folgendes nicht vergessen. Man ist bei erlaubten 70 km/h ca. 130 km/h gefahren. Mach ich auch... Gar kein Problem. Aber man wurde erwischt - sehr ärgerlich - und es wurden 26 (SECHSUNDZWANZIG) km/h Toleranz abgezogen und NUR NOCH 104 km/h vorgeworfen. Die Buße ist zwar ein Tritt in die Eier. OK! Aber überlege einfach mal, was Du abgegriffen hättest, man Dich mit einem Videowagen eingemessen hätte. Dann wären von den 130 m/h eben mal 123 km/h über geblieben (53 km/h zu schnell - irgendwas um 300 Euro / 2 Monate Fahrverbot / 4 Punkte).
Mein Hauptziel wäre es, das Fahrverbot wegzubekommen. Denn nur dies würde mir richtig wehtun.
heavyduck schrieb:
Danke für die Antworten.Ich hab mal gelesen,das die mindestens eine Meßstrecke von 500m haben müßen.Weiß aber nicht ob es wirklich stimmt.Wenn ja,werde ich mich nämlich darauf berufen,den die hat der bestimmt nicht gehab.
Als er mich angehalten hat,sagte er außerdem,das ich fast 130 gefahren wäre,in der Anzeige steht 134.Und das sind die 4km/h,die mir den Lappen kosten
Da würde ich ansetzen....
Ford schrieb:
.... also beim "Lasern" ist der Messweg 2 mal mind. 400m - ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach Tacho wesentlich weniger sein wird. Zusätzlich dazu habe ich mal einen Bekannten (aus eigenen privaten Gründen) bei der Rennleitung gefragt, der selbst sagt, dass sowas :twisted: -lich ist .... weil vor Gericht sooooo viel abgezogen werden muss - das im Grunde nichts übrig bleibt..... Würde das zunächst also ziemlich locker sehen.
Wo hast Du das denn mit den 2 Mal auf MINDESTENS 400 m her?!? Das ist doch Quatsch. Auf eine Strecke von 400 m kann man nicht lasern. Die HÖCHSTZULÄSSIGE Entfernung liegt bei 350 m (+/- je nach Gerät). Und gemessen wird in aller Regel auf ca. 150 m damit man sicher trifft auch noch ein wenig Zeit hat, das Fahrzeug anzuhalten. Und warum 2 Mal?!? Damit man das Doppelte abgreifen kann?!?
Und der Bekannte hat Recht. Messung durch Nachfahren ist relativ unattraktiv. Aber bei 60 km/h zu schnell lohnt sich auch dies (siehe oben). Trotz Toleranzabzug bleibt eine Menge über....