noch mal dazu, du kannst mit deinem Tacho machen was du willst, mit deinem!, wer möchte kann sich da auch rosa blümchen draufmalen, nur dann ist er als Wegstreckenzähler vielleicht nicht mehr zu gebrauchen was die ABE des Fahrzeuges erlöschen lassen würde
Gesetz ist:
§ 22b Straßenverkehrsgesetz
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeits-begrenzern:
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft wer,
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf diese Einrichtung oder den Messvorgang, das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbe-grenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt".
Aber:
Wer seinen Tacho manipuliert, macht sich noch nicht der Fälschung technischer Aufzeichnungen schuldig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az.4StR 654/79) entschieden.
Denn: Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von §268 Strafgesetzbuch.
PS: Tachokonverter sind also auch ziemlich verboten... egal...
@Bender:
Ich hoffe das geht hier so in Ordnung, und solange hier keiner Beschreibt wo man ansetzen muss sollte es "sauber" sein. Grüße