Hilfe - Kaufberatung GSR 600

Lightning900

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Hmm ok, naja wenn er am Preis nichts mehr macht is es mir auch zu teuer.
Aber min TÜV macht er noch hat er gemeint.

Darf ich dich dann überreden zum begutachten mitzukommen wenn du nur 30km davon entfernt bist? ;)
 

Ronny76

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Sporty hat recht 4400€ Cash...der sagt nicht nein wenn er das Geld sieht ;)
 

Alpino

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Lightning900 schrieb:
Mein aktueller Favorit: http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/detai ... =133548394

Was meint ihr kann mann den da noch für TÜV etc. raushandeln? (Was kostet ne HU...?)
Die Reifen solln ja au ne super Laufleistung haben (laut: http://www.buuuh.de/gsr/reifen.php )

greetz

ich denke mal er hat es extra etwas hoch gesetzt und handeln kannste da bestimmt noch, wie vorhin erwähnt, wenn du cash dabei hast wird er auch weich... laufleistung der reifen ist natürlich von der fahrweise abhänging, kannst ja mal schauen vielleicht kannste da auch was machen. worauf ich geachtet habe war aber auch wie der besitzer denn so ist, denn die maschine ist so gepflegt wie der besitzer. gab welche bei den die autoreifen einfach so in der garage rumlagen ohne reifenbaum, oder die papiere/bedienungsanleitung etc. von seinem motorrad waren überall verteilt... also die ordnung insgesamt, wer da schon etwas schlampig ist, wie behandelt er dann erst seine kleine "ist meine meinung"
 

Lightning900

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Hmm n Versuch is es wert.
Er hat mir geschrieben er würde 70€ fürn TÜV abziehen.
Aber ansonsten will er nicht mehr viel machen da die Maschine einen einwandfreien Zustand hat und keine einzige Macke und sehr gepflegt...

Werd SIe mir dann (vllt au zusammen mit Jonny) wahrscheinlich mal anschauen gehen.
Bzw. muss ich mal schauen ob ich irgendwo n rotes Nummernschild herbekomm dass ich mal ne Runde drehen kann.

Mit ABS bekomm ich leider gerade nicht wirklich n besseres Angebot.
 

sporty

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Sehr gute Wahl muss ich sagen.

Na dann hopp hopp, damit wir einen weiteren GSRler begrüßen können. :baetsch:
 

Lightning900

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Hey Leute, naja noch ist nicht sicher ob ich das Motorrad bekomm.
Aber ich habe ein Speditionsangebot von 105€.
Da dies um einiges günstiger ist als selbst in irgeneinerweise dahin zu fahren. Habe ich dem Verkäufer vorgeschlagen das ungesichtet per Spedition an mich kommen zu lassen.

Da ich aber nicht die Katze im Sack kaufen möchte habe ich Im Kaufvertrag olgendes erwähnt:

§ 5 Gewährleistung
Das Motorrad wird unter Einhaltung der Garantie verkauft.
§ 6 Garantie
1. Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie auf Den ordnungsgemäßen guten Zustand wie im Internet und E-Mails beschrieben, da das Motorrad vorher nicht besichtigt und Probe gefahren wurde.
2. Im Garantiefall kann der Käufer Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe oder Ausgleich der Wertminderung verlangen.
3. Der Garantieanspruch entfällt, wenn das Motorrad unsachgemäß behandelt wurde.
4. Die Garantiedauer beträgt 14 Tage ab Übergabe an den Käufer.


Meint Ihr ich bin damit auf der sicheren Seite?

Greetz
Lightning
 

Corner

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ich würd noch auf 1 Jahr Gewährleistung bestehen.
Ist ja auch eigentlich übilch.
 

Corner

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Oh ich dachte auch, dass es von nem Händler is.
Les dir mal das Urteil durch:

Wenn Verbraucher zum Beispiel bei eBay etwas veräussern, haften auch sie, ebenso wie die professionellen Händler, für die Mangelfreiheit das verkauften Gegenstandes. Selbstverständlich sollten die Angebote bei eBay immer ehrlich gestaltet werden, also eventuelle Mängel darin angegeben werden. Doch es kann schon mal vorkommen, dass der Verkäufer einen Mangel trotz sorgsamer Prüfung nicht erkennen kann. Um sich vor etwaigen Ersatzansprüchen des Käufers zu schützen, können private Verkäufer bei einem Privatverkauf ihre Haftung mit einer Klausel in dem Angebot ausschliessen.


Dabei wird zwischen zwei oft verwechselten Ausdrücken unterschieden, Gewährleistung und Garantie. Während die Garantie ein freiwilliges Haltbarkeitsversprechen des Herstellers ist, ist die Gewährleistung eine gesetzlich festgelegte Mängelhaftung des Verkäufers. Was aber, wenn der private Verkäufer in seinem Angebot eine Garantie ausschliesst, doch eigentlich die Gewährleistung meint? Das Landgericht Osnabrück hat sich mit einem solchen Fall befassen müssen und es den privaten Verkäufern leicht gemacht.
Eine private Verkäuferin erstellte ein Angebot bei eBay. Darin bot sie einen Pferdeanhänger zum Kauf an, den sie als gut gepflegt beschrieb und den auch der TÜV einige Monate vor der Offerte ohne Beanstandung abgenommen hatte. In ihrem Angebot band sie die Klausel `Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie´ ein und nach Besichtigung durch die spätere Käuferin versteigerte sie den Pferdeanhänger für 1.030,- €. Doch die Käuferin beklagte nach der Übergabe diverse Mängel, wie einen verfaulten Holzboden, ein verrostetes Fahrgestell und verlangte von der Verkäuferin die Beseitigung dieser Mängel. Als die dieser Aufforderung nicht nachkam, weil sie der Meinung war, es bestehe kein Mangel und sie habe den Gewährleistungsanspruch wirksam ausgeschlossen, trat die Käuferin von dem Kauf zurück und wollte die Erstattung des Kaufpreises vor Gericht erstreiten.

Die Richter urteilten zugunsten der Verkäuferin. Aus der Formulierung des Ausschlussklausel ergebe sich hinreichend, dass sie für etwaige Fehler an dem Pferdeanhänger nicht haften wolle. Durch die Verwendung des Begriffs `Privatverkauf´ sei ohne weiteres erkennbar gewesen, dass sich die Verkäuferin von den Pflichten eines gewerblichen Verkäufers entbinden wolle und der Zusatz `daher keine Garantie´ mache deutlich, dass dies die gesamten Gewährleistungspflichten betreffe. Dass lediglich die Garantie ausgeschlossen werden sollte, hielten die Richter für unwahrscheinlich. Schliesslich sei die Garantie etwas, das normalerweise nur in dem gewerblich Bereich eine Bedeutung habe. Zudem würden Laien den Begriff Garantie oft fälschlicherweise mit Gewährleistung gleichsetzen. Die Käuferin hätte von dem Vertrag nur zurücktreten können, wenn die Verkäuferin die Mängel arglistig verschwiegen hätte, obwohl sie ihr bekannt gewesen wären. Doch auch bei einer Besichtigung seien die Mängel nicht deutlich geworden und auch der TÜV habe den Pferdeanhänger zuvor ohne Beanstandung abgenommen. (Aktz.: 12 S 555/05)

Schau, dass du das mit der Garantie oder Gewährleistung auf jedenall mit einschließt in den KV.
Vll sogar nochmal bei nem Sachverständiger vorbeifahren und durchchecken lassen!!!

Bezieht sich jetzt zwar auf ein Auto, aber ist ja nichts wirklich anders:

Kauf bei Privat: Privatleute verkaufen ihr Fahrzeug in der Regel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung - ‚Gekauft wie gesehen'. Deshalb das Auto unbedingt genau vom Fachmann prüfen lassen, z.B. beim Sachverständigen oder in der Werkstatt. Weil es keinen Service gibt, sind die Preise scheinbar etwas niedriger als im Autohaus. Hier gilt es den Gegenwert genau zu vergleichen.


Vorsicht Blender: Ein blitzblank poliertes Auto kann leicht über technische Mängel hinwegtäuschen. Deshalb kein Auto ohne fachmännische Prüfung kaufen. Sicherheit bietet das DEKRA Siegel für Gebrauchtwagen - beim Kauf vom Händler ebenso wie vom Privatmann. Es setzt eine intensive Prüfung von Technik und Optik voraus und macht den Fahrzeugzustand für beide Seiten transparent: Alle nennenswerten Mängel sind in der Dokumentation aufgeführt. Kostenpunkt: 65 Euro - eine Investition, die sich lohnt.


Gebrauchtwagen-Garantie: Die meisten Mängel beim Gebrauchtwagenkauf treten in den ersten sechs Monaten auf. Einen Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten gab es früher nur für Gebrauchte vom Händler - jetzt kann auch für Autos aus Privathand eine Garantie abgeschlossen werden. Der Gebrauchtwagenschutz' (z.B. www.garantie-direkt.de) setzt in der Regel einen kurzen Check in einer Fachwerkstatt voraus. Bei einem Defekt werden die Reparaturkosten erstattet, Verschleißschäden sind ausgenommen. Die Garantie kostet rund 20 Euro pro Monat.


Preise: Die gängigen Gebrauchtwagen-Preislisten von Schwacke und DAT nennen den durchschnittlichen Mittelwert eines Gebrauchten. Wer den Wert des konkreten Fahrzeugs wissen möchte, der Ausstattung, Laufleistung, Zustand und Marktgängigkeit des einzelnen Fahrzeugs berücksichtigt, sollte es vom Sachverständigen bewerten lassen.


Fahrzeugübergabe: Das Geld erst aushändigen, wenn der Verkäufer parallel dazu Auto, Fahrzeugbrief, -schein und Schlüssel übergibt. Wird das Fahrzeug nicht unmittelbar nach der Besichtigung übergeben, bei Abholen sicherheitshalber prüfen, ob CD-Radio, Alu-Felgen und andere Ausstattungsdetails noch an Bord sind.
 

Lightning900

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So Berlin wurde auch nichts, is einfach zu teuer und zu umständlich die min 1.000km Entfernung zu meistern und Spedition wollte er nicht.
Naja dann hilft nur weitersuchen...
 
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