blackmaky
Forenmitglied
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- 51
- Ort
- Götzis
- Bike
- Honda CBR929RR, Suzuki S1000F
- Farbe
- Tricolor, Schwarz/rot
Hallo,
Ich bin mit den Orginalspiegeln der F nicht zufrieden - bei meiner Lenkereinstellung mit den Griffen ist es kaum möglich die Dinger vernünftig einzustellen.
Daher habe ich mit überlegt sie gegen Lenkerendspiegel von Highsider zu tauschen. Ansich gefällt mir die stehende Variante sehr gut - mir ist aufgefallen dass sie die meisten hier jedoch hängend montiert haben. Hat optisch auch was - ein Kollege von mir hat an seiner GSX-R einen Zusatzspiegel in der Gegend - er sagt er würde in dem absolut am Meisten nach hinten sehen weil die Arme hier nie im Weg wären...
- Kann das jemant bestätigen?
Ich habe von einem Fall aus Bayern gelesen bei dem ein Biker 90€ Strafe wegen hängend montierten Spiegeln an die Mobile Polizei gezahlt hat.
Im Bericht wurde die Strafe vom Beamten mit der Begründung verhängt, dass die Montage hängend die Sicht nach hinten einschränken würde...
die Kommentare dazu waren völlig unterschiedlich. Mehrere User durchforsteten die Gesetzeslage zur Montage von Rückspiegeln - konnten aber keine Vorschriften dbzgl. ausmachen. Andere wiederum berichteten von ähnlichen Schwierigkeiten mit den Ordnungshütern...
Ich habe mich mal bei meinen Kollegen in Österreich umgehört.
Allgemeiner Tenor: Ich muss das so bei der Prüfstelle typisieren lassen (obwohl die Spiegel ja ABE haben...). Würde zu Österreich gut passen - ja, das darf man machen, aber nur, wenn man unseren Beamten was zu fressen gibt. Dann ist es ok. Sonst nicht. Eine Eintragung beim TÜV kostet bei uns so um die 100€.
Eins ist mir klar: wenn du das eingetragen hast kann die Polizei nicht mehr meckern da es die GURUS vom TÜV ja für gut befunden haben. Von daher logisch.
Aber verdammt! Das sind einfach nur Spiegel, kein Teil bei dem es um Leben oder Verderben ginge! Das stösst mir schon sauer auf.
Was meint ihr dazu?
Wer kennt sich damit aus?
Bin gespannt auf eure Meinung.
Ich bin mit den Orginalspiegeln der F nicht zufrieden - bei meiner Lenkereinstellung mit den Griffen ist es kaum möglich die Dinger vernünftig einzustellen.
Daher habe ich mit überlegt sie gegen Lenkerendspiegel von Highsider zu tauschen. Ansich gefällt mir die stehende Variante sehr gut - mir ist aufgefallen dass sie die meisten hier jedoch hängend montiert haben. Hat optisch auch was - ein Kollege von mir hat an seiner GSX-R einen Zusatzspiegel in der Gegend - er sagt er würde in dem absolut am Meisten nach hinten sehen weil die Arme hier nie im Weg wären...
- Kann das jemant bestätigen?
Ich habe von einem Fall aus Bayern gelesen bei dem ein Biker 90€ Strafe wegen hängend montierten Spiegeln an die Mobile Polizei gezahlt hat.
Im Bericht wurde die Strafe vom Beamten mit der Begründung verhängt, dass die Montage hängend die Sicht nach hinten einschränken würde...
die Kommentare dazu waren völlig unterschiedlich. Mehrere User durchforsteten die Gesetzeslage zur Montage von Rückspiegeln - konnten aber keine Vorschriften dbzgl. ausmachen. Andere wiederum berichteten von ähnlichen Schwierigkeiten mit den Ordnungshütern...
Ich habe mich mal bei meinen Kollegen in Österreich umgehört.
Allgemeiner Tenor: Ich muss das so bei der Prüfstelle typisieren lassen (obwohl die Spiegel ja ABE haben...). Würde zu Österreich gut passen - ja, das darf man machen, aber nur, wenn man unseren Beamten was zu fressen gibt. Dann ist es ok. Sonst nicht. Eine Eintragung beim TÜV kostet bei uns so um die 100€.
Eins ist mir klar: wenn du das eingetragen hast kann die Polizei nicht mehr meckern da es die GURUS vom TÜV ja für gut befunden haben. Von daher logisch.
Aber verdammt! Das sind einfach nur Spiegel, kein Teil bei dem es um Leben oder Verderben ginge! Das stösst mir schon sauer auf.
Was meint ihr dazu?
Wer kennt sich damit aus?
Bin gespannt auf eure Meinung.