gefahr in verzug?

gefahr in verzug

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pink panther

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Hallo Willi,

vollkommen klar für mich, wenn ich jemanden geschädigt habe, wird die Sache korrekt geregelt. Will man ja selber auch so haben. Ich denke, das ist auch die überwiegende Meinung hier.

Bei einer ertappten Geschwindigkeitsüberschreitung (ohne Schaden) stellt sich die Sache für mich anders da. Zum einen kann ich meine Gixxe eben nicht immer gesetzeskonform fahren (ich frage mich. wer dazu ausserhalb eines RK in der Lage ist :D ).
Andererseits ist meine persönliche Ethik bezüglich Strafe akzeptieren, angesichts des Verhaltens unserer Elite in der Gesellschaft, etwas geschädigt. Da uns unsere "Vorbilder" ständig zeigen (z.B. Visa-Affäre), das sich Trickserei auszahlt, übernimmt man irgendwann dieses Verhalten. Von Hr. Wickert gibt es dazu übrigens ein sehr interessantes Buch "Die Ehrlichen sind die Dummen".

Wirklich ohne Ironie, ich zolle jedem "Ehrlichen" meinen ganzen Respekt.


Mit besten Grüßen,
Pink Panther
 

Willi1

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Da gebe ich Dir VOLLKOMMEN recht.
Sagen wir mal, ich bin ein Halbdummer.
Ich habe schon so viel Glück gehabt im Leben durch die Ehrlichkeit anderer, das prägt halt ein wenig.

Gesetzeskonform fahren : naja, man bemüht sich .....
Selbst mit der 500'er GPZ meiner Frau fällt das manchmal schwer.

Gruss
Willi
 

gummi1

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hallo
habe heute vom raw. post erhalten
ermittlungsverfahren wegen verkehrsunfallflucht wird der beschuldigte
weiterhin keine einlassung zur sache geben.
ich habe in meiner eigenschaft als verteidiger die akte eingesehen u. vermag keine beweise für die täterschaft des beschuldigten zu erkennen.
es mag durchaus sein, dass die von der pol. getroffenen feststellungen
deren vermutung, der beschuldigte könne der täter der unfallfl. sein, stützen.irgendeinen beweis gibt es jedenfalls nicht.
die zeuginnen, die den unfall bemerkt haben, haben den fahrer des pkw nicht erkannt. sie haben nicht einmal sagen können, ob es sich um eine frau od. mann gehandelt hat. selbst wenn man also auf grund des gesicherten farbabriebs festellen könnte, dass der pkw des beschuldigten an dem unfall beteiligt war, wäre jedenfalls zur frage der person des fahrers keine feststellung möglich.
die feststellungen die die Polz. im hause des beschuldigten getroffen haben, sind wenig aussagekräftig. dass die ehefr, des besch. nervös war.,als die po. erschienen u. eine hausdurchsuchung vornahmen
ist leicht verständlich.recht merkwürdig erscheint im übrigen,dass die po.
als indiz für die anwesenheit eine männerjacke über dem stuhl hängend, annahm. auch ein frisch benutzter aschenbecher als solcher erscheint nicht aussagekräftig; man weiß nicht einmal wer im haus welche zigarettenmakre raucht.

ich sehe auch keine weiteren ermittlungsansätze. ich bin vielmehr der mei

nung, dass das ermittl.verfahren, gem. § 170 Abs 2 StPO alsbald einzustellen ist. ich bitte um entsprechende benachrichtigung.
 

gummi1

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von mir
türen zu lassen wenn die grünen da sind nur an der sprechanlage
ohne raw. nie irgndetwas sagen.
gruß gummi
 

Paninaro

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Na ja die meisten von denen nutzen halt gerne ihre macht aus. Es gibt leider nur noch wenige die Menschlich sind und bleiben, wenn man mit solchen Leuten Diskutiert wird man angeschrieen oder bekommt Dumme Kommentare und erhebt man selber dann auch seine stimme sehen die Jurys ganz Rot.

Bei manchen kann man nur mit dem Kopf schütteln.
 

Goliath

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@ Pink Panther: Fahrerflucht ...rechtlich als "Unfallflucht" zu werten, ist eine Straftat. Gemäß § 142 StGB hast du einen ganzen Schwall an Verpflichtungen, wenn du im Straßenverkehr etwas, oder schlimmer JEMANDEN, schädigst.

Ein schädigendes Ereignis kann beinahe alles sein..., selbst wenn jemand sich durch deine Präsenz im Straßenverkehr schlecht fühlt, weil du laute Musik, und was weiss ich nicht hast, hast du im aller aller aller kleinlichsten Fall eine Körperverletzung und somit einer Verkehrsvergehensanzeige am Ar***...


Polizeirecht NRW als PDF-Datei interessant ist die Seite 18, dort steht der Paragraph 41 PolG - Betreten udn Durchsuchen von Wohnungen, etc pp.

Allerdings kann die Maßnahme nicht aus dem Polizeirecht greifen, weil das Polizeirecht alleinig als gefahrenabwehrende Rechtsgrundlage für die Beamten mit hoheitlichen Rechten erarbeitet wurden.


Die Rechtsgrundlage der Durchsuchung muss sich, aufgrund des eröffneten Strafverfahrens gegen primär DICH als Halter des Fzg (Du hast Halterpflichten, die dich in diversen Situationen auch alt aussehen lassen...) auch primär aus der Strafprozessordnung herleiten.


Ich finde leider keinen passenden Link zur aktuellen Strafprozessordnung, aber ich meine mich gut zu erinnern, dass ein Wortlaut sinngemäß folgendermaßen war:

"Private Grundstücke dürfen nur ohne Genehmigung der Eigentümer betreten und/oder durchsucht werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der/das Gesuchte auch tatsächlich dort aufhalten wird..."

- also bei Täter auf Verfolgung, oder sowas..

dann müssen sie dir, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden, auch nicht unmittelbar mitteilen, worum es geht, sondern erteilen Anordnungen, denen du Folge zu leisten hast.


...


Aber ich bin nun ganz ehrlich:

Ich habe schon viel gelesen und ich habe schon sehr viel erlebt. Mit meinen 23 Lenzen .. sogar mehr als manch anderer in diesem Alter.

SOWAS ist mir noch nicht zu Ohren gekommen.

Einen WIEDERSTAND kann ich hier auch beim besten Willen nicht rauslesen, denn zuvor hätte durch die Beamten ein Platzverweis gemäß § 164 StPO erfolgen müssen, oder zur Not eine Festnahmé, wenn durch aktive Störungen des polizeilichen Gegenübers ein Erfolg der Maßnahme objektiv gefährdet ist.

Ich kann hier nichts dergleichen rauslesen und weiss echt nicht, was ich davon halten soll.


Auch mit dieser Verfahresweise der Cops kann ich mich nicht anfreunden, da ich soetwas noch nie gesehen oder gehört habe..., und ich kenne einige aus dem Verein :D

...

Ich bin mal gespannt, was ihr noch so alles erlebt.

Gruß
Goliath
 

gummi1

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Hallo
Die schei—ist noch nicht überstanden meine Frau soll 750 euro und ich 700 lappen löhnen
Haben natürlich einsp. Erhoben
Bin froh wenn alles rum ist werde dann berichten
Gruß gummi
 

Maj.Worsti

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Ich kann das eigentlich auch nicht glauben, was da vorgefallen sein soll.

Eine gegenwärtige Gefahr lag doch offensichtlich nicht vor, die eine Haussuchung ohne den entsprechenden Befehl der Staatsanwaltschaft überhaupt begründet hätte.
Selbst wenn die Beamten davon ausgingen, daß Du Dich der Strafverfolgung entziehen wolltest, dann waren die Mittel m.E. nicht mehr verhältnismäßig.

Also für mich war die Polizeimaßnahme unverhältnismäßig und daher nicht rechtmäßig. Somit würde ein Bußgeld entfallen.

Aber was weiß ich schon... :wink:

Gruß
Maj.Worsti
 

gummi1

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wie gesagt sie waren dann auch im keller, aber da war keiner
sie wollten das auto auch noch mitnehmen! meine frau hat ab. keine schlüssel gefunden aber was ich weis ist der geschädigte, beim bgs
ist fast ein kollege von den grünen, vielleicht deswegen der aufstand
 

Goliath

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Ne Ne ...

BGS und Polizei sind sich im ungefähren so grün wie die FC Bayern mit den Dortmundern ... :D

Es ist vergleichbar: Sie spielen zwar alle Fußball, ...aber nicht zusammen und will der bessere sein und kann den andern nicht ab :lol:

BGS und Polizei arbeiten in ganz anderen Sphären und gerade in Köln-Mitte schiebt der BGS jede Arbeit von sich zur richtigen Polizei weg, die er wegkriegen kann...

Von daher ....

No Comment : )
 

Katja-Fan

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Goliath schrieb:
Ein schädigendes Ereignis kann beinahe alles sein..., selbst wenn jemand sich durch deine Präsenz im Straßenverkehr schlecht fühlt, weil du laute Musik, und was weiss ich nicht hast, hast du im aller aller aller kleinlichsten Fall eine Körperverletzung und somit einer Verkehrsvergehensanzeige am Ar***...

mit zu lauter Musik rumzufahren ist ein Verstoß gegen §23 Abs. 1 StVO und hat eine Verwarnung in Höhe von 10€ zur Folge und kann demzufolge keine Körperverletzung sein und die Maßnahme wird auch nicht damit begründet das man andere stört/schädigt, sondern damit, das man seine Umwelt nicht in dem Maße wahrnehmen kann wie es zum sicheren Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr notwendig ist

Goliath schrieb:
Die Rechtsgrundlage der Durchsuchung muss sich, aufgrund des eröffneten Strafverfahrens gegen primär DICH als Halter des Fzg (Du hast Halterpflichten, die dich in diversen Situationen auch alt aussehen lassen...) auch primär aus der Strafprozessordnung herleiten.


Ich finde leider keinen passenden Link zur aktuellen Strafprozessordnung, aber ich meine mich gut zu erinnern, dass ein Wortlaut sinngemäß folgendermaßen war:

"Private Grundstücke dürfen nur ohne Genehmigung der Eigentümer betreten und/oder durchsucht werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der/das Gesuchte auch tatsächlich dort aufhalten wird..."

- also bei Täter auf Verfolgung, oder sowas..

dann müssen sie dir, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden, auch nicht unmittelbar mitteilen, worum es geht, sondern erteilen Anordnungen, denen du Folge zu leisten hast.

§ 102 StPO
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

§ 103 StPO
(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.

(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

§ 105 StPO
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

(2) Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.

(3) Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt. Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Durchsuchung von Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.


Goliath schrieb:
Einen WIEDERSTAND kann ich hier auch beim besten Willen nicht rauslesen, denn zuvor hätte durch die Beamten ein Platzverweis gemäß § 164 StPO erfolgen müssen, oder zur Not eine Festnahmé, wenn durch aktive Störungen des polizeilichen Gegenübers ein Erfolg der Maßnahme objektiv gefährdet ist.

§ 164 StPO
Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beamte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen, jedoch nicht über den nächstfolgenden Tag hinaus, festhalten zu lassen.

zumindest kann ich hier keine Grundlage für einen Platzverweis erkennen, im Anfangssachverhalt den Widerstand schon, dazu reicht es auch wenn mir eine Frau aktiv den Weg versperrt, den ich gehen will, weil es zumindest einer Kraftanstrengung bedarf diese zu entfernen.

Und warum soll ein Platzverweis die Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des § 113 StGB sein?

Und warum sollte sich eine Festnahme nach § 164 StPO und eine anschießende Strafverfolgung nach § 113 StGB ausschließen?


------------------------------------------------------------------

Nun mal was zu der Eingangsgeschichte und das Wort Geschichte benutze ich nicht zufällig, da paßt nämlich so einiges nicht (womit ich nicht sagen will das es so nicht war, aber es klingt nicht sehr glaubwürdig):

1. die Durchsuchung hatte eigentlich ein völlig falsches Ziel da die Zeugen ja den Fahrer/in wohl eh nicht erkannt haben, somit hätte nur eine Besichtigung des Fahrzeugs Sinn gemacht (das macht die Durchsuchung aber nicht rechtswidrig, wenn sie das nämlich wäre könnte auch kein Widerstand vorliegen)

2. wenn ich etwas suche dann setze ich mich nicht in fremde Esszimmer, schon gar nicht ohne zu fragen und sitzen ist bei einer Suche eher kontraproduktiv

3. kein Polizeibeamter rennt durch irgendwelche Wohnungen/Häuser ohne entweder zu fragen, ob er das denn mal darf oder ohne wenigstens zu erklären, warum er das macht, das geht einem nach einer gewissen Zeit so in Fleisch und Blut über, das geht gar nicht mehr anders

4. die Frau schafft es nicht zu erwähnen das ihre kleine Tochter im Keller ist und sie sich um sie sorgt, fragt dann aber nach einer gewissen zeit nach einem Durchsuchungsbefehl. Das ist eher ungewöhnlich, normalerweise sind Eltern da immer sehr besorgt. Im Gegensatz dazu fragen Betroffene normalerwiese entweder gleich zu Beginn nach einem Durchsuchungsbefehl / entsprechender Rechtsgrundlage / Vorgesetzen oder gar nicht mehr.

5. warum sollte sich ein Polizeibeamter von einer Frau von seiner Durchsuchung abhalten lassen, mit seinem Vorgesetzen telefonieren und trozt harmloser Situation Verstärkung bekommen. Der Beamte vor Ort hatte doch alle Möglichkeiten und Befugnisse die er brauchte, sein Vorgesetzter hat auch nicht mehr. Wenn ich jemanden suche und Geräusche aus einem Bereich höre von dem ich erstmal nicht weis wieviele Ausgänge er hat, dann telefonier ich nicht ne halbe Stunde rum sondern mache mich dahin, und wenn dabei Person zu bruch geht, die sich mir in den Weg stellt, dann hat sie halt Pech. Das die 3 ihre schußsicheren Westen anhatten sollte man übrigens nicht dahingehend werten das sie eine besonders gefährliche Person suchten, sondern einfach nur so, das es halt 3 schlaue Beamte waren, so sind die Zeiten nunmal

6. es ist unlogisch das die Polizei erst am nächsten Tag anruft und den Mann zu Vernehmumg vorlädt, wenn man schon mal da ist macht man das gleich und schriftlich. Außerdem sagt man auch nicht das er sich stellen soll, kann man nämlich gar nicht, dazu müßte er nämlich auf der Flucht sein und man ihn erstmal zu Fahndung ausschreiben, das ist bei einer Verkehrsunfallflucht mit leichtem Sachschaden eher unwahrscheinlich

7. man ruft nicht 2 Tage später bei einer Beschuldigten an und fragt nach ihren Personalien, das ist ja nun völliger Blödsinn, entweder gleich oder gar nicht, sollte man dann doch nochmal etwas von ihr wollen dann macht man das persönlich und mit Zeugen.

8. das die Frau einen Strafbefehl zu erwarten hat kann die Polizei gar nicht sagen, ob es zu einem Strafbefehl oder einer Hauptverhandlung kommt entscheidet das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft

9. bevor es überhaupt zu einer Klageerhebung kommen kann muß man der Frau erstmal einen Tatvorwurf machen und ihr die Chance geben sich dazu zu äußern, entweder schriftlich oder in Form einer Beschuldigtenvernehmung, irgendwie klingt der Sachverhalt hier wie: Geben sie mir mal ihre Personalien, sie bekommen einen Strafbefehl wegen ...

10. "Widerstand gegen die Staatsgewalt", netter Spruch, ist in Deutschland aber ungefähr so richtig wie "Sie haben das Recht zu schweigen! Alles was sie von nun an sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden". Die Straftat heißt "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", nur der Abschnitt im Strafgesetzbuch heißt "Widerstand gegen die Staatsgewalt", das wirft bestimmt kein Polizeivollzugsbeamter oder Staatsanwalt durcheinander

11. warum sollte man die Frau erst darüber aufklären müssen das sie sich strafbar macht, wenn sie sich gegen polizeiliche Maßnahmen stellt? Die "Empörung" darüber kann ich nicht nachvollziehen. Klar kann ich so nett sein und mir selbst den Schreibkram ersparen indem ich es mal im guten probiere, aber müssen muß man das nicht. Und auch hier trifft wieder der alte Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (wobei man vermutlich recht naiv sein muß um sich hier unwissend stellen zu können)

12. die Sache mit dem Auto: wenn man das Auto sicherstellen will braucht man dazu keinen Autoschlüssel, das wird ohnehin abgeschleppt und nicht von einem Polizeibeamten gefahren
 

Katja-Fan

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Maj.Worsti schrieb:
Eine gegenwärtige Gefahr lag doch offensichtlich nicht vor, die eine Haussuchung ohne den entsprechenden Befehl der Staatsanwaltschaft überhaupt begründet hätte.

doch, die Gefahr das die Spuren der Straftat und somit Beweismittel beseitigt werden

Maj.Worsti schrieb:
Selbst wenn die Beamten davon ausgingen, daß Du Dich der Strafverfolgung entziehen wolltest, dann waren die Mittel m.E. nicht mehr verhältnismäßig.

mir persönlich fällt kein milderes Mittel als die Suche nach dem "Tatwerkzeug" ein, dir?

Maj.Worsti schrieb:
Also für mich war die Polizeimaßnahme unverhältnismäßig und daher nicht rechtmäßig.

ich würde sie nicht als unverhältnismäßig bezeichnen, zur Rechtmäßigkeit könnte sich aber endgültig nur ein Richter äußern, kann man ja alles Überprüfen lassen

Maj.Worsti schrieb:
Somit würde ein Bußgeld entfallen.

würde es sowieso, im Strafrecht gibts kein Bußgeld, nur Geldstrafen
 

Katja-Fan

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Goliath schrieb:
BGS und Polizei sind sich im ungefähren so grün wie die FC Bayern mit den Dortmundern ... :D

*kopfschüttel*

Goliath schrieb:
Es ist vergleichbar: Sie spielen zwar alle Fußball, ...aber nicht zusammen und will der bessere sein und kann den andern nicht ab :lol:

warum sollen sie sich nicht abkönnen? Die Kollegen machen doch alle ihren Job so gut wie möglich, Probleme mit den lieben Bürgern gibts genug, da macht man sich sicher nicht noch gegenseitig das Leben schwer

Goliath schrieb:
BGS und Polizei arbeiten in ganz anderen Sphären und gerade in Köln-Mitte schiebt der BGS jede Arbeit von sich zur richtigen Polizei weg, die er wegkriegen kann...

1. die Unterteilung BGS und Polizei ist schonmal Blödsinn (genauso wie WaWiPo und richtige Polizei), der BGS ist genauso Polizei wie die Landespolizei´n, das wird sich ja auch bald endgültig im Namen abzeichnen

2. sie arbeiten nicht in unterschiedlichen Sphären, aber unter unterscheidlichen Bedingungen, sprich unter ganz unterschiedlichen sachlichen und vor allem örtlichen Zuständigkeiten. Die Polizeihoheit liegt nunmal bei den Bundesländern und die achten da auch sehr drauf das das so bleibt, der BGS schiebt also nix ab sondern er darf einfach bestimmte Sachen nicht endgültig bearbeiten, im Zweifelsfall heißt das der BGS-Beamte greift auf (Spaß) und der LaPo-Beamte bearbeitet (nerviger Schreibkram). Die Beamten vor Ort kennen aber diese Probleme und wissen auch das ihr Gegenüber nix dafür kann und darum gibts da auch keine Probleme deshalb
 

doohenne

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Das was du geschrieben hast ist alles gut und schön,aber leider weicht es allzu oft von der Realität ab! :wink:
Z.B. hab ich solche Aussagen bezüglich Strafbefehl selber schon erlebt.Solche Sachen werden teilweise gesagt,um den mutmaßlichen Täter,welches Vergehens auch immer,unter Druck zu setzen.Denn wer hat schon Ahnung von der Materie und weiß was vom gesagten richtig oder falsch ist???Dumm nur,wenn der "Verdächtige" oder wie immer wir den mal nennen,Jurist ist und denen gleich die richtigen Antworten geben kann.Da war ich auch dabei und hab mich köstlich amüsiert,denn der Typ hatte Ahnung und reden konnte der auch. :D Man weiß halt nie wen man vor sich hat! :wink:
Viele Sachen hören sich sehr theoretisch an,werden aber in der Praxis nicht so gehandhabt.
Das ist wie überall im Leben! :wink:
 

Maj.Worsti

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@ Katja-Fan:
Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf, ja?
Es geht hier um einen 160€-Schaden! und der Mann und seine Familie werden von einem SEK heimgesucht...
DAS ist nicht verhältnismäßig!

1. Verhältnismäßig ist eine Polizeimaßnahme (die in Rechte anderer eingreift), wenn ihr Grund in Anbetracht der widerstreitenden Interessen höher wiegt. Wobei immer das mildeste Mittel zu wählen ist.

Das Auto haben sie also gefunden, was sollte dann die weitere Durchsuchung (immer noch ohne Befehl) des Hauses?

Gut, sie suchen den Täter. Auto ist da, Frau und Kind ist da.
Sehr wahrscheinlich, daß sich der "Täter" wegen einem 160€-Schaden nach Südamerika davonmacht...

Bei dringendem Tatverdacht ist ein Haussuchungsbefehl relativ schnell, oder sogar während der Durchsuchung zu bekommen.
Soweit ich das verstanden habe, ist ein solcher Befehl der Staatsanwaltschaft nicht vorhanden.

Klar machen auch Polizisten Fehler. Will ich nicht einmal verurteilen.
Aber dann sollten solche Fehler nicht noch verschlimmert werden und die Frau für ihr (m.E. verständliches und rechtmäßiges Verhalten) belangt werden.

JA JA, es ist kein Bußgeld sondern eine Geldstrafe... :roll:
 

Katja-Fan

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Maj.Worsti schrieb:
@ Katja-Fan:
Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf, ja?

ich bin Ossi und als solcher logischerweise Atheist (oder gar Heide :twisted: ), wir können die Kirche also lassen wo du willst, wenn sie aber Krach macht (am besten Sonntag Vormittag) wird sie gesprengt :D *

Maj.Worsti schrieb:
Es geht hier um einen 160€-Schaden! und der Mann und seine Familie werden von einem SEK heimgesucht...
DAS ist nicht verhältnismäßig!

1. ich glaube kaum das die Kollegen zum Zeitpunkt der Durchsuchung die genaue Schadenshöhe kannten, denn eine solche Durchsuchung (Gefahr im Verzuge) macht nur Sinn wenn sie zeitnah zur Tat erfolgt

2. das war kein SEK-Besuch, als SEK´ler kommt man meist nachts, seltenst klingelnderweise durch die Tür und man läßt sich auch auch nicht von anwesenden Personen abhalten oder bequatschen. Außerdem hat man dann auch meist seinen Staatsanwalt dabei. (was einem nicht ungedingt hilft sondern nur etwas Verantwortung abnimmt, Anordnungsbefugnis liegt nunmal bei einem Richter, siehe oben § 105 StPO)

3. Die Durchsuchung selbst war verhältnismaßig, über den Umfang kann man sich sicher unterhalten, aber das macht die Durchsuchung nicht rechtswidrig. Aber anders als Mittels einer Durchsuchung ist das Fahrzeug nunmal nicht aufzufinden. (mal abgesehen von einer freiwilligen Herausgabe, das ist aber rechtlich nicht so leicht greifbar)

Maj.Worsti schrieb:
1. Verhältnismäßig ist eine Polizeimaßnahme (die in Rechte anderer eingreift), wenn ihr Grund in Anbetracht der widerstreitenden Interessen höher wiegt. Wobei immer das mildeste Mittel zu wählen ist.

wie schon gesagt, ein milderes Mittel fällt mir nicht ein, eine Befragung und Auskunftspflicht sieht die Strafprozeßordnung im Gegesatz zu den Polizeigesetzen nicht vor. Klar hätte man auch einfach hingehen und sagen können: Ihr Fahrzeug wird im Zusammenhang mit einer Verkehrsunfallflucht gesucht, ist es da, könnten wir das mal in Augenschein nehmen? Allerdings muß man das nicht, wenn die Kollegen das halt aus irgendwelchen objektiven oder subjektiven Gründen für nicht zielführend halten, dann machen sie es halt gleich im Rahmen einer Durchsuchung. Ein Mittel muß nämlich nicht nur angemessen (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne), sondern auch geeignet und erforderlich sein um verhältnismäßig zu sein, sogesehen sehe ich bezüglicher einer Durchsuchung hier kein Problem.

Maj.Worsti schrieb:
Das Auto haben sie also gefunden, was sollte dann die weitere Durchsuchung (immer noch ohne Befehl) des Hauses?

wenn die Kollegen halt der Meinung waren sie brauchen auch den Mann (oder einfach nur den Auftrag hatten ihn zu besorgen) dann macht auch die Weiterführung Sinn, das Ganze in Frage zu stellen und zu unterbinden obliegt aber nicht irgendwelchen anwesenden Personen sondern nur einem Richter, oder um es mal im amtsdeutsch zu sagen: man kann dagegen zwar Rechtsmittel einlegen, aufschiebende Wirkung haben die aber nicht.

Maj.Worsti schrieb:
Gut, sie suchen den Täter. Auto ist da, Frau und Kind ist da.
Sehr wahrscheinlich, daß sich der "Täter" wegen einem 160€-Schaden nach Südamerika davonmacht...

ok, wir kennen nur eine Seite der Geschichte und hierbei wahrscheinlich die emotional aufgewühlte und weniger eine professionell sachliche, aber spinnen wir das ganze mal weiter:

- zur Schadenshöhe habe ich mich oben schon geäußert
- das der Täter nicht wirklich erkannt wurde müssen die eingesetzten Beamten auch nicht gewußt haben, sie haben den Auftrag wahrscheinlich einfach über Funk bekommen
- sie sollen ein Fahrzeug finden und den männlichen Halter / Fahrer
- sie gehen also davon aus das der Fahrer davon ausgeht das er doch erkannt wurde und nun sein Äußeres noch schnell verändern will (Frisur, Haarfarbe, Bartwuchs, Kleidung,...)
= es besteht eine gewisse Notwendigkeit und zeitliche Dringlichkeit ihn und das Fahrzeug zu finden

Maj.Worsti schrieb:
Bei dringendem Tatverdacht ist ein Haussuchungsbefehl relativ schnell, oder sogar während der Durchsuchung zu bekommen.
Soweit ich das verstanden habe, ist ein solcher Befehl der Staatsanwaltschaft nicht vorhanden.

es besteht aber nunmal bloß eine zeitliche Dringlichkeit bezüglich des Fahrzeugs und ggf des Fahrers, bezüglich eines Durchsuchungsbefehls besteht sie nicht, dafür gibt es ja die Gefahr im Verzuge. Es macht auch kein Sinn während einer Durchsuchung andere Beamte zu einem Richter zu schicken (ein Staatsanwalt reicht gemäß § 105 StPO ja nicht) und einen Durchsuchungsbefehl zu erwirken, das kann man auch hinterher in Ruhe machen, einfach weil die Maßnahme schneller vorbei ist wie eine zuständigen Richter zu erwischen.

Maj.Worsti schrieb:
Klar machen auch Polizisten Fehler.

Blasphemie!!! *

Maj.Worsti schrieb:
Will ich nicht einmal verurteilen.

kannst du auch gar nicht, du bist kein Richter. Und von Zivilisten lassen wir uns schon gar nix sagen *

Maj.Worsti schrieb:
Aber dann sollten solche Fehler nicht noch verschlimmert werden und die Frau für ihr (m.E. verständliches und rechtmäßiges Verhalten) belangt werden.

na ja, grobe Fehler kann ich nicht erkennen (die Ausführung überzeugt mich aber auch nicht völlig, aber das hatte ich glaube schon mal erwähnt), ob des Verhalten der Frau verständlich ist liegt wohl im subjektiven Empfinden des Betrachters, ich versteh es nicht. Aber zumindest scheint es auch einen Richter gegeben zu haben der es nicht rechtmäßig fand.

Maj.Worsti schrieb:
JA JA, es ist kein Bußgeld sondern eine Geldstrafe... :roll:

ich weis, man kann auch ohne diese Information leben, ich wollte sie halt trotzdem mal unters Volk bringen weil es so oft durcheinander gebracht wird, ähnlich wie Festnahme und Gewahrsamnahme oder Fahrverbot und Führerscheinentzug (Entzug der Fahrerlaubnis)


* sorry, gab gebratenen Clown als Nachtmahl
 

gummi1

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So habe heute post vom Gericht bekommen.
Am 29.9. 05 um xx Uhr, muss ich zur gerichtsverhandlung.von meiner Frau ist da noch nichts erwähnt,
so jetzt meine frage?wieso gibt’s da eine Verhantlung.
Laut Akteneinsicht meines raw.
Die Zeuginnen, die den Unfall bemerkt haben, haben den Fahrer nicht erkannt.
Sie wissen nicht mal, ob eine Frau od. ein Mann am Steuer war.
Habe gelesen, die zwei Zeuginnen, sind auch eingeladen worden,frage mich was das soll
Wenn sie nicht mal sagen können wer gefahren ist, Frau od. Mann.
Habe meinen RAW. heute nicht erreicht.
 

gummi1

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So wir hätten heute Mittag ,zu zweit Gerichtstermin gehabt !
Gestern ruft mich mein AW. an , Termin fällt aus , der Richter ist Erkrankt .
Das ist mir doch etwas auf die Eier gegangen , den AW. auch .
So hätte ich den Salat , jetzt hinter mir.
Muss halt weiter Warten . :twisted:
 

doohenne

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Sag mal irgendwie komisch ist das schon.Mein Termin gegen die BG wurde auch abgesagt.Auch der Termin wäre heute gewesen!!!Haben die ein Treffen der anonymen Richter abgehalten oder wie!? :D
 

gummi1

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Hi
Vielleicht Beraten die über eine Amnestie !!!!
 
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