gefahr in verzug?

gefahr in verzug

  • ist das legal

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  • was kommt auf mich zu.

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gummi1

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hallo
mitte januar wurde mit meinem fahrzeug ein parkender pkw an der
stoßstange leicht beschädigt: im nachhinein haben wir durch die vers. erfahren, dass es um 160,00 eur ging. der schaden ist bezahlt.

meine frau war mit unsere dreijährigen tochter alleine zu hause als
es klingelte. sie ging zuerst an die sprechanlage. es meldeten sich die grünen. danach öffnete sie nichtsahnend die türe. jetzt fragten die grünen ob ich, also ihr mann zu hause sei. gründe wurden nicht genannt. als meine frau verneinte, sind die zwei einfach rein und haben sich ins esszimmer gesetzt. unsere tochter war noch im keller, weil meine frau gerade die gefriertruhe einräumte.

im esszimmer fragten sie meine frau, ob sie einmal in die garage schauen dürften. völlig überrumpelt führte sie die polizei in die garage; mein auto stand auch da. nun erlaubte sich meine frau doch einmal die herrschaften zu fragen, um was es denn eigentlich ginge. grüne: fahrerflucht. das auto wurde gesehen, als es ein parkendes fahrzeug beschädigt hat.

die polizei voran, meine frau hinterher, gingen alle wieder ins haus.
warum weiss eigentlich niemand; hatte meine frau auch in der garage nochmals verneint dass ihr mann zu hause sei.

im esszimmer hängt unser alter parka.
den ziehen wir immer an, wenn wir zum hund rausgehen. der eine polizist meinte: das ist ja die jacke ihres mannes. meine frau verneinte. wie von anfang an bestätigt, war ich ja nicht zu hause.

jetzt gings richtig los. die polizisten sind aufgestanden und haben mit ihren taschenlampen alle räume im erdgeschoss "durchleuchtet". erwähnt sei noch, dass unsere tochter die ganze Zeit alleine unbeaufsichtigt im keller war.

meine frau fragte nach einem durchsuchunsbefehl. die grünen meinten, den bräuchten sie nicht, weil gefahr in verzug vorliegt. sie sagte dann sie will den vorgesetzten. der jüngere polizist wollte an ihr vorbei in den keller. meine frau versperrte ihm den weg. unser tochter stellte zwischenzeitlich den halben keller auf den kopf. der lärm bracht die polizei auf die idee, dass ich wohl als fahrerflüchtiger im keller sitze.

meine frau hatte jetzt keine möglichkeit mehr, die kellertreppe zu verlassen. hinter verschlossener esszimmertür tel. der ältere grüne angeblich mit seinem vorgesetzten. nach ca 30 min kligelte es erneut: drei polizisten mit kugelsicheren westen erschienen als verstärkung, gegen meine frau auf der kellertreppe, in unserem flur. fortsetzung folgt.
 

gummi1

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einer der verstärkung stellte sich als vorgesetzer vor, und erklärte,
dass die grünen in ein haus/wohnung ohne durchsuchungsbefehl eindringen dürfen. alle zusammen gingen an meiner frau vorbei in den keller und durchsuchten auch dort, wie schon im erdgeschoss, alle räume. ausser meiner tochter und meiner frau war niemand da.

am nächsten morgen (sonntag) rief die polizei bei meiner frau an: ihr mann soll sich stellen und zur vernehmung bei der polizei erscheinen. eine rückfrage bei einem anwalt ergab, dass wir keine angaben machen sollen: ausser nat. personalien.

am montag erneuter anruf der grünen: es wurden die peronalien meiner frau erfragt.
Fazit: meine frau hat einen strafbefehl wegen "widerstand gegen die staatsgewalt" zu erwarten. sie wurde zu keiner zeit darüber aufgeklärt, dass sie sich strafbar macht, wenn sie die polizei nicht in den keller lässt.

Unser anwalt wartet bis heute auf akteneinsicht. was kommt da auf uns zu?
 

look4free

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Mit der Einstellung: "Er ist ja eigentlich gar nicht zu Hause" kommen man nicht weiter. Wenn man also öffnen, werden die Beamten - es ist nicht immer ein Staatsanwalt dabei - ihnen zunächst einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß präsentieren*.
In diesem Durchsuchungsbeschluß ist angegeben, gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, wo durchsucht werden soll und vor allem, ob etwas Bestimmtes gesucht wird oder ob man allgemein weitere Beweismittel auffinden will.
Grundsätzlich sind Durchsuchungen nur zu bestimmten Zeiten gestattet. Im Sommer 1.4 bis 30.9 von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Winter 1.10. bis 31.3 von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Durchsuchung nur statthaft, wenn dies vom Amtsgericht angeordnet ist. (Nacht- und Nebelbeschluß!)
Sind sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens, muß in dem Durchsuchungsbeschluß konkret angegeben sein, was gesucht wird und warum man meint, dies bei Ihnen finden zu können. Diese "Drittdurchsuchungen" finden häufig bei Steuerberatern, Wirtschatsprüfern, Banken, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und anderen beratenden Berufen statt.
Um die Herren wieder los zu werden sollten Sie das Gesuchte rausrücken, aber darauf bestehen, daß die Papiere nur von dem zuständigen Staatsanwalt durchgesehen werden dürfen. Seit dem 1.9.2004 ist es zwar auch Polizeibeamten gestattet, die Papiere vor Ort durchzusehen. Dies muß aber dann ausdrücklich im Durchsuchungsbeschluß angeordnet sein. Ist dies nicht ausdrücklich angeordnet sind die Beamten verpflichtet, die Unterlagen in einem Briefumschlag, wenn es viel ist in einem oder mehreren Kartons zu versiegeln und dem Staatsanwalt vorzulegen.
Wenn Sie selbst Beschuldigter des Verfahrens sind und bestimmte näher beschriebene Unterlagen gesucht werden, sollten Sie genauso verfahren. Dies erspart Ihnen, daß die Beamten stundenlang ihre Wohnung auf den Kopf stellen und womöglich noch ganz andere Dinge finden (sogenannte Zufallsfunde).
Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolles geben.
Sie sollten bereits während der Durchsuchung darauf bestehen, anwaltlichen Rat einholen zu dürfen. Spätestens nach Beendigung der Durchsuchung sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. In manchen Fällen waren die Verdachtsmomente für den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses so dürftig, daß der Beschluss einer Beschwerde beim Landgericht nicht standhält und alles Beschlagnahmte rauszugeben ist.

*Es kommt gerade in Drogensachen vor, daß die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss Ihr Heim durchsuchen will. Möglicherweise ist Sohnemann mit ein paar Gramm Rauschgift erwischt worden.
Die Beamten berufen sich dann auf Gefahr in Verzug. Mit anderen Worten: Ein Ermittlungsrichter oder Staatsanwalt ist angeblich nicht zu erreichen und die Ermittlungen seien so dringend, daß die Polizei sofort tätig werden müsse. Ansonsten bestehe die Gefahr, daß Beweismittel vernichtet würden.
In diesen Fällen sind die Beamten wenig gesprächsbereit. Überrumplungstaktik ist alles. Die Bewohner, die die Sache ausdiskutieren wollen, finden sich schon mal innerhalb von Sekunden in Handschellen am Boden wieder.
Die Gerichte haben die ausufernde Praxis der polizeilichen Durchsuchungen zwar eingeschränkt, sie kommen aber dennoch immer wieder vor.
Für die Betroffenen gilt es Ruhe zu bewahren. Kein Widerstand, keine Beschimpfungen, keine Drohungen - auch wenn es schwer fällt.
Legen Sie sobald die Beamten wieder gesprächsbereit sind, Beschwerde gegen die Durchsuchung ein und beauftragen einen Rechtsanwalt.
Der Eiserne Grundsatz gilt auch hier: Schweigen ist die stärkste Waffe der Verteidigung.

mehr gibt es dazu nicht zu sagen. guter anwalt ist goldwert und wenn das ein aprilscherz war, reiß ich dir den a**** auf ;)
 

gummi1

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hallo
das hatt meine bessere hälfte gerate selber geschrieben mit sowas mach
ich keine scherze sie wollten sogar noch die schlüssel vom auto und
wollten es mitnehmen sie hatt sie aber nicht gefunden ich kann
mir denken wer gefahren ist habe aussageverweigerung
 

gummi1

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bin beim ace habe rechtschutz
 

Bender

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Im Text von look4free steht ja beschrieben, was unter Gefahr im Verzug zu verstehen ist. Aus der Schilderung des Durchsuchungsherganges fällt es mir schwer, diese Gefahr herauszulesen.

Als Beweismittel wäre wohl nur das Auto anzusehen gewesen. Dafür hätte man wohl auch einen Durchsuchungsbefehl abwarten können wenn der Fall so schwer wiegt, dass es sich überhaupt lohnt. In der Zwischenzeit hätte man im Auto ein paar Donuts und Kaffee vertilgen können. Der "Verdächtige" hätte sich wohl kaum in Luft aufgelöst oder einer kosmatischen Operation unterzogen.

Sollte die Schilderung alle tatsächlich relevanten Information enthalten würde ich die Aktion für ungerechtfertigt halten und ich würde juristische Schritte in Erwägung ziehen. Die Anklage "Widerstand gegen die Staatsgewalt" sieht für mich in diesem Zusammenhang aus wie eine Einshüchterungsmaßnahme. Das macht die Sache um so krasser.

Die Hoffnung, dass der Beitrag ein Aprilscherz war, bleibt.

Gruß
 

Streethawk1

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Hallo, habe im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall miterlebt, es ging dabei aber um etwas anderes, die Polizei hatte die ganze Wohnung durchsucht (und natürlich nix gefunden da es nur ein Racheakt dieser Person war die Polizei zu rufen). Auf die Frage nach dem Durchsuchungsbefehl gab es auch die Antwort "Gefahr in Verzug".


Leute ihr guckt zuviel Fernsehen, Durchsuchungsbefehl ist Kinder-A-A!

Die machen was sie wollen, totale Kontrolle des Systems über den Einzelnen das ist die Wahrheit, tja und man kann nix dagegen tun.

Klagen? furz drauf, ist doch "ermessenssache" der Beamten gewesen, also im allerschlimmsten fall verwarnung und das auch nur formal.

Manchmal wünsch ich mir die Zeit von Conan zurück!!!
 
A

Anonymous

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Streethawk schrieb:
Manchmal wünsch ich mir die Zeit von Conan zurück!!!

genau.. da wäre die frau dann direkt erschalgen worden, ohne dass gefragt worden wäre :roll:

von dem der durchsuchung zugrunde liegenden sachverhalt einmal abgesehen, freut sich die bildzeitung immer über solche storys. also mit einem rechtsanwalt beraten, was in der vorliegenden situation notwendig war an eingriff in die privatsphäre und dann bild informieren.. wilkür, polizeistaat blabla.. am besten die namen der beamten und die dienststelle mit angeben.. und dann abwarten..
 

gummi1

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hallo
ist kein scherz mein nachbar hat mich gleich gefragt was war bei dir
los gleich 2 scherifautos habe auch noch das schreiben vom anwald
hier wie gesagt der hat bis jezt noch keine akten einsicht
 

memme_mann

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@gummi

So ein ähnlichen Fall hatte ich auch. Da war ich noch so 4 Jahre jünger und wohnte noch bei meinen Eltern! Hab jemanden rechts überholt, der mich daraufhin angezeigt hat.
Die Grünen sind so ähnlich vorgegangen. Haben meine Eltern überrumpelt und sie nicht "aufgeklärt!", sodaß meine Eltern angaben gemacht haben, was für ein auto ich z.B. fahre und so weiter. Das wurde dann vor gericht gegen mich verwendet, obwohl meine Eltern nicht belehrt wurden, dass sie hätten damals keine Angaben machen brauchen!

Ich glaube die Grünen machen das mittlerweile immer so. Ich u. meine Eltern haben daraus gelernt und sagen erstmal IMMER nichts ohne Anwalt!

Gruß

PS: Hoffe die Sache geht für dich/euch gut aus!
 

Streethawk1

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bad head schrieb:
Streethawk schrieb:
Manchmal wünsch ich mir die Zeit von Conan zurück!!!

genau.. da wäre die frau dann direkt erschalgen worden, ohne dass gefragt worden wäre :roll:

von dem der durchsuchung zugrunde liegenden sachverhalt einmal abgesehen, freut sich die bildzeitung immer über solche storys. also mit einem rechtsanwalt beraten, was in der vorliegenden situation notwendig war an eingriff in die privatsphäre und dann bild informieren.. wilkür, polizeistaat blabla.. am besten die namen der beamten und die dienststelle mit angeben.. und dann abwarten..


Conans Frau hätte eine Doppelaxt zuhause und wüsste sich zu wehren :devilish:

Conan rules (& Krom der Gott des Stahls)
 

Bön

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Also mal abgesehen davon dass wir hier doch alle gewisse Bequemlichkeiten und Sicherheiten unseres schönen Staates schätzen (bin eigentlich weniger davon überzeugt, dass ich ne Frau mit ner Doppelaxt toll finde...) back to topic: gummi, eine Umfrage im eigentlichen Sinne besteht aus mehreren Antwortmöglichkeiten die in direktem zusammenhang als eine Alternative anzusehen sind. Dies kann ich bei deinem Beitrag nicht erkennen?
 

gummi1

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hallo bön
hier gehts eigentlich darum ob es normal ist bei einem kleinen schaden
von 160 euro sich so aufzuführen so viel ich weis wurde niemand gefährtet bin kein bankräuber od.dealer fahre seid 29jahre auto
und moped habe nicht einen punkt sie hatten die nummer
schaden muß sowiso bezahlt werden bin zwar halter aber wer
ist gefahren da gibt es mehrere eztera.
 

pink panther

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Hallo gummi,

wenn die Sheriffs Langeweile haben, strengen die sich sogar für Peanuts richtig an: Wegen einer kleinen Geschwindigkeitsüberschreitung (+27 km/h, also kein Führerscheinentzug) kam bei mir ein freundlicher Beamter 5 mal an die Haustür. Die Nachbarn auf der Straße bekamen das natürlich mit. Wenn ich dann abends nach Hause kam, begrüßten mich meine Kinder schon mit "Papa, der Polizist war wieder da".

Toll, nicht war. Wegen einer lächerlichen Knolle und 3 Punkten wird man in der Öffentlichkeit kriminalisiert (die Befragung der Nachbarn stand kurz bevor). Als dann nach Terminvereinbarung die große Gegenüberstellung kam, um die Identität auf dem Radarfoto festzustellen, wurde ich natürlich vom Sheriff durch den Helmausschnitt klar erkannt. Von mir alles abgestritten und ansonsten geschwiegen (d.h. alle Anhörungsbögen nicht beantwortet) - Verfahren eingestellt.

Meine Theorie dazu: Bevor man sich als Polizist mit wirklich gefährlichen Kriminellen (z.B. der Mafia) anlegt, lieber die Dienstzeit mit harmlosen Dingen wie junge Mütter erschrecken o.ä. Heldentaten vertrödeln. Polizisten sind eben in erster Linie Beamte, womit eigentlich alles gesagt ist.

Ich wünsche Dir noch viel Glück in Deinem Fall (und einen guten Anwalt).
 

Willi1

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Wenn man jetzt mal das Verhalten der Polizei aussen vor lässt, fiel mir zuerst folgendes dazu ein :
- mit Deinem Auto wurde ein anderes angekarrt, oder ?
- mit Deinem Auto wurde demnach Fahrerflucht begangen, auch richtig ?
Warum hast Du oder habt Ihr das nicht sofort aufgeklärt ?
So ärgerlich, wie es auch ist, aber dazu ist man doch eigentlich versichert. Und nun überlege mal, wenn Dir jemand das Auto beschädigt und verschwindet. Dann ist das Geschrei genau so gross. Wenn ich den erwischen würde usw usw.

Dann der Beitrag von pink panther :
- .... vom Sheriff klar erkannt ....von mir alles abgestritten ..... Verfahren eingestellt. (Nebenbei : diesen Spruch von den "wirklich gefährlichen Kriminellen" finde ich voll daneben. Der kommt in vielen Foren immer dann vor, wenn jemand mal erwischt wurde.)

Ich bin ja nun kein Polizist, aber ich kann mir gut vorstellen, das die sowas tagtäglich erleben und die Typen nicht zu fassen kriegen. Wegen jedem kleinen Furz kommt dann auch noch gleich der Anwalt ins Spiel. Ist doch kein Wunder, wenn die Grünen mal überziehen.

Also Ruhe bewahren, reinen Tisch machen und fertig.

Gruss
Willi
 

gummi1

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hallo
meiner frau wurde vor 2 jahren die fahrer tür eingedrükt wir
brauchten ei ne neue war nicht billig keiner wurde gesehen haben
selber gelöhnt in meinem auto hat mir einer die hintere tür
zerkrazt auch keiner gesehen hallte auch nichts von fahrerflucht
 

gummi1

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hallo
ist das normal das mein raw. nach ca,10 wochen noch keine
akteneinsicht hat
gruß gummi
 

pink panther

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Hallo Willi,

schon mal was von der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gehört ?

Wegen einer Ordnungswidrigkeit will ich keinen Sheriff in meinem Haus sehen, zumal die Sache ohnehin sinnlos war (Fahreridentifikation anhand des Helmausschnitts).

Dein Verständnis für die Ordnungshütter in Ehren, aber ich möchte Dich mal sehen, wenn sie bei Dir mal aus Frust "überziehen".
 

André M

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desweiteren konnte ich dem text nun nihct entnehmen, ob gummi von dem Unfall wusste!?

Wenn nicht, kann er ja nichts dafür! 160€ kann nichts grosses gewesen siein- das heisst es muss nicht an gummis Auto unbedingt ein sichtbarer Schaden vorliegen... und dann stehen aufmal die Sherriffs da?

Naja tolle Aktion!
 

Willi1

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@pink panther

natürlich habe ich davon gehört. Und ich weiss auch nicht, wie ich da reagieren würde. Aber 2 Dinge weiss ich zu 100% :
- wenn ich 'ne Karre auf einem Parkplatz oder wo auch immer ankratze, dann melde ich mich und bringe das in Ordnung
- wenn ich mal mit 27 km/h zu schnell geblitzt werde, dann löhne ich halt, da selber schuld

Ich versuche halt immer alle Sachen von beiden Seiten zu sehen.

Gruss
Willi
 
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